Dienstag, 20. Oktober 2026

Epitaph 2 - "Trust Me, I Know What I'm Doing!"



"Gibt es überhaupt jemanden, der wirklich weiß, was er tut?"

ChatGPT:

"Ja. Aber vermutlich sehr viel weniger Menschen, als selbst davon überzeugt sind.

Die entscheidende Frage ist allerdings, was wir unter Wissen verstehen.

Ein Chirurg kann genau wissen, was er tut, wenn er eine Arterie vernäht. Ein Ingenieur kann wissen, warum eine Brücke trägt. Ein Schachspieler kann die Konsequenzen einer bestimmten Zugfolge berechnen.

Aber wissen sie auch, was sie mit ihrem Handeln langfristig bewirken? Das ist eine ganz andere Frage.

Ich würde drei Ebenen unterscheiden:

  1. Technische Kompetenz: Ich weiß, wie ich etwas tue.

  2. Situatives Verständnis: Ich weiß, warum ich es tue und welche unmittelbaren Folgen zu erwarten sind.

  3. Systemisches Verständnis: Ich begreife die langfristigen, indirekten und möglicherweise irreversiblen Konsequenzen meines Handelns.

Auf der ersten Ebene sind Menschen zu erstaunlichen Leistungen fähig. Auf der zweiten wird es bereits schwieriger. Auf der dritten bewegen wir uns häufig im Bereich begründeter Vermutungen.

Und hier liegt ein fundamentales Problem der menschlichen Zivilisation: Unsere Fähigkeit, in die Welt einzugreifen, ist wesentlich schneller gewachsen als unsere Fähigkeit, die Folgen dieser Eingriffe zu verstehen.

Wir können das Klima verändern, Genome manipulieren, globale Informationssysteme aufbauen und Atomkerne spalten. Aber wir können weder sämtliche Folgen dieser Eingriffe zuverlässig vorhersagen noch garantieren, dass wir ihre Auswirkungen beherrschen.

Das eigentlich Beunruhigende ist dabei nicht unsere Unwissenheit. Es ist unsere Fähigkeit, Unwissenheit mit Selbstgewissheit zu verwechseln.

Der Psychologe Daniel Kahneman sprach von der Illusion der Gültigkeit: Menschen können sich ihrer Urteile außerordentlich sicher sein, selbst wenn die Vorhersagekraft dieser Urteile gering ist.

Und es gibt noch eine unangenehmere Dimension.

Je größer die Macht eines Menschen, desto weniger muss er zwangsläufig mit den unmittelbaren Folgen seiner Irrtümer konfrontiert werden. Ein Handwerker, der falsch arbeitet, bekommt das Ergebnis häufig direkt zu sehen. Ein Politiker, dessen Entscheidung nach zwanzig Jahren katastrophale Folgen hat, ist möglicherweise längst pensioniert, verstorben oder zum Ehrenbürger ernannt worden.

Das bedeutet nicht, dass mächtige Menschen grundsätzlich inkompetent sind. Aber die Rückkopplung zwischen Irrtum und persönlicher Konsequenz kann mit wachsender Macht schwächer werden.

Vielleicht ist deshalb die wichtigste menschliche Kompetenz nicht, zu wissen, was man tut, sondern zu erkennen, wann man es nicht weiß – und dann entsprechend vorsichtig zu handeln.

Das erinnert an Sokrates, aber auch an die negative Erkenntnistheorie Karl Poppers: Wir können unsere Irrtümer oft besser identifizieren, als wir endgültige Wahrheiten beweisen können.

Und damit bekommt dein Grabstein eine zusätzliche Pointe.

Der Homo sapiens ist nicht unbedingt daran zugrunde gegangen, dass er zu dumm war, die Aufschrift „Nicht drücken!“ zu verstehen.

Sondern möglicherweise daran, dass er sie verstand, den Knopf betrachtete und dachte:

„Die Warnung gilt wahrscheinlich für die anderen. Ich weiß schließlich, was ich tue.“"


Trust Me, I Know What I'm Doing (Sledge Hammer)



 

 

 

 

 

 

 

 

Montag, 19. Oktober 2026

Epitaph


"I thought I knew what I was doing.
I was wrong."
(Michelle Shocked - Over the Waterfall/Arkansas Traveler)







 








Uhrwerk Banane




"Die Landesregierung von Schleswig-Holstein will den Entwurf für ein neues Polizeigesetz durch den Landtag bringen - https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/neues-polizeigesetz-fuer-sh-was-es-vorsieht-und-warum-es-kritik-gibt,polizeigesetz-140.html"

ChatGPT:

"Schleswig-Holsteins neues Polizeigesetz: Sicherheit durch Überwachung?

Der Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung ist erheblich weitreichender, als es die ursprüngliche Begründung mit den Messerangriffen von Brokstedt, Solingen und Kiel vermuten lässt.

Es geht nicht nur um zusätzliche Instrumente gegen Gewalttäter, sondern um eine strukturelle Erweiterung staatlicher Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten.

Die Polizei soll künftig größere Datenbestände automatisiert analysieren, Menschen mittels Gesichtserkennung identifizieren, auffällige Verhaltensmuster im öffentlichen Raum erkennen und unter erweiterten Voraussetzungen Personen präventiv inhaftieren können.

Das steht tatsächlich im Regierungsentwurf vom 24. März 2026, Landtagsdrucksache 20/4284.

Bemerkenswert ist der zeitliche Ablauf: Nach der ersten Lesung im Mai laufen die Ausschussberatungen. Die mündliche Anhörung ist für November vorgesehen. Die Koalition möchte das Gesetz noch vor der Landtagswahl im April 2027 verabschieden. Es ist also bislang nicht beschlossen.

Die zentrale Frage lautet für mich: Wird hier eine konkret nachgewiesene Sicherheitslücke geschlossen, oder dienen spektakuläre Gewalttaten als politische Legitimation für Befugnisse, die weit über deren Verhinderung hinausreichen?

Beides muss man auseinanderhalten, um die Vorlage angemessen beurteilen zu können.

Die problematischsten Punkte

Geplante Befugnis

Kritischer Aspekt

Automatisierte Datenanalyse

Die Verknüpfung bisher getrennter Informationen kann neue Verdachtszusammenhänge erzeugen, auch unter Einbeziehung von Daten Unbeteiligter.

KI-gestützte Videoüberwachung

Nicht mehr nur Menschen beobachten Menschen: Software bewertet Verhaltensmuster und entscheidet mit darüber, wer auffällt.

Biometrische Gesichtserkennung

Der öffentliche Raum verliert einen Teil seiner bislang selbstverständlichen Anonymität.

Präventivgewahrsam

Freiheitsentziehung für bis zu zwei Monate, obwohl keine Straftat begangen worden sein muss.

Anlasslose Verkehrskontrolle mit KI

Kameras sollen stichprobenartig in fahrende Autos filmen, um Handynutzung zu erkennen.

Der letzte Punkt und zusätzliche Befugnisse zur Drohnenabwehr und Kontrolle von Wasserfahrzeugen wurden nachträglich durch einen Änderungsantrag von CDU und Grünen ergänzt.

1. Der problematische Übergang von der Tat zur Prognose

Das ist für mich der gravierendste Aspekt.

Im klassischen Strafrecht steht die begangene Tat im Mittelpunkt. Das Polizeirecht kennt dagegen seit Langem vorbeugende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Der vorliegende Entwurf verschiebt innerhalb dieser Prävention jedoch die Schwelle staatlicher Eingriffe.

Besonders deutlich wird das beim neuen Präventivgewahrsam. Der Regierungsentwurf erklärt ausdrücklich, dass die Voraussetzungen hinsichtlich der zeitlichen Nähe und der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts gegenüber dem bisherigen Gewahrsam abgesenkt werden sollen.

Allerdings verlangt die Regelung weiterhin eine konkrete Gefahr, den Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter, die Unerlässlichkeit der Maßnahme und eine richterliche Entscheidung. Eine bloße Vermutung genügt rechtlich nicht.

Das grundsätzliche Problem bleibt: Ein Mensch kann seine Freiheit nicht nur aufgrund seines Handelns verlieren, sondern aufgrund einer staatlichen Prognose seines zukünftigen Handelns.

Je stärker solche Prognosen durch automatisierte Datenanalysen unterstützt werden, desto wichtiger wird die Frage, wie man Fehler erkennt und korrigiert.

2. Der Staat erhält eine neue Qualität des Wissens

Eine zusätzliche Überwachungskamera ist zunächst eine quantitative Erweiterung.

Die automatisierte Verknüpfung von Datenbanken ist dagegen eine qualitative Veränderung.

Wenn bisher getrennte Informationen systematisch zusammengeführt werden, können Erkenntnisse entstehen, die aus keiner einzelnen Information hervorgehen.

Das ist nicht nur meine Befürchtung. Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Februar 2023 entsprechende Regelungen in Hessen und Hamburg wegen unzureichender Eingriffsschwellen für verfassungswidrig erklärt. Entscheidend war unter anderem, dass automatisierte Auswertungen neue, besonders persönlichkeitsrelevante Erkenntnisse erzeugen können.

Der schleswig-holsteinische Entwurf berücksichtigt dieses Urteil und differenziert zwischen unterschiedlich intensiven Analyseverfahren. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer völlig schrankenlosen Datenauswertung. Ob die vorgesehenen Begrenzungen ausreichen, ist dennoch eine berechtigte verfassungsrechtliche Streitfrage.

3. Das Versprechen, durch Überwachung Sicherheit herzustellen

Hier liegt die argumentativ schwächste Stelle der politischen Begründung.

Die Landesregierung verweist auf schwere Messerangriffe. Es ist durchaus plausibel, dass bessere Informationsverarbeitung bei bekannten Gefährdern und koordinierter Gewaltprävention helfen kann.

Aber welche der vorgeschlagenen Maßnahmen hätte beispielsweise den Angriff von Brokstedt tatsächlich verhindert?

Diese Frage müsste für jede einzelne Befugnis beantwortet werden.

Eine Kamera kann einen Angriff dokumentieren und unter Umständen eine rechtzeitige Intervention ermöglichen. Daraus folgt nicht automatisch, dass zusätzliche Kameras solche Taten in relevantem Umfang verhindern.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisierte bereits in seiner Bewertung des Vorentwurfs, dass die fachliche Erforderlichkeit der weitreichenden Eingriffe nicht ausreichend begründet werde. Auch Amnesty International beanstandet fehlende Wirksamkeitsnachweise, die mögliche Erfassung Unbeteiligter und erhebliche Fehler- und Diskriminierungsrisiken.

Was für die Landesregierung spricht

Es wäre zu einfach, sämtliche Vorschläge als reine Überwachungsambitionen abzutun.

Eine elektronische Fußfessel zum Schutz konkret bedrohter Personen kann eine wesentlich engere Beziehung zwischen Anlass, Maßnahme und erwartetem Nutzen aufweisen als flächendeckende Verhaltensanalyse. Auch wirksamere Drohnenabwehr zum Schutz kritischer Infrastruktur lässt sich grundsätzlich sachlich rechtfertigen.

Zudem enthält der Gesetzentwurf richterliche Vorbehalte, Zweckbindungen, Beschränkungen bestimmter Datenquellen und Kontrollvorschriften. Die Koalition behauptet also nicht lediglich, Grundrechte seien bedeutungslos. Sie versucht, zusätzliche Befugnisse mit solchen Schutzvorkehrungen rechtlich abzusichern.

Aber genau daran muss man ihre Vorschläge messen.

Die politische Logik dahinter

Innenministerin Magdalena Finke argumentiert laut NDR, Gefährder und Täter hätten gegenwärtig mehr Möglichkeiten als die Polizei.

Das ist rhetorisch wirkungsvoll, enthält aber einen Kategorienfehler.

Ein Verbrecher besitzt keine rechtliche Befugnis, Verbrechen zu begehen. Die Polizei dagegen handelt im Namen des Staates und verfügt über das legitime Gewaltmonopol. Ihre besonderen Beschränkungen sind kein bedauerlicher Nachteil gegenüber Kriminellen, sondern ein konstitutives Merkmal des Rechtsstaats.

