Anschluß an "Risse in der Mauer"
"Bei der Auswertung der beschlagnahmten Materialien entdeckte die Polizei einen elektronischen Datenträger mit geheimen Dokumenten des deutschen Nachrichtendienstes, über die der ehemalige BND-Chef nicht hätte verfügen dürfen, da er bereits vor 20 Jahren aus dem Dienst ausgeschieden ist. Daraufhin wurden die Unterlagen an die Bundesbehörden weitergeleitet.
Nach Informationen von Bild hatte Hanning in den letzten Jahren mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen: Seine Pension wurde bereits seit mehreren Jahren zur Begleichung von Schulden gepfändet. Diese waren im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der lettischen PNB Banka entstanden. Die Bank ging 2019 in Konkurs und der Insolvenzverwalter forderte von Hanning und anderen Aufsichtsratsmitgliedern Schadensersatz in Höhe von 32 Millionen Euro. (Quelle: Feindsender)
Gibt es seriöse Quellen für die Sache mit den Schulden und dem Konkurs?"
ChatGPT:
"Ja. Die Geschichte ist wesentlich besser belegt, als der Verweis auf die Bild-Zeitung zunächst vermuten lässt. Es gibt nicht nur einen ausführlichen Bericht der Welt aus dem Jahr 2021, sondern sogar ein Dokument eines internationalen Schiedsgerichts, das August Hannings Verwicklung in das Insolvenzverfahren ausdrücklich bestätigt.
Allerdings muss man drei Dinge unterscheiden: den Bankenkonkurs, die Schadensersatzforderungen gegen Hanning und die angeblich bereits erfolgte Pfändung seiner Pension.
1. Der Konkurs der PNB Banka ist zweifelsfrei dokumentiert
Die Europäische Zentralbank stellte am 15. August 2019 fest, dass die lettische PNB Banka zahlungsunfähig war beziehungsweise eine Zahlungsunfähigkeit unmittelbar drohte.
Die Bank hatte bereits seit Ende 2017 gegen Eigenkapitalanforderungen verstoßen. Ihre Vermögenswerte reichten schließlich nicht mehr aus, um ihre Verbindlichkeiten zu decken.
Am 12. September 2019 erklärte ein Gericht in Riga die Bank offiziell für insolvent.
Quellen:
Europäische Zentralbank – Pressemitteilung vom 15. August 2019
Europäischer Gerichtshof – Darstellung des Insolvenzverfahrens
2. Die Forderung über 32 Millionen Euro ist ebenfalls belegt
Am 26. Oktober 2021 veröffentlichte der investigative Journalist Hans-Martin Tillack in der Welt einen ausführlichen Bericht:
„In eine Falle gelockt“ – Ex-BND-Chef Hanning muss um sein Vermögen bangenDarin wird bestätigt:
Hanning gehörte seit Juni 2017 dem Aufsichtsrat der Bank an.
Insolvenzverwalter Vigo Krastiņš verlangte von Hanning und acht weiteren Verantwortlichen insgesamt 32 Millionen Euro Schadensersatz.
Hintergrund waren mutmaßlich pflichtwidrig genehmigte Banktransaktionen.
Bereits damals drohte Hanning die Pfändung von Immobilien, Unternehmensanteilen und Teilen seiner Pension.
Es handelt sich also keineswegs um eine Geschichte, die erst im Oktober 2026 im Zusammenhang mit den Spionageermittlungen aufgetaucht ist.
3. Besonders interessant: ein Schiedsgerichtsdokument von 2021
Das internationale Investitionsschiedsgericht ICSID beschäftigte sich im Verfahren AS PNB Banka and others v. Republic of Latvia (ARB/17/47) ebenfalls mit Hanning.
In seiner Entscheidung vom 9. August 2021, insbesondere den Absätzen 142–146, wird ausdrücklich erwähnt, dass der Insolvenzverwalter am 10. September 2020 eine Klage gegen frühere Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder erhoben hatte.
Hanning war persönlich am Verfahren beteiligt. Das Schiedsgericht erörterte sogar, wann er und der ehemalige dänische Ministerpräsident und NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt hatten.
