Donnerstag, 16. Juli 2026

Seelenwanderung in den Arsch


"Jens S. und sein Ehemann Daniel F. haben die Geburt ihres Sohnes Georg bekannt gegeben. Das Kind kam in den USA per Leihmutterschaft zur Welt.

Der CDU/CSU-Fraktionschef Jens S. (46) und sein Ehemann Daniel F. (44) schweben im Vater-Glück. "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen", sagte S. gegenüber "Bild".

F. bestätigte die Neuigkeiten mit einem Selfie auf Instagram, das die beiden strahlenden Väter bei einem Spaziergang mit Kinderwagen im Grünen zeigt. Dazu schrieb er schlicht: "We Are Family", versehen mit einem roten Herz-Emoji." (gmx.net)

© picture alliance/dpa/Annette Riedl
© picture alliance/dpa/Annette Riedl



Das eigentlich Perverse an dieser Angelegenheit ist ja noch nicht einmal die Sache an sich - reiche Leute kaufen sich ein Kind, mkay. Nicht schön, aber ist halt so.

Das eigentlich Perverse ist, daß alle so tun, als ob das in Ordnung wäre.
Kollektive Verleugnung.
Wie viele Leute denken denn wirklich, wenn sie von dieser Geschichte hören:
"Mensch, ich FREU mich so für den Jens und den Daniel. Das sind feine Leute & die haben sich ihr Glück redlich verdient."?

Niemand denkt das.
Fast Jeder denkt sich: "Das ist abartige, kranke Scheiße, bei der nichts Gutes heraukommen kann."
Vermutlich werden sogar die meisten Schwulen denken: "Hätten diese zwei unmöglichen Pupen nicht dieses arme Kind da raushalten können?!"

Andererseits - was soll's. Vielleicht gibt es so etwas wie Seelenwanderung & in dieses Blag ist eine Seele eingezogen, die alles verdient hat, was da auf sie zukommt.

Übrigens ist Leihmutterschaft in der BRD GmbH verboten & "Die CDU hat auf Parteitagen wiederholt und klar Position bezogen: Leihmutterschaft – auch in altruistischer Form – soll in Deutschland verboten bleiben, wegen ethischer Bedenken (Instrumentalisierung von Frauen und Kindern), Ausbeutungsrisiken, gesundheitlicher Gefahren und praktischer Probleme. Spahn selbst hat als früherer Gesundheitsminister entsprechende Forderungen (z. B. der FDP) zurückgewiesen."

Und: "Trotz der Elternschaft von Unionsfraktionschef Jens Spahn mit Hilfe einer Leihmutter in den USA hält die CDU am Verbot dieser Option in Deutschland fest. "Die CDU Deutschlands hat einen klaren Parteitagsbeschluss", erklärte eine Parteisprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Die geltende Rechtslage in Deutschland soll aus Sicht der Partei bleiben, wie sie ist."" (gmx.net)

Ja, klar. Wie kommt es nur, daß so viele Leute diese Regierung hassen & immer mehr die AfD wählen wollen (in der hirnrissigen Erwartung, IRGENDETWAS würde sich durch das Wählen ändern lassen)?

"Stimmt es, daß in Deutschland die Leihmutterschaft verboten ist?"

SuperGrok:
"Ja, das stimmt. Die Leihmutterschaft (auch Ersatzmutterschaft genannt) ist in Deutschland verboten und bleibt es auch im Jahr 2026. Das Verbot gilt seit Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) im Jahr 1990 und wurde seither nicht aufgehoben oder wesentlich gelockert.

Gesetzliche Grundlage

Die zentrale Vorschrift findet sich in § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.

Zusätzlich verbietet das Gesetz die Eizellspende (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG) und weitere Handlungen, die eine „gespaltene Mutterschaft“ (Trennung von genetischer und austragender Mutter) ermöglichen würden. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wichtig: Strafbar machen sich in erster Linie Ärzte, Kliniken und Vermittler (Agenturen), die die medizinische Durchführung oder Vermittlung übernehmen. Die Leihmutter selbst und die Wunscheltern (Bestelleltern) sind ausdrücklich straffrei (§ 1 Abs. 3 ESchG). Zivilrechtlich sind Verträge über Leihmutterschaft sittenwidrig und nicht durchsetzbar. Rechtliche Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB immer die Frau, die es geboren hat – unabhängig von genetischer Abstammung oder Vereinbarungen.