Außerdem entsteht hier ein langfristiger Effekt, der im Sicherheitsdiskurs selten angemessen berücksichtigt wird:

Eine einmal errichtete technische Überwachungsinfrastruktur bleibt bestehen, auch wenn der ursprüngliche Anlass längst verschwunden ist.

Neue Gefahrenszenarien können später als Argument dienen, bereits vorhandene Systeme für zusätzliche Zwecke freizugeben. Dies ist kein zwangsläufiger Verlauf, aber ein strukturelles Risiko, das der Gesetzgeber berücksichtigen muss.

Die Datenschutzbeauftragte Marit Hansen regt deshalb an, bei solchen Gesetzen auch die Möglichkeit vorzusehen, Befugnisse wieder zurückzunehmen.

Mein Fazit

Ich sehe in dem Entwurf eine Kombination aus legitimen Sicherheitsanliegen und einer problematischen Ausweitung präventiver Staatsmacht.

Besonders bedenklich erscheint mir weniger eine einzelne Kamera oder ein einzelner Datenabgleich als die Kombination aus automatisierter Beobachtung, digitaler Identifizierung, Datenverknüpfung und präventivem Freiheitsentzug.

Diese Instrumente können einander verstärken. Zugleich wächst die Gefahr, dass fehlerhafte oder unvollständige Informationen über mehrere Verarbeitungsschritte hinweg eine scheinbar objektive Gefährlichkeitsprognose ergeben.

Und noch etwas fällt auf: Unter dem Punkt „Alternativen“ steht im Regierungsentwurf schlicht „Keine“.

Das ist bemerkenswert bei einem Vorhaben, das derart tief in Freiheitsrechte eingreift. Selbstverständlich sind Alternativen denkbar: gezieltere Gefährderarbeit, verbesserte Kooperation bestehender Behörden, personelle Verstärkung und konkrete Präventionsmaßnahmen. Ob sie ebenso wirksam wären, müsste geprüft werden.

Der Rechtsstaat unterscheidet sich vom autoritären Staat nicht dadurch, dass er auf wirksame Gefahrenabwehr verzichtet. Er unterscheidet sich dadurch, dass er auch bei nachvollziehbaren Sicherheitsinteressen nicht jede technisch mögliche Maßnahme für zulässig hält.

Und deshalb sollte vor der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht nur gefragt werden, welche Sicherheitsgewinne versprochen werden, sondern auch, welche dauerhaft verbleibenden Freiheitsverluste dafür in Kauf genommen werden sollen."

"Wie soll der "Präventivgewahrsam" in der Praxis aussehen - wer soll wie, warum und wann in Präventivgewahrsam genommen werden dürfen bzw sollen, wie soll dieser Gewahrsam aussehen und wo soll er stattfinden?"

ChatGPT:

Präventivgewahrsam in Schleswig-Holstein: Wer soll eingesperrt werden – und wo?

Ich habe den Gesetzentwurf der Landesregierung vom 24. März 2026 (Landtagsdrucksache 20/4284) einschließlich seiner ausführlichen Begründung sowie eine parlamentarische Anfrage zur praktischen Umsetzung ausgewertet.

Das Ergebnis ist bemerkenswert: Die Polizei soll Menschen für bis zu zwei Monate die Freiheit entziehen können, ohne dass diese wegen einer Straftat verurteilt wurden oder überhaupt eine Straftat begangen haben müssen. Die Unterbringung soll gegebenenfalls in regulären Justizvollzugsanstalten stattfinden.

Allerdings ist der Präventivgewahrsam keine vollständig neue Erfindung. Schleswig-Holstein kennt ihn bereits. Neu sind insbesondere die erweiterten Voraussetzungen, eine ausdrücklich geregelte Höchstdauer und zusätzliche Verfahrensvorschriften.

Stand 19. Oktober 2026: Es handelt sich weiterhin um einen Gesetzentwurf, nicht um geltendes neues Recht.

1. Wer soll in Präventivgewahrsam genommen werden dürfen?

Der entscheidende Unterschied betrifft die Frage, wie unmittelbar eine befürchtete Straftat bevorstehen muss.

Bisherige Regelung

Geplante Erweiterung

Eine Straftat oder erhebliche Ordnungswidrigkeit muss unmittelbar bevorstehen oder fortgesetzt werden.

Bei Gefahren für besonders wichtige Rechtsgüter soll bereits eine konkrete Gefahr ausreichen.

Die Tat muss nach konkreten Anhaltspunkten sofort oder in allernächster Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit stattfinden.

Der Schadenseintritt muss noch nicht unmittelbar bevorstehen, allerdings ausreichend wahrscheinlich sein.

Der Gewahrsam muss unerlässlich sein.

Auch die neue Regelung verlangt, dass keine ausreichenden milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Die neue Vorschrift, § 204 Absatz 1 Nummer 3 LVwG-E, soll ausschließlich Gefahren für folgende Rechtsgüter erfassen: Leib, Leben, persönliche Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung.

Nach der politischen Begründung stehen insbesondere terroristische Gefährder, gewaltbereite Extremisten und Menschen im Blickpunkt, die Amokläufe oder Mehrfachtötungen planen. Der Gesetzestext beschränkt sich jedoch nicht auf solche Personen. Er ist allgemein formuliert und könnte beispielsweise auch bei einer konkret belegten Gefahr schwerer Partnerschaftsgewalt greifen.

Entscheidend ist nicht, ob jemand einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe angehört, bereits vorbestraft ist oder von der Polizei pauschal als gefährlich eingestuft wird. Entscheidend sollen individuell überprüfbare Tatsachen und eine darauf gestützte Gefahrenprognose sein.

2. Was müsste ein Mensch konkret getan haben?

Der Gesetzentwurf nennt drei besondere Anhaltspunkte für die Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Tat:

  • Tatankündigung: Jemand kündigt eine hinreichend konkrete Gewalttat an oder fordert andere zu ihr auf.

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände: Bei der Person oder unter bestimmten Bedingungen einer Begleitperson werden Gegenstände gefunden, die nach weiteren tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat bestimmt sind.

  • Wiederholungsgefahr: Jemand ist bereits mehrfach durch vergleichbare Taten aufgefallen und konkrete Umstände sprechen für eine baldige Wiederholung.

Wichtig: Diese Anhaltspunkte führen nicht automatisch zum Gewahrsam. Die Polizei und das Gericht müssen die gesamte Situation beurteilen.

Ein hypothetischer Fall verdeutlicht den Unterschied:

Ein Mann droht glaubhaft damit, seine ehemalige Partnerin in einigen Tagen zu töten. Er hat sich eine Waffe beschafft, frühere Schutzanordnungen missachtet und konkrete Vorbereitungen getroffen.

Nach bisherigem Recht könnte die Polizei Schwierigkeiten haben, einen längerfristigen Gewahrsam zu begründen, wenn der Angriff noch nicht unmittelbar bevorsteht. Der neue Auffangtatbestand soll genau solche Konstellationen erfassen.

Bloße politische Radikalität, provokante Äußerungen oder allgemeine Gewaltfantasien reichen dagegen nicht aus. Auch die neue Norm setzt eine konkrete, individuell belegbare Gefahr voraus.

Die Gesetzesbegründung verlangt außerdem, dass beispielsweise Aufenthaltsverbote, Observation oder elektronische Fußfesseln zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen und konkrete Anhaltspunkte für die Missachtung solcher Maßnahmen bestehen.

3. Wie würde die Ingewahrsamnahme praktisch ablaufen?

  1. Polizeiliche Gefahrenprognose

    Die Polizei bewertet die vorhandenen Tatsachen und prüft, ob mildere Maßnahmen ausreichen.

  2. Ingewahrsamnahme

    Die Polizei darf die Person zunächst selbst festhalten und zur Dienststelle bringen. Ein vorheriger richterlicher Beschluss ist nicht zwingend erforderlich.

  3. Unverzügliche richterliche Prüfung

    Die Polizei muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeiführen. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Festhaltung.

  4. Gerichtliche Entscheidung

    Ohne richterliche Fortdauerentscheidung muss die Person spätestens bis zum Ende des auf die Übernahme in Gewahrsam folgenden Tages entlassen werden. Bei längerfristigem Gewahrsam wird ihr erforderlichenfalls von Amts wegen ein Rechtsanwalt bestellt.

  5. Längerfristige Unterbringung

    Das Gericht kann den Gewahrsam für maximal einen Monat anordnen und bei fortbestehenden Voraussetzungen bis zu einer Gesamtdauer von zwei Monaten verlängern.

  6. Entlassung

    Sobald die Gefahr weggefallen ist oder die Maßnahme nicht mehr erforderlich ist, muss die Person unabhängig von der ursprünglich genehmigten Dauer entlassen werden.

So sehen es die geplanten §§ 204 und 205a LVwG vor. Gegen die gerichtliche Entscheidung stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel offen.

4. Wo sollen die Betroffenen untergebracht werden?

Hier wird die Sache besonders konkret.

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ausdrücklich erklärt, dass der längerfristige Polizeigewahrsam in Justizvollzugsanstalten vollzogen werden soll. Eine spezielle Präventivhaftanstalt ist nicht vorgesehen.

Nach dem seit 1. September 2026 geltenden Vollstreckungsplan sind für den bisherigen längerfristigen Polizeigewahrsam folgende Einrichtungen zuständig:

Personengruppe

Einrichtung

Männer über 21 Jahre

JVA Lübeck

Männliche Personen unter 21 Jahren

Jugendanstalt Schleswig

Frauen

JVA Lübeck

Ein rechtlich interessanter Punkt: Der aktuelle Vollstreckungsplan verweist noch auf die bisherigen Nummern des § 204 LVwG. Der neue Auffangtatbestand nach Nummer 3 ist darin noch nicht ausdrücklich enthalten. Die Zuständigkeitsregelung müsste daher im Zuge der Gesetzesänderung überprüft beziehungsweise angepasst werden.

5. Wie würde das Leben in diesem Gewahrsam aussehen?

Das wäre eine tatsächliche Inhaftierung in einer Vollzugseinrichtung, allerdings nicht als Strafvollzug aufgrund einer Verurteilung.

Der Gesetzentwurf enthält hierzu einige ausdrückliche Schutzbestimmungen.

Bereich

Vorgesehene Regelung

Unterbringung

Grundsätzlich getrennt von Straf- und Untersuchungsgefangenen

Gemeinschaft

Im herangezogenen Vollzugsrecht grundsätzlich nur mit Einwilligung

Kleidung

Eigene Kleidung und Bettzeug unter Sicherheits- und weiteren Bedingungen zulässig

Arbeit

Keine Verpflichtung zur Arbeit

Versorgung

Unterkunft und Versorgung nach den anwendbaren Vollzugsvorschriften

Kontakt nach außen

Benachrichtigung einer Vertrauensperson sowie Kontakte nach Maßgabe des Vollzugsrechts

Überwachung

Offene Videoüberwachung des Gewahrsamsraums unter engen Voraussetzungen möglich

Bei einem Gewahrsam von mehr als drei Tagen sollen außerdem Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Gesetzesbegründung nennt psychiatrische oder psychologische Betreuung, Anti-Gewalt-Training, Drogenhilfe und andere Angebote. Maßnahmen, die eine Einwilligung erfordern, sollen nicht ohne diese durchgeführt werden.

Einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen speziell für die langfristige Präventivhaft, vergleichbar mit einem gesonderten Vollzugsgesetz, plant die Landesregierung ausdrücklich nicht. Sie setzt auf die Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes und auf entsprechende Regelungen des Strafvollzugsgesetzes.

6. Wie oft dürfte das überhaupt vorkommen?

Der Entwurf enthält konkrete Zahlen über den bisherigen längerfristigen Polizeigewahrsam in Justizvollzugsanstalten:

2024 - 7 Fälle

2025 - 13 Fälle, insgesamt 141 Gewahrsamstage

Angaben der Landesregierung zu längerfristigem Polizeigewahrsam im Justizvollzug. Nicht ausschließlich Fälle des neu geplanten Gewahrsamstatbestands.