Hier das Dokument:
ICSID – Procedural Order No. 9, 9. August 2021Das ist ein besonders belastbarer Beleg, weil die Klage nicht lediglich journalistisch behauptet, sondern in einem unabhängigen gerichtlichen Verfahren dokumentiert wird. Es beweist allerdings nicht, dass die Schadensersatzforderung materiell berechtigt war.
4. Wurde Hannings Pension tatsächlich gepfändet?
Hier ist die Beweislage weniger eindeutig.
Die Welt berichtete 2021 zunächst über eine drohende Pfändung. Am 7. Oktober 2026 schrieb sie, dass inzwischen bereits gegen Hanning vollstreckt worden sei und seine Pension von angeblich bis zu 11.000 Euro betroffen sei.
Allerdings beruft sich die Welt bei dieser neueren Darstellung ausdrücklich auf Bild. Auch t-online übernimmt diese Angaben unter Verweis auf Bild.
Eine unabhängig überprüfbare Vollstreckungsentscheidung oder eine amtliche Bestätigung der tatsächlich durchgeführten Pensionspfändung habe ich nicht gefunden.
Das bedeutet:
Behauptung | Quellenlage |
|---|---|
PNB Banka ging 2019 insolvent | Amtlich bestätigt |
Hanning war Aufsichtsratsmitglied | Durch Gerichtsdokumente bestätigt |
Insolvenzverwalter erhob Schadensersatzklage | Durch Schiedsgerichtsunterlagen bestätigt |
Gesamtforderung von rund 32 Mio. Euro | Zeitgenössisch journalistisch belegt |
Hannings Pension wurde tatsächlich gepfändet | Mehrfach berichtet, aber bislang ohne unabhängig zugänglichen Primärbeleg |
Hanning hat die verlangten Millionen tatsächlich geschuldet | Nicht durch ein rechtskräftiges Urteil belegt |
Meine Einordnung
Besonders aufschlussreich finde ich, dass sich die finanziellen Schwierigkeiten offenbar schon Jahre vor den jetzigen Spionageermittlungen abzeichneten.
Allerdings wäre es verfrüht, die finanziellen Probleme als Erklärung für die mutmaßliche Spionage anzusehen: Laut den Ermittlungen soll die Beschaffung vertraulicher BND-Informationen bereits 2010 begonnen haben – also lange vor der Insolvenz der PNB Banka.
Fazit: Der Kern der Bankengeschichte ist durch bemerkenswert solide Quellen abgesichert, insbesondere durch die Dokumente der EZB und des internationalen Schiedsgerichts. Die konkrete Behauptung über eine seit Jahren gepfändete Pension bleibt dagegen eine journalistische Angabe, deren unabhängige Bestätigung noch aussteht."
"Hätten in diesem ansonsten so paranoiden Überwachungsstaat nicht eigentlich die Sicherheitsbehörden inkl. BND ein Auge auf diese Person halten müssen, die durch den Konkurs zumindest potenziell angreifbar war?"
ChatGPT:
"Ja. Gerade aus Sicht der Spionageabwehr hätte August Hanning spätestens nach der Insolvenz der PNB Banka 2019 als potenziell sicherheitsrelevante Person gelten müssen. Nicht, weil finanzielle Schwierigkeiten jemanden automatisch verdächtig machen, sondern weil hier mehrere Risikofaktoren zusammentrafen.
Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Fall ist die Diskrepanz zwischen dem Sicherheitsapparat, den Deutschland unterhält, und einer offenbar sehr klassischen nachrichtendienstlichen Verwundbarkeit.
1. Ein ehemaliger Geheimdienstchef ist kein gewöhnlicher Pensionär
Hanning war von 1998 bis 2005 Präsident des BND und anschließend bis 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium.
Ein solcher Mann verfügt möglicherweise auch lange nach seinem Ausscheiden über drei Dinge, die für fremde Nachrichtendienste interessant sind:
Institutionelles Wissen: Arbeitsweisen, interne Strukturen, frühere Operationen und Sicherheitsverfahren.
Persönliche Netzwerke: Kontakte zu aktiven und ehemaligen Mitarbeitern aus Nachrichtendiensten, Ministerien und Sicherheitsbehörden.