Warum das Verbot besteht – ethische und rechtliche Gründe

Das Verbot zielt darauf ab, mehrere Risiken zu minimieren:

  • Schutz der Frauen: Leihmutterschaft birgt die Gefahr der Ausbeutung, insbesondere bei kommerziellen Arrangements oder wenn Frauen in finanzieller Not oder Abhängigkeit handeln. Kritiker sehen darin eine Instrumentalisierung des weiblichen Körpers.
  • Kindeswohl und Identität: Die „gespaltene Mutterschaft“ kann für das Kind die Klärung der eigenen Herkunft und Identität erschweren. Es gibt auch Risiken bezüglich Staatsangehörigkeit, Unterhaltsansprüchen oder Konflikten zwischen den Beteiligten.
  • Kommerzialisierung: Kinder und Schwangerschaft sollen nicht zu Handelsobjekten werden.
  • Praktische Missbrauchsgefahren: Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass selbst bei altruistischen Modellen Umgehungen, Druck auf die Leihmutter oder unklare Vereinbarungen vorkommen können.

Diese Argumente werden von verschiedenen Seiten geteilt – von konservativen Parteien (z. B. CDU/CSU, die auch altruistische Formen ablehnen) bis hin zu feministischen und kinderrechtlichen Stimmen, die vor Ausbeutung warnen. Die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem plädiert sogar für ein weltweites Verbot jeglicher Leihmutterschaft.

Altruistische vs. kommerzielle Leihmutterschaft

  • Kommerzielle Leihmutterschaft (mit Bezahlung über Aufwandsentschädigung hinaus) ist klar verboten und wird international oft als besonders problematisch gesehen.
  • Altruistische Leihmutterschaft (ohne oder mit nur minimaler Entschädigung, oft innerhalb der Familie oder enger Freundschaft) ist ebenfalls nicht erlaubt. Eine interdisziplinäre Expertenkommission der Bundesregierung (2023–2024) kam zu dem Ergebnis, dass eine begrenzte Legalisierung der altruistischen Form unter sehr engen Voraussetzungen (z. B. nahes persönliches Verhältnis, strenge Kontrollen, Schutzmechanismen für alle Beteiligten) verfassungsrechtlich möglich wäre. Sie empfahl jedoch nicht eindeutig die Legalisierung, sondern räumte dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum ein – inklusive des Festhaltens am Verbot wegen Umgehungs- und Missbrauchsrisiken. Eine Umsetzung ist bislang nicht erfolgt; im aktuellen politischen Klima (Stand 2026) gibt es keine Mehrheit dafür.

Praxis in Deutschland und im Ausland

Trotz des Verbots erfüllen viele deutsche Paare (heterosexuell und gleichgeschlechtlich) ihren Kinderwunsch über Leihmutterschaft im Ausland – z. B. in den USA (kommerziell, teuer, aber reguliert), Griechenland, Portugal oder früher der Ukraine (altruistisch oder semi-kommerziell). Die Anerkennung der Elternschaft in Deutschland ist dann oft kompliziert:

  • Die Geburtsmutter gilt zunächst als rechtliche Mutter.
  • Der genetische Vater kann leichter anerkannt werden; die Wunschmutter (ohne genetischen Bezug) hat es schwerer.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Anerkennung ausländischer Urteile geprüft – bei genetischem Bezug zu mindestens einem Wunschelternteil oft möglich, bei fehlendem genetischem Link (z. B. gespendete Eizelle + gespendetes Sperma) in jüngeren Fällen (2026) restriktiver.

Interessant ist eine NDR-Recherche aus Oktober 2025: Einige Agenturen organisieren offenbar, dass die Leihmutter das Kind in Deutschland zur Welt bringt (nach Embryo-Transfer im Ausland, z. B. in der Ukraine). Das erleichtert die rechtliche Anerkennung in Deutschland erheblich, da keine ausländischen Behörden involviert sind. Solche Arrangements bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und sind hochproblematisch, weil die eigentliche medizinische Vorbereitung und Vermittlung verboten bleibt. Experten wie Claudia Wiesemann (ehemaliges Kommissionsmitglied) sehen darin ein Zeichen, dass das Verbot in der Praxis umgangen wird und eine Reform nötig sein könnte, um Rechte von Leihmüttern und Kindern besser zu schützen.

Gesellschaftliche und individuelle Implikationen

Das Verbot schützt vor potenziellen Missständen, schränkt aber gleichzeitig den Zugang zu Elternschaft für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch ein – etwa bei fehlender Gebärmutter, schweren Erkrankungen, gleichgeschlechtlichen Paaren oder alleinstehenden Personen. Adoption ist eine Alternative, aber oft langwierig und nicht für alle geeignet.

Befürworter einer begrenzten Legalisierung (altruistisch, streng reguliert) argumentieren mit reproduktiver Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und dem Bedürfnis nach klaren Regeln zum Schutz aller Beteiligten. Gegner betonen bleibende ethische Bedenken und praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Schutzstandards.

