"Seit dem 23. Dezember dürfen die etwa 140.000 Einwohnerinnen und
Einwohner in der Grafschaft Bentheim zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr
morgens ihre Häuser und Grundstücke nur noch aus beruflichen oder
medizinisch notwendigen Gründen verlassen. Erlaubt ist auch, dass eine
Person mit einem Hund Gassi geht. An Heiligabend begann die
Ausgangssperre ausnahmsweise erst um 22 Uhr...
Generell treffe die Einschränkung auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung,
so die Polizei. Das hätten die wenigen Fälle in der ersten Nacht
gezeigt." (ndr.de)
Ach, das haben die wenigen Fälle gezeigt, diese "hohe Akzeptanz", so so. Und das steht in einem Artikel mit der Überschrift "Etliche Verstöße gegen Ausgangssperre".
Die Regelung gilt vorläufig bis zum 12.1.21, kann aber na klar verlängert werden.
Und falls die Zahlen nicht sinken, so droht dieses faulzahnige Arschgesicht hier:
Die "Maßnahmen im Köcher" mag er nicht weiter erläutern, läßt aber durchblicken daß es praktisch auf Einzelhaft für Jeden herauslaufen wird. (ndr.de)
Ja.
Und dann?
Wenn trotzdem die Zahlen nicht sinken - was dann?
Wann kommt der Moment an dem "die" verkünden werden daß alle Maßnahmen nichts bringen & was passiert danach?
"Als das Ende naht und die ersten Menschen krank werden, gibt der Staat
Suizid-Tabletten an die Bevölkerung aus. Es bilden sich lange
Menschenschlangen vor den Ausgabestellen."
(Das letzte Ufer)Das wäre dann nur konsequent.
"Liebe Mitbürgerinnen & Mitbürger, es ist aus. Bitte bringen Sie sich um damit das Virus Sie nicht erwischen kann."
Vielleicht ist das ja tatsächlich der Plan, unmöglich erscheint Einem zur Zeit nix mehr.
Wie kafkaesk diese ganze Scheiße schon geworden ist zeigt die offizielle Seite der Grafschaft:
"Muss der Einzelhandel um 21 Uhr schließen?
Nein, der Einzelhandel, der nicht durch den Lockdown grundsätzlich
geschlossen ist, muss nicht ab 21 Uhr schließen, da es keine Änderung
der Ladenschlusszeiten gibt. Faktisch dürfte es aber unwirtschaftlich
sein, da ab 21 Uhr es keine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung zum
Einkaufen gibt."
"Fahren Busse und die Bahn nach 21 Uhr noch? Was ist mit Taxis?
Ja, der Öffentliche Nahverkehr fährt weiter nach dem aktuell gültigen
Fahrplan. Nach 21 Uhr dürfen ihn aber nur noch diejenigen nutzen, die
von der Arbeit kommen oder zur Arbeit fahren bzw. einen anderen
gewichtigen Grund (z.B. medizinische Notwendigkeit) haben."
Geschäfte dürfen geöffnet sein, Busse & Bahnen fahren - aber die Kunden sind zu Hause eingesperrt.
"Mein Zug hat Verspätung. Was passiert, wenn ich dadurch erst nach 21 Uhr zu Hause ankomme?
Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die
Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet
(etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt)
im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr noch
außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn
er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem
Weg in die Wohnung begibt."
Oh, aber JägerInnen dürfen auch des Nachts unterwegs sein, denn die sitzen ja alleine auf dem Hochsitz:
"Was ist mit der Jagd zwischen 21 und 5 Uhr?
In der aktuellen Jahreszeit ist in der Zeit der Ausgangsbeschränkung
allenfalls die Jagd auf einzelne Stücke Schwarzwild erforderlich und
tatsächlich durchführbar. Es handelt sich immer um einen Einzelansitz,
also: mehrere Jäger brauchen und dürfen niemals gemeinsam unterwegs
sein. Aus Gründen der Seuchenvorsorge ist diese Einzelansitzjagd auf
Sauen auch in der „Sperrzeit“ gestattet."
"Seuchenvorsorge", klar. Vielleicht putzen die wackeren Waidmänner und -Frauen als kleinen Beifang dann auch den einen oder anderen Quarantäne-Brecher weg, der sich durch´s Gebüsch schlägt.
Interessant ist das hier:
"Wie weist man einen gewichtigen Grund nach?
Es genügt eine sogenannte Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen daran
Zweifel bestehen, wird nachgehakt. Ist man zwingend dienstlich oder
beruflich unterwegs, ist es für die Glaubhaftmachung hilfreich, eine
entsprechende formlose Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder einen
Dienstausweis mitzuführen.
Rechtlich vorgeschrieben ist eine Arbeitgeberbescheinigung nicht,
deshalb gibt es auch keine formalen Anforderungen an eine solche
Arbeitgeberbescheinigung. Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des
Arbeitgebers, idealerweise mit Stempel und auf Briefpapier."
Eine Arbeitgeberbescheinigung ist NICHT RECHTLICH VORGESCHRIEBEN.
"Heda, Sie! Was machen Sie hier auf der Straße?!"
"Gehe zur Arbeit."
"Dann zeigen Sie mal Ihre Arbeitgeberbescheinigung!!"
"Ist nicht rechtlich vorgeschrieben. Schönen Abend noch."
Irgendwann muß & wird zwangsläufig der Punkt kommen ab dem es den Normies SCHEISSEGAL ist ob irgendwelche Anderen krank werden und sterben, weil ihr Leben dann vollkommen unerträglich geworden ist, und ich bin mir ziemlich sicher daß es den meisten SOWIESO scheißegal ist. Nur wagt es bisher noch kaum Einer das öffentlich zu sagen.
Dann wird "der Staat" vielleicht sagen "Wir werden jetzt Jeden euthanasieren der über 70 Jahre alt ist, geht leider nicht anders", und die Normies werden das akzeptieren.
"Als Sol auf seiner Bahre liegt, ist er von riesigen, gebäudegroßen Filmleinwänden umgeben. Die Euthanasie-Todeskammer wurde als eine Art Super-IMAX-Kino konzipiert, in dem zuvor "verbotene" Bilder von Wäldern, rauschenden Flüssen und majestätischen Bergen in den letzten Momenten vor dem Tod vor den Augen der Sterbenden aufblitzen.
Als Sol Roth im Sterben liegt, sieht er auf den riesigen Bildschirmen eine Abfolge von Filmausschnitten, die die Erde zeigen, wie sie vor langer Zeit war, als es noch üppiges Pflanzenleben, endlose Blumenfelder, Scharen von Vögeln und Säugetieren, keine Umweltverschmutzung und keine globale Erwärmung gab." (Soylent Green, 1973)
Warum auch nicht. Nach dem zu urteilen was zur Zeit über die Zustände in "Pflege"-Heimen zu hören ist, wäre ein solcher Tod für viele Alte tatsächlich eine Gnade.
Und wenn ihre Kadaver anschließend zu Proteinriegeln verarbeitet werden - hey, was soll´s.
Ich hab schon Sachen gegessen die ekliger waren als Menschfleisch.
Soylent Green download.