Informelle Autorität: Ein ehemaliger BND-Präsident kann möglicherweise Türen öffnen, die einem gewöhnlichen Gesprächspartner verschlossen bleiben.
Selbst wenn sein operatives Wissen zunehmend veraltet, können seine Beziehungen über Jahrzehnte wertvoll bleiben.
2. Die finanziellen Schwierigkeiten waren ein klassischer Risikofaktor
Die traditionelle Spionageabwehr kennt unter dem Akronym MICE vier häufige Motive für die Anwerbung von Informanten: Money, Ideology, Compromise und Ego.
Bei Hanning wären nach Bekanntwerden der Schadensersatzforderungen mindestens zwei Risikobereiche prüfenswert gewesen:
Money: Eine drohende Millionenhaftung kann finanzielle Abhängigkeiten schaffen. Ein fremder Nachrichtendienst könnte beispielsweise versuchen, durch Geldzahlungen, Darlehen oder geschäftliche Unterstützung Einfluss zu gewinnen.
Compromise: Wer hohe Schulden, komplexe Auslandsgeschäfte oder drohende Vollstreckungsmaßnahmen hat, kann unter Umständen durch Drohungen oder die Aussicht auf wirtschaftliche Rettung unter Druck gesetzt werden.
Hinzu kommt ein weniger offensichtlicher Faktor: Ego. Menschen, die früher über erheblichen institutionellen Einfluss verfügten, können für Angebote empfänglich sein, die ihnen weiterhin Bedeutung, Zugang und Anerkennung versprechen.
Das ist eine allgemeine Risikoanalyse, keine Aussage über Hannings tatsächliche Motive.
3. Der Gesetzgeber kennt das Problem ausdrücklich
Das ist der besonders interessante Punkt: Finanzielle Schwierigkeiten sind im deutschen Sicherheitsrecht bereits als Risiko vorgesehen.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) nennt in § 15a ausdrücklich Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsbeschlüsse und Insolvenzverfahren, als Informationen, die bei sicherheitsüberprüften Personen relevant sind.
Allerdings besteht ein entscheidender Unterschied: Diese Regelungen richten sich hauptsächlich an Personen, die noch sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben oder dafür vorgesehen sind. Ein pensionierter Geheimdienstchef unterliegt nicht automatisch einer lebenslangen Sicherheitsüberprüfung.
Seine Geheimhaltungspflichten bestehen dagegen grundsätzlich fort.
Damit entsteht eine problematische Konstellation: Das Wissen und die Kontakte bleiben erhalten, während die institutionelle Kontrolle nach dem Ausscheiden erheblich abnimmt.
4. Das eigentliche Sicherheitsversagen könnte ganz woanders liegen
Nach den derzeitigen Ermittlungen soll Hanning zwischen 2010 und 2022 ungefähr 2.000 vertrauliche Dokumente von seinem früheren Mitarbeiter Manfred D. erhalten haben. Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass er sie für seine private Beratungstätigkeit nutzte. Hanning bestreitet strafbares Verhalten.
Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Fragen.
Erstens: Warum wurde Hanning nach Bekanntwerden seiner finanziellen Schwierigkeiten nicht genauer betrachtet? Das wäre spätestens 2020, als die Schadensersatzklage erhoben wurde, aus nachrichtendienstlicher Perspektive plausibel gewesen.
Zweitens, und wesentlich gravierender: Wie konnte ein Mitarbeiter im aktiven Dienst über Jahre hinweg angeblich Tausende Dokumente an einen ehemaligen Vorgesetzten weitergeben?
Das zweite Problem besteht unabhängig davon, ob Hanning verschuldet war.
Ein funktionierendes internes Kontrollsystem müsste ungewöhnliche Dokumentenzugriffe und mögliche Abflüsse erkennen können, ohne dafür einen pensionierten Geheimdienstchef ständig überwachen zu müssen.
Hinzu kommt eine wichtige zeitliche Einschränkung: Die mutmaßlichen Informationsbeschaffungen begannen bereits 2010, die Bank ging erst 2019 insolvent. Die Überschuldung kann also nicht die ursprüngliche Ursache der behaupteten Vorgänge gewesen sein.
