"„Wenn die Erforschung des Weltraums richtig Fahrt aufnimmt, werden es die Konzerne sein, die alles benennen – die IBM-Sternensphäre, die Microsoft-Galaxie, Planet Starbucks.“" (Fight Club)
Vielleicht wird man sich bald nach den guten, alten Zeiten zurücksehnen, als es da nur diesen übergriffigen Staat & dessen verbeamtete Clowns gab, um Einen zu drangsalieren.
"Europäische Regierungen erwägen, privaten Betreibern kritischer Infrastrukturen das Recht einzuräumen, Drohnen eigenständig abzuwehren oder abzuschießen. Damit reagieren sie auf wachsende Sorgen vor sogenannten hybriden Angriffen sowie auf Forderungen aus der Wirtschaft nach besseren Schutzmöglichkeiten. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters."
Kannst Du den Reuters-Artikel finden?"
ChatGPT:
"Ja. Ich habe den Reuters-Originalartikel vom 21. Oktober 2026 gefunden.
Originaltitel: Europe weighs giving utilities, infrastructure companies more powers to bring down drones
Autoren: Maria Rugamer, Leo Marchandon, Marek Strzelecki und Florence Loeve.
Hier sind drei Zugänge:
Besonders interessant
Der Reuters-Bericht geht über bloße Überlegungen hinaus:
Frankreich hat bereits im August 2026 ein Gesetz verabschiedet, das zugelassenen Infrastrukturbetreibern und Dienstleistern die aktive Drohnenabwehr erlaubt.
Deutschland prüft laut Bundesinnenministerium entsprechende Befugnisse für private Betreiber.
Polen erlaubt bestimmten Sicherheitseinheiten bereits, Drohnen in geschützten Zonen unschädlich zu machen.
Österreich plant vergleichbare Regelungen.
Ein bemerkenswerter Aspekt: Frankreich will die Abwehr weitgehend automatisieren. Sicherheitspersonal soll künftig nach Erkennung einer Bedrohung per Knopfdruck automatisierte Gegenmaßnahmen auslösen können.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage, die Reuters ebenfalls anspricht: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein privater Infrastrukturbetreiber eine Drohne abschießt und dadurch Menschen verletzt oder Sachschäden verursacht?
Die Geschichte betrifft also nicht nur Drohnenabwehr, sondern auch die schrittweise Übertragung bislang staatlicher Gewaltbefugnisse auf private Akteure."
"Gibt es weitere Überlegungen und/oder Bestrebungen, staatliche Aufgaben und Befugnisse auf private Unternehmen zu übertragen?"
ChatGPT:
"Ja. In Deutschland und anderen europäischen Staaten gibt es bereits zahlreiche Formen der Übertragung staatlicher Aufgaben auf private Unternehmen. Einige davon bestehen seit Jahrzehnten. Neu ist vor allem die Diskussion darüber, privaten Akteuren zusätzliche Befugnisse zur aktiven Gefahrenabwehr einzuräumen.
Bemerkenswert ist, dass diese Entwicklung längst nicht mehr nur Polizei und Objektschutz betrifft. Sie reicht von Grenzkontrollen und Strafvollzug bis zur digitalen Informationskontrolle, Überwachung und Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften.
Dabei muss man drei unterschiedliche Vorgänge auseinanderhalten:
Privatisierung staatlicher Dienstleistungen: Ein Unternehmen übernimmt beispielsweise die Bewachung eines öffentlichen Gebäudes.
Übertragung hoheitlicher Befugnisse: Ein Privater darf kraft staatlicher Ermächtigung Entscheidungen treffen oder Maßnahmen durchführen, die sonst Behörden vorbehalten sind. Juristisch heißt das unter anderem Beleihung.
Privatisierte Rechtsdurchsetzung: Der Staat verpflichtet Unternehmen, ihre Kunden oder Nutzer zu kontrollieren, bestimmte Aktivitäten zu unterbinden oder Verdachtsfälle zu melden. Hier bleiben die Unternehmen formal privat, werden aber zu Instrumenten der Rechtsdurchsetzung.
Besonders interessant sind die zweite und dritte Kategorie, weil dadurch erhebliche Macht über Dritte außerhalb des unmittelbaren Behördenapparats ausgeübt werden kann.
1. Drohnenabwehr: Ein aktuelles Beispiel für die Übertragung hoheitlicher Befugnisse
Hier geht die Entwicklung bereits über den Reuters-Bericht hinaus.
Am 13. August 2026 erklärte das brandenburgische Innenministerium ausdrücklich, es arbeite an einem Gesetz, mit dem Betreibern kritischer Infrastruktur hoheitliche Befugnisse zur Drohnenabwehr übertragen werden sollen.