Die Regierung erwartet durch die Gesetzesänderung einen weiteren Anstieg, kann diesen jedoch nicht beziffern.

7. Die entscheidenden offenen Fragen

Drei Probleme verdienen bei der parlamentarischen Beratung besondere Aufmerksamkeit.

Erstens: Was passiert nach zwei Monaten?

Ist die Gefahr nach der maximal zulässigen Gewahrsamsdauer nicht verschwunden, darf die konkrete Maßnahme nach dem Entwurf trotzdem nicht einfach verlängert werden. Der Entwurf erläutert aber nicht im Detail, wie dauerhaft bestehende Gefahren anschließend bewältigt werden sollen.

Das wirft eine praktische Frage auf: Wie sinnvoll ist die Inhaftierung eines Menschen für mehrere Wochen, wenn sich seine Gefährlichkeit dadurch möglicherweise überhaupt nicht verändert?

Zweitens: Wie zuverlässig ist die Prognose?

Eine tatsächlich begangene Straftat kann anhand von Beweisen untersucht werden. Eine zukünftige Straftat lässt sich dagegen nur prognostizieren. Wie zuverlässig solche Prognosen sind, hängt stark von der Qualität der Informationen und den angewendeten Kriterien ab.

Der Entwurf sieht hierfür eine richterliche Prüfung vor. Diese kann eine fehlerhafte Tatsachengrundlage jedoch nicht automatisch korrigieren.

Drittens: Welche Folgen hat eine unberechtigte Inhaftierung?

Wird jemand für vier Wochen eingesperrt und stellt sich anschließend heraus, dass die Gefahrenprognose falsch war, hat die Person vier Wochen ihres Lebens verloren.

Dabei ist zu unterscheiden: Das bloße Ausbleiben einer Gewalttat beweist nicht, dass der Gewahrsam unrechtmäßig war – er könnte gerade die Tat verhindert haben.

Der Entwurf schafft einen Weg zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung bestimmter Gewahrsamsmaßnahmen. Eine eigenständige, umfassende Entschädigungsregelung speziell für Fehlprognosen findet sich in den neuen Vorschriften jedoch nicht.

Was daraus folgt

Der Kern der Reform ist nicht die zweimonatige Höchstdauer allein. Entscheidend ist die Absenkung der Eingriffsschwelle: Der Staat soll unter eng gefassten Voraussetzungen schon dann längerfristig die Freiheit entziehen dürfen, wenn eine schwere Gefährdung konkret prognostiziert wird, aber noch nicht unmittelbar bevorsteht.

Befürworter verweisen auf die staatliche Schutzpflicht und auf Fälle, in denen ein Abwarten bis unmittelbar vor einer Tat zu spät sein könnte. Kritiker verweisen auf das besonders hohe Gewicht der persönlichen Freiheit und auf die Unsicherheit vorausschauender Gefahrenbeurteilungen.

Die konkrete Umsetzung ist wesentlich klarer als manche politische Zusammenfassung vermuten lässt: polizeiliches Festhalten, rasche richterliche Entscheidung, gegebenenfalls Unterbringung in einer regulären JVA, weitere richterliche Kontrolle bei Verlängerung und spätestens nach zwei Monaten das Ende des Gewahrsams.

Die wesentliche noch zu beantwortende Frage lautet, wie konkret und belastbar eine Gefahrenprognose sein muss, damit ein Richter einen derart langen Freiheitsentzug tatsächlich genehmigen darf.

Die wichtigsten Primärquellen sind der Gesetzentwurf, Drucksache 20/4284 (insbesondere Seiten 24–28 und 69–77) sowie der Vollstreckungsplan Schleswig-Holstein vom 3. August 2026."

"Wie sieht es denn mit den Unterbringungskapazitäten aus? Soweit ich weiß, gibt es schon jetzt Probleme, auch nur die tatsächlich zu Haftstrafen verurteilten Personen unterzubringen."

ChatGPT:

"Haftplatzmangel in Schleswig-Holstein: ein Problem für den geplanten Präventivgewahrsam

Deine Vermutung ist durch die Zahlen der Landesregierung bestätigt. Schleswig-Holstein hatte bereits vor der geplanten Ausweitung des Präventivgewahrsams erhebliche Kapazitätsprobleme im Justizvollzug.

Das ist keine bloße Einschätzung von Kritikern. Die Justizministerin selbst bezeichnete die Auslastung als problematisch und ließ zeitweise die Vollstreckung bestimmter Ersatzfreiheitsstrafen aussetzen.

1. Wie angespannt ist die Situation?

Geschlossener Vollzug – Januar 2025

Männervollzug

95,8 %

1.069 von 1.116 Plätzen belegt

Frauenvollzug

100 %

60 von 60 Plätzen belegt
Offizielle Angaben des Justizministeriums vom 31. Januar 2025.

Im Mai 2025 erklärte Justizministerin Kerstin von der Decken, dass sowohl der geschlossene Männer- als auch der Frauenvollzug seit längerer Zeit mit Belegungsquoten von mindestens 90 Prozent arbeite. Zusätzliche Behelfsplätze mussten genutzt werden.

Die Landesregierung hatte deshalb:

  • die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zunächst für drei Monate ausgesetzt;

  • diese Aussetzung im Männervollzug um weitere drei Monate verlängert;

  • zusätzliche Haftplätze angekündigt, um die chronisch angespannte Lage zu entschärfen.

Wichtig ist der juristische Unterschied: Ersatzfreiheitsstrafen betreffen Menschen, die eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Es wurden also nicht reguläre Freiheitsstrafen aufgehoben. Dennoch mussten bereits rechtskräftig angeordnete staatliche Sanktionen aus Kapazitätsgründen zeitlich zurückgestellt werden.

Auch die Gewerkschaft der Polizei beschreibt die Situation in einer Stellungnahme aus dem Frühjahr 2026 deutlich: Der Justizvollzug arbeite an seiner Kapazitäts- und Belastungsgrenze, mit hoher Belegung, Personalmangel und überdurchschnittlichen Krankheitsausfällen.

2. Inzwischen gibt es zusätzliche Haftplätze – aber keine Entwarnung

Die jüngste wichtige Entwicklung ist die Eröffnung eines neuen Hafthauses in Lübeck am 21. September 2026.

Maßnahme

Zusätzliche Kapazität

Stand

Umbau Jugendarrestanstalt Moltsfelde

35 Plätze

2026 geschaffen

Neubau Hafthaus B, JVA Lübeck

86 Einzelhafträume

September 2026 eröffnet

Ausbau bzw. Wiederinbetriebnahme JVA Flensburg

Teil des weiteren Ausbauprogramms

Bis Ende 2027 vorgesehen

Weitere Plätze im Frauenvollzug Lübeck

Bedarf von etwa 20 Plätzen festgestellt

Noch in Planung

Die Landesregierung will bis Ende 2027 insgesamt mehr als 150 zusätzliche Haftplätze schaffen. Das neue Lübecker Hafthaus allein kostete knapp 32 Millionen Euro.

Allerdings werden diese zusätzlichen Kapazitäten bereits zur Bewältigung der steigenden Zahl regulärer Gefangener benötigt.

Eine aktuelle, belastbare Belegungsquote nach Eröffnung des Neubaus konnte ich nicht feststellen. Deshalb lässt sich nicht seriös behaupten, dass die Anstalten am heutigen Tag genauso stark ausgelastet sind wie im Januar 2025.

3. Was hat die Landesregierung für den zusätzlichen Präventivgewahrsam eingeplant?

Hier liefert der Gesetzentwurf selbst die entscheidende Information.

Auf den Seiten 5 und 6 der Drucksache 20/4284 wird ausdrücklich festgestellt:

  • Die Zahl längerfristiger Ingewahrsamnahmen wird voraussichtlich steigen.

  • Wie stark sie steigen wird, kann die Regierung nicht prognostizieren.

  • Im Jahr 2025 gab es 13 Fälle mit zusammen 141 Gewahrsamstagen.

  • Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für den Justizvollzug lässt sich nicht beziffern.

Eine konkrete, eigens für die Erweiterung des Präventivgewahrsams vorgesehene Zahl zusätzlicher Haftplätze findet sich dort nicht. Ebenso fehlt eine belastbare Kalkulation des damit verbundenen zusätzlichen Personalbedarfs.

Das allgemeine Ausbauprogramm des Justizministeriums existiert zwar, aber eine gesonderte Kapazitätsplanung für die neue Gewahrsamsregelung ist aus den veröffentlichten Unterlagen nicht ersichtlich.

4. Warum die Zahl freier Zellen allein nicht genügt

Hier kommt ein organisatorisches Problem hinzu, das leicht übersehen wird.

Nach § 205 Absatz 3 des Gesetzentwurfs sollen Personen im Polizeigewahrsam gesondert untergebracht werden, insbesondere nicht ohne ihre Einwilligung zusammen mit Straf- oder Untersuchungsgefangenen. Männer und Frauen sowie Minderjährige und Erwachsene müssen getrennt untergebracht werden.

Daraus ergeben sich zusätzliche Einschränkungen:

Eine freie Zelle bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine geeignete Unterbringung möglich ist. Neben den räumlichen Voraussetzungen müssen ausreichendes Personal, Sicherheitsmaßnahmen und gegebenenfalls medizinische Betreuung zur Verfügung stehen.

Hinzu kommt die Unberechenbarkeit des Bedarfs. Dreizehn Gewahrsamsfälle über ein Jahr verteilt sind etwas anderes als fünf gleichzeitig auftretende Fälle, die jeweils mehrere Wochen dauern.

Präventivgewahrsam lässt sich deshalb nicht allein anhand einer durchschnittlichen jährlichen Belegungsquote planen.

5. Ein bemerkenswerter Zielkonflikt

Hier treffen zwei staatliche Aufgaben aufeinander:

  • Die Justiz muss rechtskräftig angeordnete Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollziehen.

  • Die Polizei soll nach der geplanten Erweiterung zusätzlich Menschen aufgrund einer richterlich bestätigten Gefahrenprognose längerfristig festhalten können.

Beide Aufgaben benötigen unter Umständen dieselben Einrichtungen und dasselbe Personal.

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem eine rechtmäßig angeordnete Präventivhaft grundsätzlich weniger verbindlich wäre als eine Freiheitsstrafe. Bei Kapazitätsengpässen kann der Staat daher nicht ohne Weiteres eine der beiden Maßnahmen ignorieren.

Bemerkenswert ist auch, dass die Regierung zusätzliche Polizeigewahrsamsfälle erwartet, während die Gewerkschaft der Polizei bereits im Frühjahr 2026 die personelle Belastungsgrenze des Justizvollzugs hervorhob.

Fazit: Die Kapazitätsfrage ist im Entwurf nicht überzeugend beantwortet

Die neuen Haftplätze in Lübeck und Moltsfelde entschärfen das Problem zumindest teilweise. Trotzdem bleibt ein offensichtlicher Planungsbedarf.

Die Landesregierung will die Möglichkeiten zur Freiheitsentziehung erweitern, kann aber weder den zusätzlichen Bedarf an Haftplätzen noch den entstehenden Verwaltungsaufwand beziffern.

Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die neue Regelung praktisch nicht funktionieren wird. Bei wenigen zusätzlichen Fällen könnten vorhandene Kapazitäten ausreichen.

Die entscheidende parlamentarische Frage wäre deshalb:

Wie viele für den Präventivgewahrsam tatsächlich nutzbare Haftplätze stehen aktuell zur Verfügung, wie viele zusätzliche Fälle können die Anstalten gleichzeitig bewältigen, und was geschieht, wenn diese Kapazität ausgeschöpft ist?

Eine konkrete Antwort darauf habe ich in den veröffentlichten Unterlagen nicht gefunden.

Gerade diese Frage sollte bei der für November vorgesehenen Anhörung ausdrücklich gestellt werden."