Fazit: Ja, Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten – und das Verbot ist umfassend, auch wenn es in der Praxis durch Auslandsarrangements oder seltene inländische Geburten umgangen wird. Eine grundlegende Reform steht derzeit nicht an. Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte sich individuell rechtlich beraten lassen (z. B. bei Fachanwälten für Familien- oder Medizinrecht), da die Anerkennung ausländischer Arrangements komplex ist und Fallstricke birgt."

"Wie lässt es sich dann eigentlich rechtfertigen, wenn sich ein führender Politiker mit seinem Ehemann ein Kind von einer Leihmutter aus den USA beschafft?"

SuperGrok:
"Ja, das ist ein reales und aktuelles Beispiel, das die Spannung zwischen persönlichem Handeln und politischer Position besonders deutlich macht. Jens Spahn (CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender) und sein Ehemann Daniel Funke haben im Juli 2026 öffentlich bekannt gegeben, dass ihr Sohn Georg in den USA von einer Leihmutter geboren wurde. Funke ist der genetische Vater; die Leihmutter wird als „wunderbare“ beschrieben und soll künftig Teil des Lebens des Kindes bleiben. Die beiden äußerten große Freude und betonten, sich der gesellschaftlichen Debatte bewusst zu sein.

Die Frage nach der Rechtfertigung ist berechtigt und berührt mehrere Ebenen: rechtlich, ethisch, politisch und gesellschaftlich. Es gibt keine einfache, allseits überzeugende Antwort – sondern unterschiedliche Perspektiven, die ich hier ausführlich und ausgewogen darstelle.

1. Rechtliche Ebene: Es ist nicht strafbar

In Deutschland ist die Durchführung von Leihmutterschaft (künstliche Befruchtung/Embryo-Transfer bei einer Frau, die das Kind Dritten überlassen will) nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz verboten – aber nur für Ärzte und Vermittler. Die Wunscheltern und die Leihmutter selbst machen sich nicht strafbar.

Ein Arrangement im Ausland (hier in US-Bundesstaaten, in denen kommerzielle Leihmutterschaft reguliert ist) verstößt nicht gegen deutsches Strafrecht. Verträge sind in Deutschland sittenwidrig und unwirksam, aber die Elternschaft kann anerkannt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere ein genetischer Bezug zu mindestens einem Wunschelternteil (wie hier bei Funke). Der Bundesgerichtshof hat das in früheren Fällen so gehandhabt.

Rechtfertigung hier: Die Eltern haben keine deutsche Rechtsnorm gebrochen. Sie haben einen legalen Weg in einer anderen Jurisdiktion genutzt, wo das Verfahren mit Verträgen, gerichtlicher Feststellung und Schutzmechanismen möglich ist. Die Anerkennung in Deutschland dient dann primär dem Kindeswohl (stabile rechtliche Elternschaft), nicht der Billigung des Arrangements selbst. Das ist die Position, die auch CDU-Politiker in Antworten auf Kritik vertreten.

2. Ethische und persönliche Ebene: Der Kinderwunsch als menschliches Grundbedürfnis

Für viele Menschen – besonders gleichgeschlechtliche Paare – ist Leihmutterschaft im Ausland oft der einzige realistische Weg zu einer biologisch eigenen Familie. Adoption ist für ältere Paare (Spahn ist Mitte 40) bürokratisch schwer, altersbeschränkt und nicht immer erfolgreich.

Spahn und Funke haben betont, dass sie gute Eltern sein wollen, und rahmen die Entscheidung positiv („unser ganzes Glück“, Plan für fortgesetzten Kontakt zur Leihmutter). In den USA (z. B. Kalifornien) läuft so etwas oft professionalisiert ab: psychologische Screenings, unabhängige Beratung, klare Verträge, hohe Standards. Es ist teuer (typisch 150.000–200.000 €+), aber regulierter als in manchen anderen Ländern.

Rechtfertigung hier: Persönliche Autonomie in der Familiengründung. Niemand hat ein „Recht auf ein Kind“, aber der Staat sollte intime Lebensentscheidungen nicht unnötig behindern, solange keine direkte Schädigung Dritter in Deutschland erfolgt. Der Fokus liegt auf dem existierenden Kind und seiner Liebe und Versorgung. Viele sehen darin schlicht Pragmatismus: Wenn das deutsche Verbot Adoption oder andere Wege erschwert, weichen Menschen aus – und das ist menschlich nachvollziehbar.

3. Politische Ebene: Die Spannung zur CDU-Position (das Kernproblem der Frage)

Hier wird es schwierig. Die CDU hat auf Parteitagen wiederholt und klar Position bezogen: Leihmutterschaft – auch in altruistischer Form – soll in Deutschland verboten bleiben, wegen ethischer Bedenken (Instrumentalisierung von Frauen und Kindern), Ausbeutungsrisiken, gesundheitlicher Gefahren und praktischer Probleme. Spahn selbst hat als früherer Gesundheitsminister entsprechende Forderungen (z. B. der FDP) zurückgewiesen.