Die Besonderheit: Unternehmen sollen diese Befugnisse freiwillig beantragen können. Der Staat entscheidet anschließend über die Beleihung.
Am 3. September 2026 bekräftigte Brandenburg das Vorhaben und nannte neben der Drohnenabwehr auch intelligente Kameraüberwachung als möglichen Einsatzbereich.
Es handelt sich also nicht nur um Forderungen einzelner Wirtschaftsunternehmen, sondern auch um ein ausdrücklich formuliertes politisches Vorhaben.
2. Private Sicherheitsdienste übernehmen öffentliche Sicherheitsaufgaben
Das ist in Deutschland längst etablierte Praxis.
Private Sicherheitsunternehmen arbeiten heute unter anderem beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsanlagen und Flughäfen. Die Bundeszentrale für politische Bildung dokumentiert einen erheblichen Bedeutungszuwachs dieser Branche.
Eine echte Beleihung ist beispielsweise in § 16a Luftsicherheitsgesetz vorgesehen. Private Personen und Organisationen können bestimmte Sicherheits-, Zulassungs- und Überwachungsaufgaben erhalten.
Dabei unterstehen sie staatlicher Aufsicht. Gewöhnliche private Wachleute besitzen dagegen grundsätzlich keine allgemeinen Polizeibefugnisse.
3. Strafvollzug und Abschiebehaft durch private Unternehmen
Auch bei der britischen Abschiebehaft sind private Auftragnehmer tätig. Eine aktualisierte Dienstanweisung des britischen Innenministeriums vom August 2026 regelt ausdrücklich den Einsatz von Fesselungsmitteln durch staatliches Personal und vertraglich verpflichtete Dienstleister.
Hier wird eine besonders eingriffsintensive staatliche Aufgabe teilweise privat ausgeführt: die tatsächliche Freiheitsentziehung und Sicherung von Menschen.
4. Digitale Informationskontrolle: Private Organisationen und Plattformen als Rechtsdurchsetzer
Ein anderes Modell findet sich im europäischen Digital Services Act (DSA).
Dort erhalten sogenannte Trusted Flaggers einen besonderen Status bei der Meldung mutmaßlich rechtswidriger Internetinhalte.
In Deutschland wurden unter anderem folgende Organisationen zertifiziert: die Meldestelle REspect!, der Bundesverband Onlinehandel, HateAid und der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die entscheidende Einschränkung: Trusted Flaggers können selbst keine rechtsverbindliche Löschung anordnen. Auch ihre Meldungen gelten nicht automatisch als richtig. Die Plattform entscheidet zunächst selbst.
Die zweite Wirkungsebene ist besonders interessant: Eine Plattform muss sich nicht erst einem Gerichtsverfahren stellen, bevor sie Inhalte entfernt. Sie trifft Entscheidungen aufgrund eigener Prüfungen und gesetzlicher Anforderungen, wobei für Betroffene nachgelagerte Beschwerdeverfahren bestehen.
5. Banken als private Überwachungs- und Kontrollinstanzen
Banken und andere Finanzdienstleister haben schon heute gesetzliche Pflichten, Kunden zu identifizieren, Transaktionen zu überwachen und Geldwäscheverdacht an staatliche Meldestellen weiterzugeben.
Mit dem 2024 beschlossenen europäischen Geldwäschepaket wird dieser Rahmen weiter vereinheitlicht. Wesentliche neue Regeln gelten ab dem 10. Juli 2027.
Die praktische Wirkung kann weitreichend sein: Finanzdienstleister können Geschäftsbeziehungen unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ablehnen oder beenden. Die Möglichkeit, Geld zu transferieren oder ein Konto zu führen, wird dadurch auch von privatwirtschaftlichen Compliance-Entscheidungen beeinflusst.
Es entsteht somit eine Art privat betriebene Vorfeldkontrolle, während die eigentlichen Ermittlungs- und Sanktionsentscheidungen bei den zuständigen staatlichen Stellen bleiben.
6. Staatliche Datenanalyse durch privat entwickelte Überwachungstechnologie
Hier ist die Entwicklung anders gelagert, aber strukturell verwandt.
Deutsche Polizeibehörden nutzen Software der US-Firma Palantir Technologies zur automatisierten Analyse großer Datenbestände.
Im Mai 2026 berichteten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung außerdem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Datenanalysesoftware des französischen Unternehmens ChapsVision erworben habe.
Eine indirekte Machtverschiebung ist dennoch denkbar:
Private Unternehmen entwickeln die Systeme, mit denen staatliche Stellen Informationen verknüpfen und auswerten.
Die technischen Möglichkeiten der Software beeinflussen, welche Beziehungen, Muster und Verdachtsmomente für Ermittler überhaupt sichtbar werden.
Proprietäre Systeme können Abhängigkeiten hinsichtlich Wartung, Prüfbarkeit und Weiterentwicklung schaffen.