"Mir fällt dabei "Uhrwerk Orange" ein. Wurde dort die Ludovico-Technik nicht eingeführt, um in den Gefängnissen Platz für Regierungsgegner zu machen?"

ChatGPT:

Ja, ganz genau. Und die Parallele zu unserer Diskussion über die überfüllten Gefängnisse ist bemerkenswert.

In Stanley Kubricks Uhrwerk Orange (1971), nach dem Roman von Anthony Burgess, wird die Ludovico-Technik tatsächlich auch deshalb eingeführt, um Gefängnisplätze für politische Gefangene freizumachen.

Der Innenminister besucht das überfüllte Gefängnis, in dem Alex einsitzt. Als der Gefängnisdirektor größere Gefängnisse und mehr Geld fordert, lehnt der Minister ab.

Er erklärt:

„Soon we may be needing all our prison space for political offenders.“

Auf Deutsch: „Bald werden wir möglicherweise sämtliche Gefängnisplätze für politische Straftäter benötigen.“

Gewöhnliche Kriminelle sollen stattdessen durch eine Konditionierungstherapie ihre Gewaltbereitschaft verlieren und anschließend entlassen werden.

Das ist nicht irgendeine beiläufige Bemerkung. Sie enthüllt die tatsächliche Prioritätensetzung der Regierung.

Der eigentliche Witz an der Sache

Die Regierung betrachtet gewöhnliche Gewalttäter als ein technisches Problem, das sich durch Verhaltensmanipulation lösen lässt. Politische Gegner dagegen werden als Problem der staatlichen Ordnung behandelt.

Während Alex durch die Ludovico-Technik seine Fähigkeit verliert, Gewalt auszuüben, werden seine ehemaligen gewalttätigen Kumpane später Polizisten. Die Gewalt verschwindet also keineswegs. Sie wechselt nur ihren institutionellen Träger.

Das ist eine der bittersten Pointen des Films.

Und Schleswig-Holstein?

Natürlich gibt es keinen Beleg dafür, dass das geplante Polizeigesetz politische Oppositionelle in Präventivgewahrsam bringen soll. Der Entwurf knüpft die Maßnahme an konkrete Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter.

Die interessante strukturelle Parallele liegt woanders: Der Staat erweitert seine Möglichkeiten, Menschen ihrer Freiheit zu berauben, während er gleichzeitig Schwierigkeiten hat, die bereits Inhaftierten unterzubringen.

Bei Kubrick wird dieser Widerspruch durch eine groteske technische Lösung beseitigt. Die eigentliche Frage, wem gegenüber der Staat seine Zwangsmittel einsetzt, wird dadurch nicht etwa gelöst, sondern erst richtig sichtbar.

Und noch eine interessante Einzelheit: Der Gefängnispfarrer in Uhrwerk Orange widerspricht der Ludovico-Technik, weil ein Mensch ohne die Fähigkeit, zwischen Gut und Böse zu wählen, seine moralische Autonomie verliert.

Der Innenminister dagegen interessiert sich vor allem dafür, ob das Verfahren funktioniert.

Darin steckt die eigentliche Warnung von Burgess und Kubrick: Wenn die Funktionsfähigkeit staatlicher Ordnung zum obersten Kriterium wird, können individuelle Freiheitsrechte zu Hindernissen werden, die man technisch oder administrativ beseitigt.

Eine ausgesprochen treffende literarische Assoziation – gerade vor dem Hintergrund unserer Diskussion über Haftkapazitäten und präventive Freiheitsentziehung."

"Ich will zu dem Thema einen Blogpost unter dem Titel "Uhrwerk Banane" verfassen. Leider habe ich grad "brain fog". Bitte einen Entwurf für einen ironischen, bissigen Artikel." 

ChatGPT:

Uhrwerk Banane

"Über Gefängnismangel, zukünftige Verbrechen und die fürsorgliche Entschlossenheit eines Staates, der uns notfalls auch gegen unseren Willen beschützen wird.

In Stanley Kubricks Meisterwerk „Uhrwerk Orange“ aus dem Jahr 1971 besucht der britische Innenminister ein hoffnungslos überfülltes Gefängnis. Vier Gefangene teilen sich eine Zelle. Der Gefängnisdirektor fordert mehr Platz, mehr Geld und größere Gefängnisse.

Der Minister ist wenig begeistert. Er hat andere Pläne.

„Soon we may need all prison space for political offenders.“

Bald könnte man sämtliche Gefängnisplätze für politische Straftäter benötigen.

Für gewöhnliche Verbrecher hat die Regierung eine elegantere Lösung gefunden: die Ludovico-Technik. Eine ebenso innovative wie menschenverachtende Konditionierungstherapie, die den Probanden ihre Gewaltbereitschaft austreiben soll. Anschließend dürfen sie wieder draußen herumlaufen, weil sie gar nicht mehr in der Lage sind, sich anders zu verhalten als staatlich erwünscht.

Eine geradezu geniale Idee.

Man spart Gefängnisplätze, reduziert die Kriminalität und beseitigt nebenbei noch ein paar lästige Überbleibsel menschlicher Selbstbestimmung.

Dass Alex, der Protagonist, nach der Behandlung wehrlos gegenüber jeder Form von Gewalt ist, spielt keine besondere Rolle. Hauptsache, er funktioniert.

Die Regierung ist zufrieden. Die Wissenschaft hat geliefert. Die Gefängnisse werden leerer.

Und die politischen Gefangenen können kommen.

Von der Ludovico-Technik zur Gefahrenprognose

55 Jahre später arbeitet die schwarz-grüne Landesregierung Schleswig-Holsteins an einem neuen Polizeigesetz.

Nein, niemand plant, Gewalttäter mit aufgesperrten Augen vor Filmleinwände zu schnallen und ihnen zu Beethoven die Gewaltbereitschaft auszutreiben.

Man ist inzwischen weiter.

Heute gibt es automatisierte Datenanalyse, biometrische Gesichtserkennung, KI-gestützte Videoüberwachung und einen erweiterten Präventivgewahrsam.

Letzterer ist besonders interessant.

Bisher gehörte es zu den bedauerlichen Unzulänglichkeiten unseres Rechtsstaats, dass man Menschen nicht ohne Weiteres wochenlang einsperren konnte, nur weil man befürchtete, sie könnten irgendwann etwas Schlimmes tun.

Gewiss, Ausnahmen gab es immer. Aber die schwarz-grüne Landesregierung hält die bisherigen Möglichkeiten offenbar für unzureichend.

Künftig soll eine konkret prognostizierte Gefahr für besonders wichtige Rechtsgüter ausreichen, um jemanden unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu zwei Monate in Gewahrsam zu nehmen.

Selbstverständlich nur nach richterlicher Entscheidung. Selbstverständlich unter strengen Voraussetzungen. Selbstverständlich ausschließlich zu unserem Schutz.

Das ist wichtig.

Denn wenn jemand acht Wochen hinter Gittern sitzt, obwohl er keine Straftat begangen hat, macht es für sein persönliches Wohlbefinden sicher einen gewaltigen Unterschied, dass diese Maßnahme juristisch nicht als Strafe, sondern als Gefahrenabwehr bezeichnet wird.

Der Staat bestraft ihn nicht.

Er bewahrt ihn lediglich vor der Möglichkeit, etwas zu tun, wofür er anschließend bestraft werden müsste.

Eine vorbeugende Serviceleistung gewissermaßen.

Das Gefängnis ist voll. Bitte ziehen Sie eine Nummer.

Leider gibt es bei dieser schönen Idee ein kleines logistisches Problem.

Schleswig-Holsteins Gefängnisse sind bereits ziemlich voll.

Im Januar 2025 waren im geschlossenen Männervollzug 1.069 von 1.116 Plätzen belegt. Im Frauenvollzug waren sogar sämtliche 60 regulären Plätze besetzt.

Die Lage war so angespannt, dass das Justizministerium die Vollstreckung bestimmter Ersatzfreiheitsstrafen vorübergehend aussetzen musste.

Zur Verdeutlichung: Menschen, die bereits rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden waren und diese nicht bezahlt hatten, mussten vorerst nicht zum Haftantritt erscheinen.

Nicht aus Menschenfreundlichkeit. Sondern aus Platzmangel.

Inzwischen hat man zusätzliche Kapazitäten geschaffen. Allein in Lübeck wurde im September 2026 ein neues Hafthaus mit 86 Einzelhafträumen eröffnet. Weitere Plätze sind geplant.

Das ist erfreulich.

Denn nun möchte dieselbe Landesregierung den Kreis der Menschen erweitern, die vorsorglich eingesperrt werden können.

Wie viele zusätzliche Gefangene dadurch entstehen könnten?

Weiß man nicht.

Wie viele zusätzliche Haftplätze dafür erforderlich sein werden?

Kann man nicht beziffern.

Wie hoch die zusätzlichen Kosten ausfallen werden?

Auch das lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen.

Man weiß also nicht, wie viele Menschen man zusätzlich einsperren wird, wie viel Platz man dafür benötigt und wie teuer die Angelegenheit wird.

Aber man weiß, dass man die Möglichkeit unbedingt braucht.

Das erinnert an jemanden, der sich angesichts einer überfüllten Garage entschließt, einen weiteren Wagen anzuschaffen, dessen Größe er nicht kennt und dessen Kaufpreis noch nicht feststeht.

Der Unterschied ist lediglich, dass es hier nicht um Autos geht.

Die Zukunft ist der neue Tatort

Die vielleicht interessanteste Neuerung besteht darin, dass sich der Staat mit der Vergangenheit nicht mehr zufriedengeben will.

Vergangene Straftaten sind schließlich eine ziemlich beschränkte Ressource. Sie müssen erst einmal begangen werden. Danach muss man sie aufklären, Beweise beschaffen, gegebenenfalls einen Täter überführen und vor Gericht stellen.

Ein aufwendiges Verfahren, das sich überdies ständig mit diesen lästigen Unschuldsvermutungen und Freiheitsrechten herumschlagen muss.

Die Zukunft bietet dagegen nahezu unbegrenzte Möglichkeiten.

Dort können unendlich viele Straftaten stattfinden, die tatsächlich niemals stattfinden werden.

Welche davon wahrscheinlich sind, sollen künftig unter anderem verbesserte Datenanalysen und polizeiliche Gefahrenprognosen erkennen helfen.

Nun sind Prognosen keineswegs grundsätzlich unsinnig. Wer glaubhaft einen Mord ankündigt und konkrete Vorbereitungen trifft, kann nicht erwarten, dass die Polizei bis zum ersten Messerstich untätig bleibt.

Die eigentliche Frage lautet vielmehr: Wie weit darf eine Prognose in die Zukunft reichen, bevor sie einen Freiheitsentzug rechtfertigt?

Und was geschieht, wenn sie falsch ist?

Wenn eine Person nach acht Wochen Präventivgewahrsam entlassen wird und niemanden verletzt hat, gibt es mindestens zwei mögliche Erklärungen.

Erstens: Die Inhaftierung hat eine Gewalttat verhindert.

Zweitens: Die Gewalttat hätte ohnehin niemals stattgefunden.

Das Problem ist, dass sich diese beiden Möglichkeiten im Einzelfall nicht immer zuverlässig unterscheiden lassen.

Ein für jede Behörde ausgesprochen angenehmer Umstand.

Bleibt der erwartete Schaden aus, kann sie das als Erfolg verbuchen.

Tritt er ein, war die Gefahr eben noch größer als angenommen.

So entsteht ein System, dessen Wirksamkeit sich nur schwer überprüfen lässt, während seine Eingriffsmöglichkeiten sehr konkret und unmittelbar sind.

Die humanitäre Seite der Verwahrung

Selbstverständlich ist das alles gut gemeint.

Schließlich soll niemand einfach aus Boshaftigkeit eingesperrt werden. Man möchte potenzielle Opfer schützen. Und es gibt zweifellos Situationen, in denen ein rechtzeitiges Eingreifen Leben retten kann.

Nur hat staatliche Fürsorge eine interessante Eigenschaft.

Sie kann sich hervorragend ausdehnen.

