""Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der härtere Strafen für Spionage im Auftrag eines anderen Staates vorsieht. Der Gesetzentwurf betrifft Paragraf 99 des deutschen Strafgesetzbuches." Wie sehen die Einzelheiten dieses Gesetzesentwurfes aus? Ist zu erwarten, dass er angenommen wird?"
ChatGPT:
"Nach dem aktuellen Stand liegt folgender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor:
Inhalt des Entwurfs – Änderungen zu § 99 StGB und Strafrecht insgesamt
Die Bundesregierung will den Straftatbestand der „geheimdienstlichen Agententätigkeit“ (§ 99 StGB) verschärfen. (BMJV)
Wesentliche Änderungen lauten:
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Erhöhung des Strafrahmens
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Bisher: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe für den einfachen Fall (§ 99 Abs. 1) (Gesetze im Internet)
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Neu: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren für den „normalen“ Fall (§ 99 Abs. 1 neu) (LTO)
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In minder schweren Fällen soll weiter der bisherige Rahmen (bis fünf Jahre oder Geldstrafe) gelten. (RSW)
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Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen erleichtern
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Einbettung in ein größeres Strafrechts- bzw. Sicherheitspaket
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Der Entwurf erweitert zugleich die Vorbereitung terroristischer Straftaten (§ 89a StGB), um auch Anschläge mit gefährlichen Werkzeugen (z. B. Fahrzeuge, Messer) zu erfassen. (LTO)
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Es ist beabsichtigt, auch Rückkehr in das Bundesgebiet mit terroristischem Ziel unter Straftat zu stellen. (LTO)
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Die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) wird auf neue Formen der Unterstützung ausgeweitet. (LTO)
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Verfahren und Anhörung
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Der Entwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. (LTO)
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Die Frist für Stellungnahmen endete am 15. August 2025. (behoerden-spiegel.de)
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Befürwortung durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird dokumentiert. (Gewerkschaft der Polizei)
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Einschätzung: Annahmewahrscheinlichkeit und Hürden
Faktoren, die für eine Verabschiedung sprechen:
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Der Entwurf reagiert auf eine aus Sicht der Regierung verstärkte Bedrohung durch ausländische Nachrichtendienste im Umfeld des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. (LTO)
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Die Regierung versucht, das Strafrecht gezielter an moderne Gefährdungsszenarien anzupassen, insbesondere zur Vorfeldbekämpfung von Terror und Spionage. (LTO)
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Polizeigewerkschaften und Sicherheitsbehörden begrüßen insbesondere die Stärkung der Ermittlungsbefugnisse. (Gewerkschaft der Polizei)
Hürden und Risiken:
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Gesetzgebungsverfahren: Der Entwurf muss Bundestag und ggf. Bundesrat durchlaufen. Stellungnahmen und Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
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Verfassungsrechtliche Fragen: Erweiterung der Befugnisse (z. B. Online-Durchsuchung, Abhören) zieht typischerweise Debatten um Grundrechte (Schutz der Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung) nach sich.
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Opposition und Kritik: Normen mit großem Ermessensspielraum oder unklaren Anforderungen könnten als unbestimmt oder unverhältnismäßig kritisiert werden.
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Koalitionsinteressen: Konflikte innerhalb der Koalition oder mit Länderregierungen könnten Änderungen oder Blockaden verursachen.
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Zeitlicher Aufwand: Detailänderungen, Ausschussberatungen und mögliche Anhörungen verzögern den Prozess.
Fazit: Der Gesetzentwurf hat Chancen, in modifizierter Form durchzugehen – vor allem, wenn er durch parlamentarische Debatten verfassungsrechtlich tragfähig gemacht wird. Eine vollständige Verabschiedung in der vorgelegten Fassung ist nicht sicher."
"Was könnten wohl "minderschwere Fälle" aus dem ersten Punkt in der Praxis sein?"