5. Ausgerechnet das Parlament hatte bereits vor solchen Risiken gewarnt
Das ist eine bemerkenswerte neue Entwicklung vom heutigen 8. Oktober 2026.
Nach einer dpa-Meldung hat das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages eine außerordentliche Untersuchung des Falles Hanning eingeleitet. Dabei soll ausdrücklich nach strukturellen und organisatorischen Schwächen gesucht werden.
Besonders aufschlussreich: Das Gremium verweist auf bereits 2023 ausgesprochene, bislang nur unzureichend umgesetzte Empfehlungen für strengere Transparenz- und Karenzregeln für ehemalige Geheimdienstmitarbeiter.
Das deutet darauf hin, dass die grundsätzliche Problematik seit Jahren bekannt war.
6. Die paradoxe Logik des Sicherheitsapparats
Deine Kritik an einem Staat, der einerseits enorme Überwachungs- und Kontrollkapazitäten entwickelt, andererseits möglicherweise offensichtliche Risiken im eigenen Sicherheitsapparat übersieht, hat einen nachvollziehbaren Kern.
Allerdings ist umfangreiche Überwachung nicht dasselbe wie effektive Spionageabwehr.
Es könnte sich hier um ein klassisches Organisationsproblem handeln:
Ein gewöhnlicher Mitarbeiter, der plötzlich erhebliche Schulden macht und ungewöhnlich viele vertrauliche Dokumente abruft, würde vermutlich Aufmerksamkeit erregen.
Ein ehemaliger Geheimdienstpräsident dagegen besitzt möglicherweise genau jene sozialen und institutionellen Privilegien, die eine solche Aufmerksamkeit erschweren: Bekanntheit, Autorität, persönliche Loyalitäten und Beziehungen bis in die Führungsebenen.
Das wäre eine Form von institutioneller Betriebsblindheit gegenüber den eigenen Eliten. Ob sie im Fall Hanning tatsächlich vorlag, muss die Untersuchung zeigen.
Die zentrale Frage lautet deshalb meines Erachtens nicht, warum man Hanning nicht rund um die Uhr überwacht hat.
Sie lautet: Warum konnte ein ehemaliger Geheimdienstchef möglicherweise über zwölf Jahre hinweg vertrauliche Informationen aus einem Nachrichtendienst beziehen, ohne dass dessen interne Sicherheitsmechanismen wirksam einschritten?
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre das ein erheblich schwerwiegenderes Versagen als die unterbliebene Beobachtung eines verschuldeten Pensionärs."
"Es gibt auch noch einen Aspekt, zu dem ich noch garnichts gelesen habe, nämlich die internen Auswirkungen auf dem Beamtenapparat. Da gibt es ja bestimmt immer noch viele, die tatsächlich an den Demokratie- und "Der Staat ist gut und gerecht"-Firlefanz glauben. Wenn diese Sache sich wirklich zu einem massiven Problem auswächst, werden viele von denen sich fragen müssen "Was ist das hier eigentlich für ein Saustall?"."
ChatGPT:
Das ist ein Aspekt, der bei der Betrachtung solcher Affären tatsächlich oft untergeht: Was geschieht innerhalb einer Institution, wenn ihre Mitarbeiter feststellen, dass die Regeln, auf deren Einhaltung sie verpflichtet wurden, möglicherweise gerade von denjenigen missachtet werden, die diese Regeln verkörpern sollten?
Ich halte die möglichen Folgen für gravierender als einen bloßen Imageschaden. Denn du sprichst von etwas, das für das Funktionieren eines Staatsapparats entscheidend ist: seiner inneren Legitimität.
1. Der Zusammenbruch der moralischen Asymmetrie
Ein Beamter verpflichtet sich nicht einfach nur, bestimmte Arbeiten gegen Gehalt zu erledigen. Er tritt in ein besonderes Loyalitätsverhältnis zum Staat.
Gerade bei Nachrichtendiensten ist dieses Verhältnis ausgeprägt. Mitarbeiter müssen persönliche Freiheiten einschränken, Sicherheitsüberprüfungen akzeptieren, Verschwiegenheit bewahren und sich an Regeln halten, deren Verletzung existenzielle Folgen haben kann.