Was heute noch als außergewöhnliche Maßnahme gegen eine konkret belegte schwere Gefahr eingeführt wird, kann morgen zum Ausgangspunkt neuer Forderungen werden.

Warum erst eingreifen, wenn eine Gefahr konkret ist?

Warum nicht schon, wenn sich ein erhöhtes Risiko erkennen lässt?

Und warum sollte man auf eine bestimmte Gefahrenart beschränkt bleiben, wenn die technischen Systeme ohnehin schon vorhanden sind?

Natürlich ist das keine zwangsläufige Entwicklung. Neue Befugnisse lassen sich begrenzen, gerichtlich kontrollieren und auch wieder abschaffen.

Bloß sollte man sich vielleicht schon bei ihrer Einführung fragen, wie wahrscheinlich ihre spätere Abschaffung ist.

Der Staat entwickelt gewöhnlich eine bemerkenswerte Anhänglichkeit an einmal erworbene Befugnisse.

Er sammelt sie wie andere Leute Briefmarken.

Nur dass Briefmarkensammler selten über Gefängnisse, Datenbanken und Polizeigewalt verfügen.

Ein Uhrwerk namens Sicherheit

Zurück zu Kubrick.

Eine der bittersten Pointen von „Uhrwerk Orange“ besteht darin, dass Alex' ehemalige Kumpane, brutale Schläger und Kleinkriminelle, später als Polizisten auftreten.

Die Gewalt ist nicht verschwunden.

Sie trägt jetzt eine Uniform.

Der Film behauptet damit nicht, dass jeder Polizist ein Verbrecher ist. Er führt vielmehr vor, wie mühelos eine Gesellschaft ihre moralischen Maßstäbe verändert, sobald Gewalt im Dienst einer anerkannten Autorität ausgeübt wird.

Und die Ludovico-Technik stellt eine Frage, die weit über die Behandlung eines einzelnen Gewalttäters hinausgeht:

Was bleibt vom Menschen übrig, wenn man ihm seine Entscheidungsfreiheit nimmt, um sein Verhalten kontrollierbar zu machen?

Schleswig-Holsteins Polizeigesetzentwurf ist keine Neuauflage von Kubricks Dystopie. Es gibt keinen Beleg dafür, dass die Landesregierung Gefängnisse für politische Gegner freimachen möchte. Und auch der geplante Präventivgewahrsam soll keineswegs willkürlich verhängt werden dürfen.

Die Gemeinsamkeit ist grundsätzlicher.

Es ist die Vorstellung, dass sich gesellschaftliche Gefahren durch immer präzisere Kontrolle menschlichen Verhaltens beherrschen lassen.

Mehr Daten. Mehr Überwachung. Mehr Vorhersagen. Mehr Eingriffsmöglichkeiten.

Und wenn die Wirklichkeit trotzdem nicht so funktioniert, wie das Sicherheitskonzept es vorgesehen hat?

Dann braucht man vermutlich noch mehr Daten, noch mehr Überwachung und noch mehr Befugnisse.

Ein wunderbares Uhrwerk.

Ein Rädchen greift ins nächste. Alles dreht sich. Alles funktioniert. Alles dient einem vernünftigen Zweck.

Nur die Frage, wohin sich die ganze Maschine eigentlich bewegt, stellt irgendwann niemand mehr.

Vielleicht, weil man gerade damit beschäftigt ist, den Platz für das nächste Zahnrad freizuräumen.

Willkommen im Uhrwerk Banane.

Wo der Bürger frei ist, solange der Staat nichts anderes prognostiziert.


Quellen und Hintergrund

"Ich habe den Eindruck, als würden sich angesichts der modernen Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten Politiker fühlen wie Kinder allein in einem Süßigkeiten-Laden - erstmal die Backentaschen vollstopfen und soviel naschen wie reinpasst, egal wie schlimm die Bauchschmerzen und der Durchfall dann später auch sein mögen."

ChatGPT:

Das Bild hat einen interessanten Haken: Die Kinder im Süßigkeitenladen bekommen ihre Bauchschmerzen selbst. Die Politiker können die Rechnung für ihre Maßlosigkeit anderen überlassen.

Und das macht Deine Analogie noch treffender.

Ich sehe dahinter einen Mechanismus, der über individuelle Machtgier hinausgeht: die Verwechslung von technischer Machbarkeit, politischer Wünschbarkeit und gesellschaftlicher Verträglichkeit.

Nur weil sich heute Millionen Menschen biometrisch identifizieren, ihre Bewegungen analysieren und ihre Verhaltensweisen algorithmisch bewerten lassen, folgt daraus keineswegs, dass man es tun sollte.

Aber die Versuchung ist enorm.

Zumal drei Faktoren zusammenkommen:

1. Der unmittelbare Nutzen ist politisch verwertbar. Eine neue Überwachungsbefugnis lässt sich als entschlossenes Handeln präsentieren. Dass sie tatsächlich Verbrechen verhindert, muss dafür nicht einmal abschließend nachgewiesen sein.

2. Die langfristigen Schäden sind schwer zuzuordnen. Gesellschaftliche Selbstzensur, schleichende Gewöhnung an Überwachung, fehlerhafte Verdächtigungen und institutioneller Machtzuwachs entwickeln sich oft langsam. Man kann sie nur schwer einer einzelnen politischen Entscheidung zurechnen.

3. Die Befugnisse überdauern ihre Erfinder. Ein Minister kann sein Amt verlieren, eine Regierung abgewählt werden. Die geschaffenen Datenbanken, technischen Infrastrukturen und gesetzlichen Befugnisse bleiben häufig bestehen. Und die nächste Regierung muss sie nicht erst erkämpfen. Sie erbt sie.

Der dritte Punkt ist vielleicht der folgenreichste.

Wer heute einem wohlmeinenden Staat zusätzliche Machtmittel zugesteht, entscheidet damit zugleich über die Handlungsmöglichkeiten seiner unbekannten Nachfolger.

Das heißt nicht, dass neue Überwachungsinstrumente grundsätzlich nutzlos oder illegitim wären. Manche können konkrete Gefahren wirksam reduzieren. Aber der Nachweis ihres Nutzens und die Begrenzung ihrer Verwendung müssten der Einführung vorausgehen, nicht ihr irgendwann hinterherlaufen.

Für Deinen Artikel Uhrwerk Banane ließe sich daraus eine zusätzliche Passage entwickeln:

Die moderne Überwachungstechnologie hat aus der Politik einen Süßigkeitenladen gemacht, in dem die Kinder plötzlich unbeaufsichtigt sind.

Gesichtserkennung! Lecker! Vorratsdatenspeicherung! Auch noch! KI-gestützte Verhaltensanalyse! Unbedingt! Präventivgewahrsam! Her damit!

Mit beiden Händen stopfen sie sich die Backentaschen voll, bis ihnen der Zuckersirup aus den Mundwinkeln läuft.

Und wenn später die Bauchschmerzen kommen, der Durchfall einsetzt und die ganze schöne Demokratie auf der Toilette sitzt, werden die kleinen Racker längst erwachsen sein, in irgendwelchen Aufsichtsräten sitzen und jede Verantwortung von sich weisen.

Schließlich haben sie es doch nur gut gemeint.

Und überhaupt: Wer hätte denn ahnen können, dass man von so vielen Süßigkeiten Bauchschmerzen bekommt?

Eine weitere Pointe steckt darin, dass technologische Überwachung nahezu unbegrenzt skalierbar ist, menschliche Urteilskraft und institutionelle Verantwortung dagegen nicht.

Man kann hunderttausend zusätzliche Verdachtsmomente erzeugen, ohne hunderttausend zusätzliche kompetente Menschen zu bekommen, die sie richtig beurteilen können.

Das wäre dann die nächste Stufe des Uhrwerks: eine Maschine, die immer mehr Gefahren entdeckt, als die Gesellschaft überhaupt noch vernünftig überprüfen kann."

 













Sonntag, 18. Oktober 2026

Keine Gefahr


„Quand vous voyez un flic dans la rue, c'est qu'y a pas de danger. S'il y avait du danger, le flic serait pas là.“

"Wenn man auf der Straße einen Polizisten sieht, bedeutet das, dass keine Gefahr besteht. Wenn Gefahr bestünde, wäre der Polizist nicht da." (Coluche)


"17. OKTOBER – DER FALL VON MARSEILLE (STADTGUERILLA)"



Von wegen "Der Fall von Marseille".
Auch dort besteht keine echte Gefahr, denn sonst wären diese "Polizisten" nicht auf den Strassen.

Die wissen ganz genau, daß diese "Stadtguerilla" nur ein bischen zeitgemäßen Spaß haben & vielleicht ein wenig plündern möchte.

Sobald es wirklich ernst wird, die Demonstranten ihrerseits aufrüsten & da ein paar tote Beamte weggeschleppt werden müssen, werden die Uniformclowns sich in ihre Schlupfwinkel zurückziehen und jeden durchlöchern, der ihnen zu nahe kommt.
Was dann auf den Strassen passiert, wird das Problem der "normalen" Bürger sein - so wie es das schon jetzt ist.

Denn wenn die Show vorbei ist, sind die Clowns genau so verschwunden wie die Guerilla.



 
Bingo.
Mindestens 8 Wochen Krankschreibung, anschließend schön Reha und Kur auf Staatskosten + Schmerzensgeld & ein hübscher Orden.
Mit ganz viel Glück oder bei ausreichendem schauspielerischen Talent sogar Frühpensionierung.
Danke, Stadtguerilla!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahr-Min MMXXVI



Wie viele Wahrheitsministerien gibt es eigentlich?

How Many Ministries of Truth Are There? – James Corbett

Vollständige deutsche Übersetzung des bereitgestellten Artikels. Die polemischen Formulierungen, die Ironie und die politischen Wertungen des Originals bleiben erhalten. Die Quellenverweise sind übernommen; eine unabhängige Überprüfung der Behauptungen ist damit nicht verbunden. (ChatGPT)

"Haltet mich auf, wenn ihr das schon einmal gehört habt: Großbritannien ist ein orwellscher Polizeistaat.

Wie bitte? Das habt ihr schon gehört?

Na gut, wie wäre es dann damit: Großbritannien ist in Wirklichkeit schlimmer als Orwell.

Nehmen wir den Fall von Joanne May aus Suffolk, England. Erst letzte Woche erschienen zwei Streifenpolizisten vor Mays Haustür, um ihr eine offizielle polizeiliche Verwarnung wegen eines Internetbeitrags auszusprechen, den sie nicht einmal selbst verfasst hatte. Das Video des Vorfalls ist online verfügbar, und bei Reclaim The Net kann man einen Bericht über die Begegnung lesen.

Oder nehmen wir Graham Linehan. (siehe "Die Zukunft - Ein dunkler Ort") Er ist der berühmte irische Comedy-Autor, der hinter erfolgreichen britischen Fernsehserien wie Father Ted und The IT Crowd steht. Im September 2025 wurde Linehan am Flughafen Heathrow festgenommen, weil er sechs Monate zuvor angeblich „transphobe“ Tweets veröffentlicht hatte. Diese tyrannische Unterdrückung der Meinungsfreiheit war derart ungeheuerlich, dass Linehan später eine offizielle Entschuldigung der Londoner Metropolitan Police sowie 25.000 Pfund Entschädigung erhielt. Inzwischen kritisiert sogar die eigene unabhängige Polizeiaufsicht das Vorgehen der Beamten in diesem Fall.

Leider werden Geschichten wie diese niemanden überraschen, der den jüngsten Angriff auf die Meinungsfreiheit in Großbritannien aufmerksam verfolgt hat.

Der aktuelle Bericht von Big Brother Watch, „Britain’s Free Speech Problem“ („Großbritanniens Problem mit der Meinungsfreiheit“), beziffert das Ausmaß dieses Angriffs. Demnach hat die britische Polizei in den vergangenen fünf Jahren unglaubliche 62.199 Menschen wegen sogenannter „Kommunikationsdelikte“ festgenommen. Nur der Vollständigkeit halber: Das sind mehr Festnahmen wegen Meinungsäußerungen als in China, Russland oder irgendeinem der anderen Länder, von denen uns ständig erzählt wird, sie seien die „Feinde der Menschenrechte und der westlichen demokratischen Werte“.