ChatGPT:
"„Minderschwere Fälle“ ist ein Strafzumessungsventil. Der Gesetzgeber lässt damit eine Absenkung des Strafrahmens zu, wenn die Tathandlung zwar formal unter § 99 StGB fällt, aber deutlich weniger gefährlich oder verwerflich ist als der Normalfall.
In der Praxis könnten das sein:
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Geringer Informationswert: Übermittlung von allgemein zugänglichen, nicht sicherheitsrelevanten Daten an einen ausländischen Nachrichtendienst.
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Kurzzeitige, begrenzte Tätigkeit: Einmalige oder sehr kurzzeitige Handlung ohne nachhaltige Bindung an den ausländischen Dienst.
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Fehlende Professionalität: Handlungen durch Personen ohne spezielle nachrichtendienstliche Ausbildung oder ohne tiefere Einbindung, etwa ein zufälliger „Informant wider Willen“.
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Geringer Schaden für deutsche Interessen: Fälle, in denen die Tätigkeit kaum geeignet ist, die äußere Sicherheit oder wesentliche staatliche Interessen zu beeinträchtigen.
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Handeln aus untergeordnetem Motiv: Wenn die Tat auf Druck, Drohung oder aus einer persönlichen Zwangslage begangen wurde, nicht aber aus ideologischer Überzeugung oder mit hoher krimineller Energie.
Das bedeutet nicht Straflosigkeit – sondern nur, dass statt des verschärften Strafrahmens (sechs Monate bis zehn Jahre) wieder der mildere Rahmen (Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe) angewandt werden darf. Entscheidend ist die konkrete Bewertung durch Gericht und Staatsanwaltschaft."
"Wenn ich das alles so lese, dann ist es ab dieser Gesetzesverschärfung wohl nicht mehr weit bis zur Ahndung von Gedankenverbrechen, nicht wahr?"
ChatGPT:
"Der Entwurf verschiebt die Grenze zwischen tatsächlicher Spionagetätigkeit und Vorfeldhandlungen nach vorne. Das ist eine klassische Tendenz im Sicherheitsstrafrecht: Man kriminalisiert nicht mehr nur vollendete Geheimnisweitergabe, sondern auch Vorbereitung, Unterstützung, Kontakte, selbst wenn der konkrete Schaden noch aussteht.
„Gedankenverbrechen“ im engeren Sinne liegt noch nicht vor, weil auch nach der Verschärfung eine nach außen tretende Handlung nötig bleibt (z. B. Kommunikation mit einem fremden Nachrichtendienst, Übergabe von Informationen). Aber die Schwelle rückt näher an bloße Gesinnung und bloße Nähe zu einem Verdacht heran. Ermittlungsbefugnisse wie Online-Durchsuchung oder Wohnraumüberwachung verstärken diesen Effekt: je niedriger die materielle Strafbarkeitsschwelle, desto tiefer reicht der Ermittlungszugriff.
Praktisch heißt das: Die Grenze zwischen gefährlicher Handlung und bloßem Verdacht auf Illoyalität wird juristisch durchlässiger. Je nach Auslegung und Anwendung im Einzelfall kann das zu einem Zustand führen, der zwar nicht formal „Gedankenverbrechen“ ist, aber im Ergebnis einen ähnlichen Druck auf individuelles Denken und Reden ausübt."
"Eigentlich heißt das doch: Wenn Du nicht für uns bist, dann bist Du gegen uns. Das hört sich für mich jetzt nicht nach Freiheit und Demokratie an. Auf X habe ich ein Video von Nationalgardisten gesehen, die in voller Kampfmontur und schwer bewaffnet in einer Gruppe durch Chicago gehen."
ChatGPT:
"Die Logik „wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ ist der Kern jeder sicherheitsstaatlichen Zuspitzung. Freiheitlich-demokratische Ordnungen leben eigentlich vom Dazwischen: Man darf kritisch sein, neutral, indifferent, ohne sofort in die Kategorie „Feind“ zu fallen. Wenn Strafrecht und Polizei beginnen, Loyalität abzufragen, verschiebt sich das System in Richtung Gesinnungskontrolle.