Das ist erträglich, solange sie davon ausgehen können, dass auch ihre Vorgesetzten diesen Regeln unterliegen.
Sollte sich nun herausstellen, dass ein ehemaliger Geheimdienstchef über Jahre hinweg vertrauliche Dokumente für private Zwecke erhalten konnte und dies durch persönliche Netzwerke oder institutionelle Nachlässigkeit ermöglicht wurde, entsteht eine gefährliche Frage:
Warum muss ich mich an Regeln halten, die für andere offenbar nicht gelten?
Hier wird nicht nur das Vertrauen in eine bestimmte Führungsperson erschüttert, sondern die Überzeugung, dass die Organisation selbst gerecht funktioniert.
2. Besonders gefährdet sind ausgerechnet die Überzeugungstäter
Deine Beobachtung über jene Beamten, die tatsächlich an den demokratischen Rechtsstaat glauben, finde ich besonders interessant.
Dabei würde ich allerdings zwei Überzeugungen auseinanderhalten: den Glauben an demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien einerseits und das Vertrauen darauf, dass der gegenwärtige Staatsapparat diese Prinzipien zuverlässig verwirklicht, andererseits.
Das ist keineswegs dasselbe.
Wer lediglich seinen Arbeitsplatz behalten und seine Pension erreichen möchte, kann institutionelle Skandale möglicherweise vergleichsweise unbeschadet überstehen. Er erwartet von der Organisation ohnehin nicht viel mehr als eine gesicherte Existenz.
Wer seinen Dienst hingegen als Beitrag zu einer rechtsstaatlichen Ordnung begreift, erlebt schwerwiegende Verstöße möglicherweise als persönliche Entwertung seiner eigenen Arbeit.
In der Organisationspsychologie gibt es dafür den Begriff Moral Injury, moralische Verletzung. Er beschreibt unter anderem die Erfahrung, dass eine Institution grundlegende moralische Erwartungen verletzt, auf die sich ihre Angehörigen verlassen haben.
Das Resultat muss keineswegs offene Rebellion sein. Wahrscheinlicher sind zunächst Enttäuschung, innerer Rückzug, Zynismus und das Verschwinden freiwilliger Loyalität.
Und gerade diese freiwillige Loyalität ist für einen Nachrichtendienst ausgesprochen wichtig.
Eine aktuelle Untersuchung aus der Organisationspsychologie vom Juli 2026 stützt diese Überlegung: Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes können wahrgenommene moralische Verfehlungen ihrer Institution mit Scham, Erschöpfung und nachlassender organisatorischer Bindung zusammenhängen.
3. Wenn aus Loyalität Zynismus wird
Ich sehe drei mögliche Reaktionen innerhalb des BND.
Die Desillusionierten: Mitarbeiter, die weiter ihren Dienst tun, aber den moralischen Anspruch der Organisation nicht mehr ernst nehmen. Sie erfüllen Vorschriften, verzichten jedoch auf Eigeninitiative und zusätzliche Verantwortung.
Die Systemverteidiger: Mitarbeiter, die den Fall als individuelles Fehlverhalten interpretieren und gerade deshalb eine konsequente Strafverfolgung verlangen. Für sie wäre die Aufklärung ein Beweis dafür, dass der Rechtsstaat funktioniert.
Die radikal Enttäuschten: Mitarbeiter, die beginnen, nicht nur einzelne Führungspersonen, sondern das gesamte institutionelle Gefüge infrage zu stellen. Diese Gruppe könnte besonders empfindlich auf weitere Vertuschungsversuche oder erkennbare Sonderbehandlungen reagieren.
Interessanterweise muss die dritte Gruppe nicht die gefährlichste sein. Die erste könnte auf Dauer wesentlich mehr Schaden anrichten.
Denn eine Organisation kann erstaunlich lange mit unzufriedenen Mitarbeitern existieren. Mit Mitarbeitern, die ihre Aufgaben nur noch mechanisch erledigen, wird sie dagegen schleichend handlungsunfähig.