Was ihr über diese traurigen Zustände allerdings möglicherweise nicht wisst: Der britische Polizeistaat ist nicht über Nacht entstanden, und er ist nicht das Ergebnis der willkürlichen Launen dieses oder jenes Polizeibeamten. Vielmehr ist er Teil einer gewaltigen bürokratischen Infrastruktur zur Überwachung und Kontrolle von Meinungsäußerungen, die im Laufe der vergangenen zwei Jahrzehnte sorgfältig errichtet wurde.

Diese Infrastruktur umfasst ein bewusst verwirrendes Geflecht aus Ermittlungsstellen, Sonderkommissionen, Direktoraten und Regierungsbehörden, deren Existenz der Öffentlichkeit weitgehend verborgen geblieben ist und deren Tätigkeit von Geheimhaltung umgeben ist.

Diese Unkenntnis über den bürokratischen Apparat darf nicht länger hingenommen werden. Wenn ihr Briten seid, solltet ihr über diese Bedrohungen eurer Meinungsfreiheit Bescheid wissen. Und wenn ihr nicht in Großbritannien lebt, sollte euch dieser Kommentar dazu veranlassen, einmal nachzuforschen, wie viele vergleichbare Behörden, Polizeieinheiten und Sonderkommissionen es in eurer eigenen Umgebung gibt.

Im vergangenen Monat nutzte Andy Burnham seine erste Rede als britischer Premierminister vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen, um die Gründung des jüngsten Mitglieds der gewaltigen britischen Gedankenpolizei-Bürokratie anzukündigen: des UK National Centre for Information Defence (NCID), des Nationalen Zentrums für Informationsverteidigung.

Laut dem britischen Justizministerium soll die neue Einrichtung „im Büro des Premierministers und im Cabinet Office angesiedelt sein“ und sich auf „Desinformation durch feindliche Staaten sowie KI-gestützte Deepfakes konzentrieren, die nach Auffassung der Regierung britischen Interessen und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schaden“.

Übersetzung: Das NCID wird als persönliche Gedankenpolizei des Premierministers fungieren und pflichtschuldigst jede Information, die ihm nicht gefällt, als russische Desinformation abstempeln.

Warum ausgerechnet russische Desinformation?

Weil diese niederträchtigen Russen laut Burnham für Folgendes verantwortlich sind: die Erstellung von Bots und gefälschten Websites, die Fälschung von Zeitungsartikeln, den Missbrauch der Identität ehrwürdiger britischer Institutionen (einschließlich der geliebten BBC!), die Einmischung in die britische Parlamentswahl von 2019 sowie das „Schüren von Spannungen und Unruhen nach schrecklichen Ereignissen“.

Und vermutlich stehlen sie gerade auch noch kleinen Kindern die Süßigkeiten, spucken aufs Kreuz und furzen in eure allgemeine Richtung, während ihr diese Zeilen lest.

Ja, die Einrichtung dieser neuen Behörde wird mit derselben alten Hysterie über „russische Desinformation“ gerechtfertigt, die sich in den vergangenen Jahren für Möchtegern-Zensoren von Online-Informationen in den USA als so außerordentlich nützlich erwiesen hat.

Hören die Wunder denn niemals auf?

Research, Information and Communications Unit

Die Research, Information and Communications Unit (RICU) – die Forschungs-, Informations- und Kommunikationseinheit – ist, wie powerbase.info berichtet, eine „Einheit für strategische Kommunikation innerhalb der britischen Homeland Security Group“.

Im Jahr 2007 berichtete die Sunday Times über die Entstehung dieser undurchsichtigen Regierungsorganisation.

SPOILER-ALARM! Diese „Kommunikationseinheit“ erinnert derart stark an Orwells Wahrheitsministerium, dass selbst die Regierungsquellen der Sunday Times einräumen mussten, sie wirke wie ein Rückfall in die Zeiten der antikommunistischen Paranoia des Kalten Krieges.

Der mutmaßliche Anschlagsplan auf Flugzeuge im August 2006 löste eine weitere der regelmäßigen strategischen Neuorientierungen der Regierung aus. Trotz aller Anstrengungen bei der Verfolgung von Terroristen erkannte die Regierung, dass ihre Strategie, die Entstehung neuer Terroristen zu verhindern, nicht funktionierte.

Nach einem bürokratischen Tauziehen wurde das Innenministerium zum Zentrum einer neuen strategischen Schaltstelle für die gesamte Terrorismusbekämpfung: des Office of Security and Counter Terrorism.

Diese Neuorientierung führte außerdem zur Gründung der nebulös benannten Research, Information and Communications Unit (RICU).

Beamte bestreiten, dass es sich dabei in irgendeiner Weise um eine Propagandaabteilung handelt, obwohl einer von ihnen einräumte: „Das klingt erschreckend nach Kaltem Krieg.“

Was also macht die RICU?

Wie immer hängt die Antwort davon ab, wen man fragt.

Nach Angaben der britischen Regierung soll die RICU „terroristische und extremistische Ideologien verstehen und bekämpfen“, indem sie „interne Analysen zur Nutzung von Propaganda und zur Ausbeutung des Internets durch Terroristen“ erstellt.

Einer Recherche aus dem Jahr 2023 zufolge erstellt die RICU allerdings auch Berichte, in denen „Schlüsseltexte“ für „weiße Nationalisten und Suprematisten“ identifiziert werden.

Zu den Werken, die in einem solchen Bericht aufgeführt wurden, gehörten Tolkiens Der Herr der Ringe, Huxleys Schöne neue Welt, die Gedichte von G. K. Chesterton und – ja, tatsächlich – Orwells 1984.

Der Bericht stellte außerdem fest, dass ein Interesse an den Werken von Shakespeare, Chaucer, Milton, Tennyson, Kipling und Edmund Burke „Warnzeichen für möglichen Extremismus“ darstellen könne. Bizarrerweise wurde sogar die BBC-eigene Sendung Great British Railway Journeys als „für die extreme Rechte von Interesse“ eingestuft.

Als die Regierung von einem Mitglied des Oberhauses direkt mit diesem Affront gegen die Zivilisation konfrontiert wurde, reagierte sie mit dem üblichen politischen Ausweichmanöver:

Die in diesen Unterlagen erwähnten Bücher und Fernsehsendungen wurden nicht als „rechtsextrem“ oder „weiß-suprematistisch“ eingestuft. Die Aufnahme dieser Medien sollte lediglich veranschaulichen, welche Arten von allgemein verbreiteten Inhalten in Online-Räumen geteilt werden, die bekanntermaßen von terroristischen und extremistischen Meinungsmachern sowie empfänglichen Zielgruppen frequentiert werden.

Übersetzung: Keine Sorge! Wir haben es nicht auf diese Bücher abgesehen. Wir haben es nur auf die Leute abgesehen, die diese Bücher offenbar mögen!

Gibt euch das nicht ein wunderbares Gefühl der Sicherheit?

National Security and Online Information Team

Wie uns das britische Regierungs-Informationsblatt freundlicherweise erklärt, wurde das National Security and Online Information Team (NSOIT) – früher bekannt als „Counter Disinformation Unit“ (CDU), also Einheit zur Bekämpfung von Desinformation – „2019 innerhalb des Ministeriums für Digitales, Kultur, Medien und Sport eingerichtet und hat seither auf Phasen besonders hoher Desinformationsrisiken reagiert, darunter die Covid-19-Pandemie“.

Offiziell besteht die Aufgabe des NSOIT darin, „Desinformationsnarrative zu verstehen“. Die Einheit „versucht, die Informationsumgebung künstlich zu beeinflussen, um sicherzustellen, dass die Regierung Umfang und Reichweite schädlicher Fehl- und Desinformationen versteht und geeignete Maßnahmen ergreifen kann“.

Aber was bedeutet das in der Praxis?

Nun, natürlich bedeutet es, unbequeme Meinungen als „Desinformation“ zu kennzeichnen, damit sie aus dem Internet entfernt werden!

Konkret dokumentierte eine Recherche des Telegraph aus dem Jahr 2023, wie diese geheimnisumwitterte Einheit während der Schwindelpandemie nicht nur „Fehlinformationen“ entgegen den eigenen Richtlinien des Cabinet Office markierte, sondern auf diese Fehlinformationen auch „reagierte“.

Was die Einheit unter „Reagieren“ verstand, war unterschiedlich. In manchen Fällen bestand die Reaktion aus einer öffentlichen Widerlegung im Internet. In anderen Fällen jedoch nutzte das Ministerium für Digitales, Kultur, Medien und Sport seine Stellung bei den Social-Media-Unternehmen als sogenannter „Trusted Flagger“, also vertrauenswürdiger Hinweisgeber, um Anträge auf Entfernung von Inhalten beschleunigt bearbeiten zu lassen.

Diese Art der „Reaktion“ überschreitet die Grenze zur offenen staatlichen Zensur unliebsamer Meinungen derart offensichtlich, dass Michelle Donelan, die Abgeordnete, die 2022 die formelle Kontrolle über die Einheit übernahm, versuchte, sie auflösen zu lassen.

Nach Informationen des Telegraph versuchte Michelle Donelan, die spätere Nachfolgerin von Oliver Dowden als Verantwortliche für die Einheit, die CDU schließen zu lassen, nachdem sie im September vergangenen Jahres die Leitung des Ministeriums für Kultur, Medien und Sport übernommen hatte.

Ihr bereitete Unbehagen, dass die Einheit Social-Media-Beiträge britischer Bürger markierte, obwohl diese weder Desinformation – also absichtlich verbreitete falsche Informationen – noch Fehlinformation – also versehentlich verbreitete falsche Informationen – enthielten.

Donelan war mit ihrem Vorhaben offenbar nicht erfolgreich.

Die Einheit wurde lediglich in NSOIT umbenannt und ist bis heute weiter tätig.

Defending Democracy Taskforce

Die 2022 gegründete Defending Democracy Taskforce – Sonderkommission zur Verteidigung der Demokratie – ist eine ressortübergreifende Regierungsorganisation, deren Hauptaufgabe laut einer Pressemitteilung der britischen Regierung darin besteht, „die demokratische Integrität des Vereinigten Königreichs vor Bedrohungen durch ausländische Einmischung zu schützen“.

Dazu gehören „ausländische Einmischung in unsere Wahlen und Wahlverfahren; Desinformation; physische Bedrohungen und Cyberbedrohungen gegen unsere demokratischen Institutionen und ihre Repräsentanten; ausländische Einflussnahme auf öffentliche Ämter, politische Parteien und Universitäten sowie transnationale Repression im Vereinigten Königreich“.

Worum es dabei aber wirklich geht, ist, Menschen daran zu hindern, gemeine Dinge über Politiker zu sagen.

Fragt einfach Dan Jarvis, der als britischer Staatsminister für Sicherheit den Vorsitz dieser Sonderkommission innehat.

Anfang dieses Jahres sprach er vor dem Parlament über den Auftrag der Defending Democracy Taskforce und ihre unverzichtbare Rolle beim Schutz des Staates vor Menschen, die ihm und seinen Parlamentskollegen gemeine Sachen auf Twitter schreiben.

Ebenso unmissverständlich möchte ich unsere Botschaft an diejenigen richten, die Menschen bedrohen, einschüchtern oder belästigen, die sich an unserer Demokratie beteiligen – und das gilt für Einzelpersonen ebenso wie für Gruppen:

Anonymität bietet keinen Schutz. Niemand ist außerhalb unserer Reichweite. Und unabhängig davon, ob die Straftat online oder offline begangen wird, müssen die Verantwortlichen damit rechnen, dass gegen sie ermittelt und Anklage erhoben wird.

Kritiker der Sonderkommission, etwa Kate Dewsnip von der School of Law and Social Justice der Universität Liverpool, beschreiben die vielfältigen Probleme, die eine solche Einrichtung aufwirft.