Ein führender Repräsentant dieser Partei nutzt nun genau das Verfahren im Ausland. Das wirft den Vorwurf der Doppelmoral auf:

  • Kritik: Wenn man prinzipiell argumentiert, dass Leihmutterschaft Frauen ausnutzt, Schwangerschaft kommerzialisiert und Kinder in Identitätskonflikte bringen kann – warum ändert sich das moralisch dadurch, dass man es in den USA macht? Der ethische Kern (Körper als Mittel zum Zweck, Risiken für die Leihmutter, mögliche Machtungleichgewichte) ist grenzüberschreitend. Politiker, die ein Verbot mit hohen Werten (Menschenwürde, Kindeswohl, Schutz vor Ausbeutung) begründen, untergraben durch eigenes Handeln die Glaubwürdigkeit dieser Argumente. Es signalisiert: „Für uns geht es, für andere nicht“ – oder zumindest „für die, die es sich leisten können“. Kritiker (auch in konservativen Medien) sehen darin eine Aushöhlung des Rechtsstaatsgeistes und einen schlechten Präzedenzfall.
  • Gegenargument / mögliche Rechtfertigung: Politische Positionen beziehen sich auf gesellschaftliche Regulierung (was in Deutschland erlaubt sein soll), nicht auf das absolute Verbot privater Entscheidungen im Ausland. Viele Politiker haben in ihrem Privatleben Positionen, die von der Parteilinie abweichen (Beispiele gibt es quer durch alle Parteien bei Themen wie Abtreibung, Ehe oder Lebensführung). Die CDU positioniert sich gegen eine Legalisierung in Deutschland, nicht gegen jede ausländische Nutzung. Zudem: Das Kind ist da – der Staat muss es schützen, unabhängig davon, wie es entstanden ist.

4. Gesellschaftliche und strukturelle Implikationen

Dieser Fall verdeutlicht mehrere Probleme:

  • Ungleichheit: Nur Wohlhabende können sich US-Leihmutterschaft leisten. Das Verbot trifft ärmere Paare härter und treibt die Praxis ins Ausland – oft in weniger geschützte Kontexte.
  • Reformdruck: Die Expertenkommission 2024 hatte begrenzte altruistische Modelle (unter strengen Auflagen, z. B. enge Beziehung zur Leihmutter) für verfassungsrechtlich möglich gehalten. Wenn selbst Gegner des Verbots ins Ausland ausweichen, stärkt das Argumente für eine regulierte Lösung in Deutschland – mit Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten, statt eines Verbots, das umgangen wird.
  • Kindeswohl vs. Systemkritik: Das existierende Kind verdient Stabilität. Gleichzeitig bleibt die Frage, ob ein System, das solche Umgehungen ermöglicht, langfristig konsistent ist.
  • Vorbildfunktion: Öffentliche Personen, die Werte wie Familie, Verantwortung und Schutz Schwächerer betonen, stehen unter besonderer Beobachtung. Persönliche Entscheidungen haben hier politische Ausstrahlung.

Fazit: Keine einfache Rechtfertigung, sondern ein echter Konflikt

Rechtlich lässt sich das Vorgehen von Spahn und Funke relativ leicht rechtfertigen – es ist erlaubt, das Kindeswohl steht im Vordergrund, und es verstößt nicht gegen Strafrecht. Menschlich ist der Wunsch nach Familie nachvollziehbar und die Freude darüber authentisch.

Ethisch und politisch ist es jedoch schwer konsistent mit der klaren Ablehnung der CDU (und Spahns früherer Haltung). Es zeigt die Grenzen eines reinen Verbots: Es verhindert nicht die Praxis, sondern verlagert sie – und schafft genau die Doppelmoral-Vorwürfe, die das Vertrauen in politische Prinzipien erschüttern können.

Ob man es als verständlichen Pragmatismus oder als problematische Umgehung sieht, hängt stark von der Gewichtung ab: Wie absolut sind die ethischen Bedenken gegen Leihmutterschaft? Wie wichtig ist die Trennung zwischen privater Lebensgestaltung und öffentlicher Politik? Und sollte man das Verbot reformieren, statt es weiter zu umgehen?

Der Fall wird die Debatte sicher weiter anheizen. Ähnliche Fälle gab es bereits bei anderen Politikern. Letztlich zeigt er, dass das Thema Leihmutterschaft in Deutschland nicht nur rechtlich, sondern tief ethisch und gesellschaftlich umstritten bleibt – und dass persönliche Realitäten politische Prinzipien auf die Probe stellen."

 



Hoffentlich dauert es nicht mehr so lange, bis die Reiter der Apokalypse eintreffen & dieses ganze unwürdige, ekelhafte Schauspiel beenden.














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