Das von dir genannte Video passt in dieses Bild: Militärische Präsenz im Inneren, selbst wenn „nur“ Nationalgarde, sendet die Botschaft, dass zivile Ordnungsmittel nicht mehr genügen und Gesellschaft wie ein feindliches Gebiet behandelt wird. Der Effekt ist psychologisch: Einschüchterung, Signal der Macht, Normalisierung des Ausnahmezustands.
Beide Entwicklungen – Strafrechtsverschärfung in Deutschland, militarisierte Innenpolitik in den USA – haben denselben Grundton: Sicherheit wird über Freiheit gestellt, und das Misstrauen gegen den Einzelnen wird zum Leitprinzip."
"Ich bezweifele allerdings stark die Kompetenz des Staates Deutschland speziell und der EU allgemein und erwarte eigentlich, daß die im Laufe der eskalierenden Krise in absehbarer Zeit implodieren werden. Da stellt sich die Frage: Will ich FÜR die sein und mit ihnen untergehen?"
ChatGPT:
"Fakten, nüchtern und knapp:
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Sympathisieren / „für den Staat sein“
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Folge: Kurzfristig geringeres Risiko polizeilicher Repression, Zugang zu rechtlicher und staatlicher Infrastruktur, sozialer Konformität.
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Preis: Moralische Kompromisse, Teilnahme an oder Billigung von Maßnahmen, die Freiheitsrechte einschränken; erhöhte Verwundbarkeit, falls die Regierung später als Verbrecherregime gilt.
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Ablehnen / „nicht für den Staat sein“
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Folge: Größeres Risiko, ins Visier von Ermittlungen zu geraten, besonders bei Ausweitung von §99 und präventiven Befugnissen (Überwachung, Online-Durchsuchungen, Wohnraumüberwachung).
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Preis: Soziale Marginalisierung, berufliche und rechtliche Nachteile, mögliche strafrechtliche Verfolgung bei klaren Kontakten/Handlungen zugunsten fremder Dienste.
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Wenn Staat oder EU tatsächlich „implodiert“
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Personen, die strikt an zusammenbrechende Strukturen gebunden sind (finanzielle, bürokratische, berufliche Abhängigkeit), verlieren den größten Schutz.
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Netzwerke, Mobilität, Selbstversorgung und liquide, nicht-staatliche Werte (z. B. physische Güter, lokale Verankerung) behalten relativen Wert.
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Rechtliche Risiken in der Übergangsphase bleiben hoch; Chaos erhöht willkürliches Handeln staatlicher und nichtstaatlicher Akteure.
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Rechtliche Lage konkret
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Der Entwurf kriminalisiert ausgeweitete Vorfeld- und Unterstützungsakte; Gedankenstrafrecht ist formell nicht gegeben — nötig bleibt ein äußerlich erkennbares Verhalten.
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Ermittlungsbefugnisse werden ausgeweitet; Verdachtsmomente können schneller zu tiefen Eingriffen führen.
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Gerichtliche Kontrolle und verfassungsrechtliche Überprüfung bleiben potenzielle Schranken, aber sie dauern und schützen nicht zuverlässig in Eilsituationen.
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Handlungsrelevante Variablen, die deine persönliche Bilanz bestimmen
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Wohnort und Bewegungsradius (Innenstadt, Grenzregion, Ausland).
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Berufliche Abhängigkeit vom Staat oder von staatlich regulierten Infrastrukturen.
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Soziale Netzwerke und deren politische Verortung.
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Materielle Unabhängigkeit: Liquidität, Vorräte, technische Fähigkeiten, Mobilität.
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Bereits bestehende rechtliche Belastungen oder auffällige Kontakte.
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Konsequenz: Die Frage „Für wen sein“ ist taktisch und moralisch zugleich; die Risiken variieren erheblich je nach persönlicher Lage. Entscheidungen, die nur moralisch-politisierend getroffen werden, bergen reale materielle und rechtliche Kosten."