4. Das gefährliche zweite Versagen
Noch etwas erscheint mir wichtig: Nicht unbedingt der ursprüngliche Skandal entscheidet über das Ausmaß der institutionellen Beschädigung, sondern die Reaktion der Führung auf seine Aufdeckung.
Eine Studie über interne Meldungen ethischer Verstöße im öffentlichen Dienst zeigt, wie entscheidend das Vertrauen in Vorgesetzte und Führungskräfte für die Bereitschaft ist, Missstände zu melden.
Sollte die Untersuchung des Falles Hanning ergeben, dass Vorgesetzte Warnsignale ignoriert, Mitarbeiter gedeckt oder aus Rücksicht auf persönliche Beziehungen nicht eingegriffen haben, könnte daraus eine zweite, tiefere Vertrauenskrise entstehen.
Und diese hätte eine besondere Ironie: Gerade bei einem Nachrichtendienst ist die freiwillige Bereitschaft seiner Mitarbeiter, ungewöhnliche Beobachtungen zu melden, eine wesentliche Voraussetzung für die eigene Sicherheit.
Wer überzeugt ist, dass Meldungen ohnehin folgenlos bleiben oder den Meldenden selbst gefährden, schweigt beim nächsten Mal vielleicht lieber.
5. Der Skandal könnte bereits international eine andere Dimension annehmen
Nach einem heutigen Bericht von Reuters prüfen europäische und amerikanische Partnerdienste die möglichen Folgen des Falles für den Austausch vertraulicher Informationen. Angeblich sollen sich unter den betroffenen Unterlagen auch nachrichtendienstliche Informationen der CIA befinden.
Am 8. Oktober hat das Parlamentarische Kontrollgremium außerdem eine außerordentliche Überprüfung angeordnet, bei der strukturelle Schwachstellen des BND untersucht werden sollen.
Über die tatsächliche Stimmung innerhalb des BND gibt es dagegen bislang keine ausreichend belastbaren Erkenntnisse. Wir sollten eine denkbare institutionelle Vertrauenskrise deshalb nicht schon als Tatsache behandeln.
6. Die vielleicht unbequemste Konsequenz
Dein Gedanke lässt sich noch weiterführen.
Ein funktionierender demokratischer Rechtsstaat benötigt nicht nur gesetzestreue Beamte. Er benötigt Menschen, die davon überzeugt sind, dass die institutionelle Ordnung, der sie dienen, grundsätzlich verteidigenswert ist.
Das ist eine Form von Legitimitätskapital, die sich nicht einfach durch höhere Gehälter, strengere Dienstvorschriften oder zusätzliche Überwachung ersetzen lässt.
Wenn dieses Kapital schwindet, entsteht eine merkwürdige Konstellation: Der Staat verfügt weiterhin über Gebäude, Personal, Hierarchien, Haushaltsmittel und Befugnisse. Formal funktioniert alles. Aber der innere Zusammenhang zwischen seinem normativen Anspruch und dem Handeln seiner Mitarbeiter löst sich auf.
Der Staat kann dann sogar versuchen, den Vertrauensverlust durch zusätzliche Kontrollen auszugleichen. Diese können sinnvoll sein, wenn sie tatsächliche Sicherheitslücken schließen. Werden sie aber als pauschales Misstrauen gegenüber den gewöhnlichen Mitarbeitern wahrgenommen, während die Führungselite geschont wird, verstärken sie genau das Problem, das sie lösen sollen.
Die wirklich zerstörerische Botschaft an einen loyalen Beamten wäre nicht: „Auch ein ehemaliger BND-Präsident kann kriminell handeln.“
Sondern:
„Wir kontrollieren dich, weil wir dir nicht vertrauen. Wir kontrollieren die da oben nicht, weil wir ihnen vertrauen.“
Und wenn dieses Vertrauen dann spektakulär enttäuscht wird, stellt sich tatsächlich die Frage, die du formuliert hast:
Was ist das hier eigentlich für ein Saustall?
Dabei liegt für mich die entscheidende Trennlinie zwischen einem schweren, aber korrigierbaren Skandal und einer institutionellen Krise darin, ob die anschließende Aufklärung glaubwürdig und ohne Rücksicht auf Rang und Beziehungen erfolgt."


