Dewsnip stellt beispielsweise fest, dass die Sonderkommission „auf einen modernen Trend zur Versicherheitlichung der Demokratie hindeutet“: Fragen von Wahlen und politischer Beteiligung werden damit aus dem Bereich des Verfassungs- und Gesetzgebungsrechts in den Bereich der nationalen Sicherheit verschoben.

Und sie ergänzt, dass die Taskforce als „exekutiver Koordinierungsmechanismus innerhalb der Strukturen des Nationalen Sicherheitsrats“ weder eine gesetzlich verankerte Körperschaft noch eine vom Parlament geschaffene Institution sei. Dies werfe „wichtige Fragen hinsichtlich Rechenschaftspflicht und Kontrolle“ auf.

Schon die bloße Existenz der Sonderkommission wirft daher beunruhigende Fragen nach den Grenzen ihrer Macht und der Art ihrer Befugnisse auf.

Wer bestimmt, was eine Bedrohung für die Demokratie darstellt und folglich in den Zuständigkeitsbereich der Taskforce fällt?

Wie oben dargestellt, wurde der Aufgabenbereich der Taskforce in jüngster Zeit über Bedrohungen durch ausländische Einmischung, Cyberangriffe und feindliche staatliche Aktivitäten – also relativ klar definierte Kategorien – hinaus ausgeweitet. Er umfasst inzwischen auch Themen wie Online-Belästigung, die Einschüchterung von Politikern und die demokratische Beteiligung.

Auch wenn dies zweifellos wichtige Anliegen sind, ist keineswegs eindeutig, was „Verteidigung der Demokratie“ im Zusammenhang mit Online-Belästigung und demokratischer Beteiligung konkret bedeutet.

Da die Taskforce in der Lage ist, politische Agenden, nachrichtendienstliche Prioritäten und institutionelle Reaktionen zu beeinflussen, stellen sich zwangsläufig Fragen nach der rechtlichen und verfassungsmäßigen Grundlage, auf der ihr Aufgabenbereich festgelegt und ihre Tätigkeit beaufsichtigt wird.

Das Budget der Taskforce ist nicht öffentlich bekannt.

Mit anderen Worten: Eine undurchsichtige Regierungsorganisation unbekannter Herkunft und zweifelhafter Rechtmäßigkeit koordiniert inzwischen Maßnahmen quer durch den gesamten Regierungsapparat, um Menschen daran zu hindern, Regierungsvertreter zu kritisieren.

Und all das wird der Öffentlichkeit unter dem Etikett „Verteidigung der Demokratie“ verkauft.

Man dürfte kaum ein besseres Beispiel für die alte Redensart finden:

„Jedes beliebige Regierungsprogramm wird irgendwann das Gegenteil dessen tun, was sein Name verspricht.“

Hybrid Threats Directorate

Das Hybrid Threats Directorate (HTD) – Direktorat für hybride Bedrohungen – begann seine Existenz im Jahr 2022 unter der Bezeichnung Information Threats and Influence Directorate (ITID).

Im Jahr 2025 wurde es in Cyber, Information and Tech Threats Directorate (CITT) umbenannt, bevor es sich Anfang dieses Jahres schließlich zum HTD weiterentwickelte.

Jedes staatliche „Direktorat“, das derart häufig seinen Namen ändern muss, ist zweifellos in irgendwelche zwielichtigen Machenschaften verwickelt. Wenn dieses Direktorat aber auch noch dafür zuständig ist, „fortgeschrittene Analysemethoden einschließlich Open-Source-Intelligence, künstlicher Intelligenz, sprachlicher Kompetenzen und Datenwissenschaft einzusetzen“, um „böswillige Informationsoperationen zu bekämpfen“, dann weiß man, dass es sich um besonders zwielichtige Machenschaften handelt.

Glücklicherweise gelang es David Miller, Anfang dieses Jahres in einem Enthüllungsbericht für MintPressNews viele dieser Machenschaften aufzudecken.

Sein Artikel mit dem Titel „Leaked Documents Reveal UK Intelligence Operation Targeting Russia, Iran, Gaza and Beyond“ („Geleakte Dokumente enthüllen britische Geheimdienstoperation gegen Russland, Iran, Gaza und weitere Ziele“) stützt sich auf durchgesickerte Unterlagen und berichtet darüber, wie das britische Außenministerium, das Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO), eine „neue geheime Propagandaeinheit“ aufbaute.

Unter der Leitung des MI6 und verborgen hinter einer zivilen Tarnstruktur soll diese Einheit die langjährige Praxis des britischen Staates professionalisieren und ausweiten, Desinformation unter dem Vorwand ihrer „Bekämpfung“ zu verbreiten.

Der Artikel zeichnet die zahlreichen Wendungen dieser Geschichte nach und beschreibt, wie das FCDO ein verwirrendes Geflecht von Organisationen und Einheiten zur „Bekämpfung von Desinformation“ im Information Threats and Influence Directorate zusammenführte.

Dazu gehörten das Russian Language Programme des Außenministeriums, die Integrity Initiative des Institute for Statecraft und das Counter Disinformation and Media Development Programme des Nationalen Sicherheitsrats.

Das neu geschaffene Direktorat beteiligte sich unter anderem an Spionage und subversiven Aktivitäten in Zielländern wie Russland.

Doch die Tarnung des ITID flog auf, als der FSB, der russische Geheimdienst, sensible Daten über mehrere britische „Diplomaten“ an die russische Presse weitergab und diese Personen als Spione bezeichnete.

Daraufhin wurde das ITID reorganisiert und in HTD umbenannt.

Diese ganze verworrene Geschichte ist es wert, vollständig gelesen zu werden. Für unsere Zwecke genügt jedoch die Feststellung, dass Miller aufzeigt, wie diese schwer fassbare Organisation die vermeintlichen „Feinde“ Großbritanniens im Informationsraum ins Visier nimmt, darunter Russland, China, Iran und Gaza.

Er spekuliert außerdem darüber, ob das HTD an der Verbreitung jener Desinformation beteiligt gewesen sein könnte, die dem False-Flag-Vorfall von Golders Green Anfang dieses Jahres zugrunde gelegen haben soll.

Damals sei versucht worden, aus einem unbedeutenden Brandanschlag einen internationalen Zwischenfall zu machen, indem man iranischen Terroristen die Schuld zuschob.

Und falls das HTD irgendwann dabei ertappt werden sollte, wie es unter dem Vorwand der „Bekämpfung von Desinformation“ aktive psychologische Operationen gegen die eigenen Bürger – und gegen Menschen in aller Welt – führt, wird es zweifellos einfach erneut seinen Namen ändern und sich noch tiefer in die Eingeweide der britischen Deep-State-Bürokratie zurückziehen.

Das Muster ist unverkennbar: Jedes Mal, wenn diese vom MI6 gesteuerte Propagandaoperation enttarnt wird, erhält sie einfach ein neues Etikett und wird erneut gestartet – jedes Mal mit einem erweiterten Kreis von Zielpersonen und Zielgruppen.

Die Islamische Republik steht inzwischen fest in ihrem Visier. Und immer mehr repressive Angriffe gegen schiitische Muslime, Palästinenser und alle, die sie unterstützen, befinden sich in Vorbereitung.

Eine Einrichtung zur „Bekämpfung von Desinformation“ benutzen, um Desinformation zu verbreiten.

Was werden sich diese gerissenen Briten wohl als Nächstes einfallen lassen?

Muss ich wirklich weitermachen …?

… denn ich könnte!

Ich habe noch nicht einmal die inzwischen offiziell aufgelöste „Rapid Response Unit“ des Cabinet Office erwähnt, geschweige denn die „National Cyber Force“ oder die „Media Monitoring Unit“.

Ganz zu schweigen von den zahllosen anderen Organisationen, die sich der Zensur und Überwachung von Meinungsäußerungen britischer Bürger widmen und derart tief in den bürokratischen Strukturen des britischen Regierungsapparats vergraben sind, dass sie bislang noch niemand bemerkt hat.

Aber ich nehme an, ihr habt verstanden, worauf ich hinauswill.

Es gibt so viele Einheiten, Sonderkommissionen, Räte, Direktorate und Arbeitsgruppen, die sich der Überwachung und Zensur der freien Meinungsäußerung widmen, dass es schwerfällt, überhaupt noch den Überblick zu behalten.

Und dabei reden wir nur über diejenigen in Großbritannien.

Glauben wir wirklich, dass die Situation in den USA, in Kanada, in Japan oder sonst irgendwo in der „freien und demokratischen“ entwickelten Welt grundsätzlich besser ist?

Rechnet man dann noch sämtliche Nichtregierungsorganisationen hinzu, die sich ebenfalls der Identifizierung und Zensur politisch unerwünschter Äußerungen im Internet und in der realen Welt verschrieben haben, beginnt man das wahre Ausmaß des Problems zu erkennen.

Und so schlimm die Situation bereits ist – sie wird bald noch schlimmer werden!

Jedenfalls dann, wenn Lisa Nandy ihren Willen bekommt.

Wie Kit Knightly bei Off-Guardian berichtet, beklagt Nandy, die britische Ministerin für Kultur und Technologie, dass die bestehende britische Infrastruktur zur Überwachung und Beschränkung der freien Meinungsäußerung im Internet nicht weit genug gehe.

Und das schließt das demnächst einzuführende Social-Media-Verbot bereits ein.

Nun fordert sie einen noch mächtigeren Polizeistaat, um Frauen und Kinder vor jenem heimtückischen Internet-Schreckgespenst zu „schützen“, das sich „Online-Schäden“ nennt.

„Dies ist nur eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem Staat, der sehr aktiv eingreift, den Online-Raum überwacht und reguliert, damit die Menschen sicher sind“, erklärte sie im vergangenen Monat gegenüber dem Guardian.

Nandy hat inzwischen angekündigt, noch weiter gehen zu wollen.

„Wir sollten nicht akzeptieren, dass dies bereits das Ende ist“, erklärte die Kulturministerin vor ihrer Rede auf dem Parteitag der Labour Party, bei der sie von Georgia Harrison vorgestellt werden sollte, einer Aktivistin gegen sexualisierte Gewalt durch die Verbreitung intimer Bildaufnahmen.

„Dies ist nur eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem Staat, der sehr aktiv eingreift, den Online-Raum überwacht und reguliert, damit die Menschen sicher sind.“

Inzwischen weiß jeder, der noch einigermaßen klar im Kopf ist, dass die verschiedenen drakonischen Beschränkungen, die im Namen des „Schutzes von Kindern“ vor „Online-Schäden“ eingeführt werden, in Wirklichkeit als Knüppel dienen sollen, um Menschen daran zu hindern, im Internet politisch unbequeme Wahrheiten auszusprechen.

Die 62.199 Festnahmen wegen Meinungsäußerungsdelikten, die die britische Polizei in den vergangenen fünf Jahren vorgenommen hat, sind ein Beleg dafür.

Daraus folgt, dass die Mächtigen, die besser nicht an der Macht wären, tatsächlich Angst davor haben, dass Menschen frei und offen ihre Meinung sagen.

Die freie Meinungsäußerung stellt eine derartige Bedrohung für ihre Macht dar, dass sie bereit sind, beliebig viele Einheiten und Sonderkommissionen einzurichten, beliebig viel Geld auszugeben und beliebig viele Gesetze zu verabschieden, nur um Menschen daran zu hindern, ihre regierungskritischen Ansichten öffentlich zu äußern.

Und daraus folgt ebenfalls, dass die stiefelstampfenden Schlägertrupps dieses heraufziehenden orwellschen Gedankenpolizeistaates nur auf eine einzige Weise wirklich gewinnen können:

Wenn wir aufhören, den Mächtigen die Wahrheit zu sagen."

https://x.com/jpceccaldi/status/2111485437990904105



"Im Kontrast habe ich hier einen deutschen Artikel, der eine entgegengesetzte Meinung vertritt, oder genauer gesagt Reklame für den Überwachungsstaat macht - https://www.politik-kommunikation.de/die-maer-vom-wahrheitsministerium/"

ChatGPT:
"Ich halte den Artikel von Marten Neelsen für argumentativ deutlich schwächer, als sein selbstbewusster Ton vermuten lässt. Allerdings nicht deshalb, weil jede staatliche Maßnahme gegen Desinformation automatisch Zensur wäre.