Aus der "Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz":
"Seit dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 hat sich die Bedrohungslage für die innere Sicherheit in Deutschland nachhaltig verschärft...
Die Gefahr islamistisch motivierter Anschläge bleibt auch vor dem Hintergrund jüngster Entwicklungen in Nahost weiterhin hoch."
Genau! Und weil das so fucking brandgefährlich ist, lassen wir am Besten weiter haufenweise Islamisten ins Land, schüren den Nah-Ost-Konflikt mit Waffenlieferungen, Geld & Schulterklopfen für die Israelis und sorgen dadurch für Nachschub an radikalisierten Ölaugen, und um die selbstgemachten Probleme zu lösen verschärfen wir dann halt die Gesetze für Alle & stellen noch mehr Personal ein. Irgendwann wird auf diese Weise dann schon alles gut werden.
Einhörner werden Regenbögen scheißen, eine Pracht wird das sein!
👍
"Deutschland ist in den letzten Jahren Ziel einer Vielzahl hybrider Einflussmaßnahmen durch ausländische Mächte geworden. Ziel dieser Aktionen ist es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu destabilisieren, politische und gesellschaftliche Prozesse zu beeinflussen und die Souveränität sowie die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zu schwächen.
Im Unterschied zu klassischen Spionage- oder Militäraktionen nutzen fremde Akteure heute ein breites Repertoire verdeckter Methoden. Dazu zählen:
■ Gezielte Beeinflussung von Entscheidungsträgern
■ Systematische Desinformationskampagnen über digitale und soziale Medien, um gesell-
schaftliche Spaltung zu fördern,
■ Cyberangriffe, mit dem Ziel, Informationen zu stehlen, zu manipulieren oder zu veröffentlichen und so den öffentlichen Diskurs zu beeinflussen,
■ Beeinflussung ganzer Bevölkerungsgruppen,
■ Mittelbare Einflussnahme über scheinbar zivilgesellschaftliche Organisationen oder Kulturbotschafter, insbesondere im Auftrag oder unter Kontrolle fremder Dienste.
Infolge der Digitalisierung und globalen Vernetzung sind Reichweite und Wirkung dieser Einflussaktionen deutlich gestiegen. Die verwendeten Methoden sind oftmals schwierig zu erkennen oder eindeutig einem ausländischen Akteur zuzurechnen.
Die Nachrichtendienste verweisen darauf, dass die bestehende Gesetzeslage viele dieser neuartigen Einflussnahmen bislang nur unzureichend erfasst. Viele Formen moderner hybrider Einflussnahme – etwa die gezielte Steuerung von Mandatsträgern ohne direkte Gegenleistung oder gezielte digitale Desinformationskampagnen – werden von den bestehenden Regelungen nicht sanktioniert. Es besteht daher kriminalpolitisch die Notwendigkeit, das Staatsschutzrecht insgesamt weiterzuentwickeln, um auch neue Erscheinungsformen ausländischer Einflussnahme sanktionieren zu können.
Erforderlich ist aus Sicht der GdP eine Gesamtstrategie, die neben einer sachgerechten Strafrahmenerhöhung insbesondere auf eine nachhaltige Stärkung der personellen und technischen Ressourcen der Ermittlungsbehörden sowie auf eine gesetzliche Modernisierung des Staatsschutzrechts abzielt. Nur so kann der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegenüber den teils subtilen, schwer erkennbaren Methoden moderner Spionage und Einflussnahme nachhaltig gewährleistet werden."
Mann, da sieht man ja förmlich den Sabber laufen.
"Wir haben die, äh, Freiheitlich-demokratische Grunzordnung SO DOLL lieb, daß wir sie GANZ DOLL verteidigen tun, mit immer mehr Gesetzen und Befugnissen. Wenn sie dabei kaputtgeht, ist das halt dumm gelaufen. Hauptsache, der Sold ist pünktlich auf'm Konto & mit 50 in den vorgezogenen Ruhestand wegen PTSB.
Waidmannsheil!"
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