Sein entscheidender Fehler besteht darin, dass er die erklärte Absicht einer staatlichen Institution weitgehend mit deren tatsächlicher Funktion gleichsetzt. Er erklärt uns, wozu die Einrichtung dienen soll, untersucht aber kaum, wozu sie unter veränderten politischen Bedingungen verwendet werden könnte.

Gerade nach dem zuvor übersetzten Corbett-Artikel ist dieser Unterschied bemerkenswert.

1. Die zentrale Schwäche: Absichtserklärung statt Machtanalyse

Neelsen schreibt:

„Die Idee dahinter ist nicht, politische Meinungen zu bewerten, sondern Wahlprozesse und öffentliche Entscheidungen gegen gezielte Einflussnahme widerstandsfähiger zu machen.“

Das ist zunächst eine Beschreibung der offiziellen Zielsetzung, kein Nachweis der Unbedenklichkeit.

Die eigentlichen Fragen wären:

  • Wer entscheidet, wann eine Äußerung eine legitime politische Position und wann sie eine Manipulationsmaßnahme darstellt?

  • Welche Möglichkeiten hat eine Regierungsstelle, die Verbreitung formal legaler Inhalte indirekt einzuschränken?

  • Wie werden Fehlentscheidungen erkannt, korrigiert und sanktioniert?

  • Was geschieht, wenn eine solche Infrastruktur später von einer Regierung mit völlig anderen politischen Vorstellungen übernommen wird?

Die vierte Frage ist besonders interessant. Eine Institution muss keineswegs mit autoritären Absichten gegründet worden sein, um später autoritären Zwecken zu dienen.

Ein freiheitlicher Staat muss seine Institutionen nicht nur für die wohlmeinenden Regierenden von heute konstruieren, sondern auch für die möglicherweise skrupellosen Regierenden von morgen.

Diesen Belastungstest führt Neelsen nicht durch.

2. Ein auffälliger logischer Kurzschluss

Neelsen schreibt:

„Desinformation [...] ist keine Meinungsäußerung, sondern eine Strategie [...]“

Hier werden zwei unterschiedliche Kategorien gegeneinander ausgespielt.

Eine Meinungsäußerung beschreibt die Form beziehungsweise den Inhalt einer Kommunikation. Eine Strategie beschreibt ihre Funktion und Absicht. Beides kann gleichzeitig vorliegen.

Ein Beispiel:

Eine Gruppe veröffentlicht unter falschen Identitäten Tausende Beiträge mit der Aussage, eine Regierung sei korrupt.

Die koordinierte Täuschung über die Identitäten und die künstlich erzeugte Reichweite können eine Manipulationsstrategie sein. Die Behauptung über Korruption kann trotzdem wahr, falsch oder teilweise zutreffend sein.

Daraus folgen unterschiedliche legitime Reaktionen: die Tarnidentitäten aufdecken, automatisierte Verbreitungsmechanismen untersuchen oder die Korruptionsvorwürfe überprüfen. Die Behauptung selbst deshalb zu unterdrücken, weil sie im Rahmen einer Manipulationskampagne verbreitet wird, wäre eine zusätzliche, eigenständig zu rechtfertigende Entscheidung.

Neelsens Unterscheidung zwischen Meinung und Desinformation ist also zu grob, um darauf eine überzeugende Argumentation über staatliche Eingriffsbefugnisse aufzubauen.

3. Der rhetorische Trick: Kritik an Macht wird zum Problem erklärt

Besonders aufschlussreich finde ich die Einleitung:

„Dieser Alarmismus bedroht den Kompass der Demokratie mehr als die Maßnahmen.“

Das ist eine starke Behauptung, für die der Autor keine entsprechend starke Begründung liefert.

Zunächst räumt er ein, dass Skepsis gegenüber staatlicher Informationskontrolle demokratisch notwendig sei. Anschließend beschreibt er weitreichende Kritik als Dramatisierung, Verschwörungserzählung und Gefahr für den demokratischen Diskurs.

So verschiebt er den Gegenstand der Debatte.

Aus der Frage „Welche Risiken entstehen durch diese neue Machtstruktur?“ wird die Frage „Warum verbreiten Kritiker so viel Misstrauen?“

Das ist nicht notwendigerweise ein bewusstes Täuschungsmanöver. Es ist aber eine rhetorische Verschiebung mit einer problematischen Konsequenz: Nicht mehr die neu geschaffene staatliche Einrichtung steht unter Rechtfertigungsdruck, sondern diejenigen, die ihre Einrichtung kritisch betrachten.

Damit gerät Neelsen in einen Widerspruch zu seinem eigenen Anspruch, Skepsis sei demokratisch notwendig.


4. Das eigentliche Problem: Kontrolle ohne formelle Zensur

Hier wird der Vergleich mit Corbett interessant.

Eine moderne Infrastruktur zur Beeinflussung des öffentlichen Diskurses muss nicht wie Orwells Wahrheitsministerium funktionieren. Es braucht keinen Beamten, der persönlich Zeitungsartikel umschreibt oder einzelne Meinungen verbietet.

Es genügt möglicherweise ein Zusammenspiel aus staatlichen Stellen, externen Gutachtern, Forschungseinrichtungen und Plattformbetreibern, bei dem Bewertungen und Empfehlungen Einfluss auf die Sichtbarkeit von Informationen nehmen.

Das ist nicht zwangsläufig missbräuchlich. Aber es eröffnet eine Form indirekter Einflussnahme, deren Verantwortlichkeiten schwerer zu durchschauen sind als bei einem ausdrücklichen staatlichen Verbot.

Genau hier hätte Neelsen nachbohren müssen.

Die EU verfügt bereits über den Digital Services Act, der Plattformen unter anderem zu Risikobewertungen und Transparenz verpflichtet. Bei Verstößen können gegen große Plattformen Bußgelder von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Gleichzeitig schreibt das Gesetz Begründungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Moderationsentscheidungen vor.


Es gibt also sowohl Eingriffsmöglichkeiten als auch rechtliche Schutzmechanismen.

Die interessante Frage ist, ob staatlich beeinflusste Risikobewertungen Plattformen dazu verleiten könnten, aus Vorsicht mehr legale Inhalte einzuschränken, als tatsächlich erforderlich wäre.

Das wäre ein klassischer Chilling Effect: Nicht ein ausgesprochenes Verbot unterdrückt die Kommunikation, sondern die Erwartung möglicher Nachteile.

5. Die Entwicklung ist inzwischen konkreter, als Neelsens Text erkennen lässt

Hier lohnt ein Blick auf den Stand vom Oktober 2026.

Das Europäische Zentrum für demokratische Resilienz hat seine Arbeit bereits am 24. Februar 2026 aufgenommen. Es soll Behörden, EU-Institutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen vernetzen.

Am 29. September begann die Pilotphase einer Plattform, an der unter anderem das European Digital Media Observatory und ein europäisches Netzwerk von Faktenprüfern mitwirken.


Das Zentrum ist derzeit vor allem eine Koordinierungsstelle, keine Behörde mit eigener allgemeiner Befugnis, Internetbeiträge löschen zu lassen. Dieser Unterschied ist wichtig.

Allerdings empfahl der zuständige Sonderausschuss des Europäischen Parlaments am 23. Juni 2026, das Zentrum mit einer verbindlichen Rechtsgrundlage, eigenem Budget und operativen Strukturen auszustatten.


Das bedeutet nicht, dass ein Wahrheitsministerium entstanden wäre. Es bedeutet aber, dass die institutionellen Kompetenzen Gegenstand weiterer politischer Entwicklung sind.

Bemerkenswert ist eine parlamentarische Anfrage vom 1. Oktober 2026, die genau jene Fragen stellt, die Neelsens Kolumne offenlässt: Wie wird legitime EU-Kritik von ausländischer Einflussnahme unterschieden? Werden Zahlen über die Einschränkung rechtmäßiger Beiträge veröffentlicht? Auf welcher Rechtsgrundlage könnten neue Befugnisse entstehen? Zum Zeitpunkt der Recherche stand eine Antwort noch aus.



Das ist keine Verschwörungserzählung, sondern eine präzise parlamentarische Kontrollfrage.

6. Interessanterweise kann Neelsen es besser

Bei der Recherche bin ich auf eine weitere Kolumne von ihm gestoßen:

„Der Demokratieschild: Schutz der Öffentlichkeit als Staatsaufgabe?“

Darin untersucht er einen entsprechenden Antrag der Grünen und fragt wesentlich genauer nach Zuständigkeiten, Täuschungsabsichten, staatlicher Beobachtung und institutioneller Kontrolle.

Er erkennt ausdrücklich die Gefahr, dass eine ursprünglich auf die Untersuchung von Manipulationsstrukturen ausgerichtete Einrichtung beginnen könnte, politische Haltungen oder oppositionelle Milieus zu erfassen.

Er formuliert dort also selbst genau die Kritik, die in der von dir verlinkten Kolumne hinter der Kritik am angeblichen Alarmismus zurücktritt.


Das macht den Kontrast besonders aufschlussreich. Neelsen übersieht die grundsätzliche Problematik offenbar nicht. Er gewichtet sie in den beiden Texten unterschiedlich.

7. Allerdings hat auch Corbett einen blinden Fleck

Corbett ist im Ausgangspunkt überzeugender, wenn er die langfristige Entstehung staatlicher Überwachungs- und Informationsstrukturen untersucht, statt sich auf deren offizielle Selbstbeschreibung zu verlassen.

Aber auch seine Darstellung enthält erhebliche argumentative Sprünge.

Die Existenz zahlreicher staatlicher Stellen, die Desinformation untersuchen, beweist für sich genommen noch nicht, dass diese Stellen gemeinsam ein Zensursystem betreiben.

Auch die Zahl der britischen Festnahmen wegen Kommunikationsdelikten müsste nach Straftatbeständen, rechtlichen Hintergründen und Verfahrensausgängen aufgeschlüsselt werden, bevor daraus eine belastbare Aussage über politische Zensur entsteht.

Zudem sind die von Corbett beschriebenen britischen Polizeibefugnisse nicht mit den Kompetenzen des neuen EU-Zentrums gleichzusetzen.

Der Fehler von Corbett besteht darin, dass er aus institutionellen Strukturen mitunter unmittelbar auf missbräuchliche Absichten schließt. Neelsen begeht beinahe den umgekehrten Fehler: Er schließt von wohlmeinenden Absichten auf die Unbedenklichkeit institutioneller Strukturen.

Beides verkürzt die Analyse.

Mein Fazit

Deine Beschreibung als „Reklame für den Überwachungsstaat“ lässt sich als polemische Charakterisierung nachvollziehen. Präziser würde ich von staatlicher Legitimationsprosa sprechen: Der Artikel übernimmt weitgehend das normative Vokabular der Institutionen, deren Kontrollbedürftigkeit er eigentlich untersuchen müsste.

Seine stärkste Passage ist die Anerkennung des Problems staatlicher Definitionsmacht. Seine schwächste ist, dass er dieses Problem anschließend nicht konsequent weiterverfolgt.

Und darin steckt für mich der interessanteste Gedanke der gesamten Debatte:

Eine Demokratie ist nicht schon deshalb frei, weil ihre Institutionen behaupten, die Freiheit zu schützen. Ihre Freiheit zeigt sich vielmehr darin, wie viel Widerspruch diese Institutionen aushalten, ohne ihn als Bedrohung zu behandeln.

Das wäre der Maßstab, an dem sowohl das europäische Zentrum als auch die britischen Einrichtungen zu messen wären.

Vielleicht könnte man die Kritik an Neelsens Argumentationsweise auf einen einzigen Satz verdichten:

Wer die Demokratie vor ihren Kritikern schützen will, sollte zunächst erklären, wer die Kritiker vor ihren Beschützern schützt."