Ein Softwarelieferant entscheidet dadurch nicht über Verhaftungen. Er kann jedoch die technische Infrastruktur bereitstellen, die den staatlichen Entscheidungsprozess wesentlich prägt.
7. Weitere gesetzlich vorgesehene Beleihungen in Deutschland
Auch abseits von Sicherheits- und Überwachungsfragen finden sich ausdrücklich gesetzlich vorgesehene Kompetenzübertragungen.
Rechtsbereich | Mögliche Übertragung |
|---|---|
Personalausweise, § 7a PAuswG | Privatrechtliche Organisationen können Hoheitsbefugnisse beim elektronisch beantragten Neusetzen der Ausweis-PIN erhalten. |
Intelligente Verkehrssysteme, § 7 IVSG | Private juristische Personen können mit dem Betrieb des nationalen Datenzugangspunkts als öffentlich-rechtlicher Aufgabe beliehen werden. |
Kfz-Zulassung, § 6g StVG | Bestimmte technische und organisatorische Aufgaben der digitalen Zulassung können Privaten übertragen werden; die eigentliche Entscheidung über den Antrag bleibt ausgenommen. |
Schornsteinfegerwesen | Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger üben als Gewerbetreibende ausdrücklich hoheitliche Tätigkeiten aus. |
Wichtig: Eine gesetzliche Möglichkeit zur Beleihung bedeutet nicht automatisch, dass die jeweilige Aufgabe bereits tatsächlich übertragen wurde.
8. Wo liegen die verfassungsrechtlichen Grenzen?
Das Grundgesetz enthält eine bemerkenswerte Regelung:
Artikel 33 Absatz 4 GG:
Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klargestellt, dass dieser Grundsatz auch bei privatrechtlichen Organisationsformen gilt. Ausnahmen müssen sachlich gerechtfertigt werden.
9. Die strukturelle Frage: Wer gewinnt durch solche Übertragungen welche Macht?
Aus den Beispielen lassen sich mehrere mögliche Entwicklungen ableiten.
Erstens: Verantwortung und operative Macht können auseinanderfallen. Der Staat erlässt die Regeln, private Unternehmen setzen sie praktisch um. Bei Fehlern entsteht die Frage, wer haftet, wer kontrolliert und wer tatsächlich für Entscheidungen verantwortlich ist.
Zweitens: Wirtschaftliche Interessen und hoheitliche Aufgaben können kollidieren. Ein Unternehmen ist grundsätzlich anderen wirtschaftlichen Anreizen ausgesetzt als eine Behörde. Das muss kein Fehlverhalten verursachen, verlangt aber geeignete Aufsichts- und Haftungsregeln.
Drittens: Es kann eine ungleiche Sicherheitsversorgung entstehen. Besonders finanzstarke Infrastrukturbetreiber könnten sich ausgefeilte Drohnenabwehr leisten, während kleinere Betreiber dazu nicht in der Lage sind. Genau diese Frage wird in Brandenburg diskutiert.
Dieser letzte Effekt ist analytisch besonders relevant: Die Privatisierung staatlicher Aufgaben muss nicht zwangsläufig mit einem Rückzug staatlicher Regulierung einhergehen. Staatliche Regulierung und private Durchführung können gleichzeitig zunehmen.
Es gibt aber auch ein Gegenargument: Betreiber kennen ihre eigenen Anlagen, Bedrohungslagen und technischen Systeme oft genauer als eine allgemeine Polizeidienststelle. Unter definierten Voraussetzungen könnten sie Gefahren schneller erkennen und abwehren. Genau auf diese Kapazitätsfrage verweist Brandenburg bei seinem Drohnenabwehrvorhaben.
Die Beispiele zeigen keine einheitliche politische Strategie, aber eine wiederkehrende Organisationsform:
Der Staat setzt Ziele und rechtliche Grenzen. Private Akteure übernehmen einen Teil der Überwachung, Durchführung oder Durchsetzung. Die öffentliche Kontrolle muss diesen ausgelagerten Tätigkeiten folgen.
Entscheidend ist deshalb weniger, ob eine Aufgabe formal staatlich oder privat erledigt wird, sondern wer tatsächlich entscheiden darf, wer die Folgen trägt und welche wirksamen Möglichkeiten Bürger haben, sich gegen fehlerhafte Eingriffe zu wehren.
Gerade die Drohnenabwehr ist deshalb ein aufschlussreicher Fall: Hier geht es nicht bloß um Datensammlungen oder Hausrecht, sondern potenziell um technische Gewaltmittel im öffentlichen Luftraum. Damit werden Fragen sichtbar, die bei weniger auffälligen Formen privater Rechtsdurchsetzung schon länger bestehen."
"Dann läuft die Entwicklung wohl tatsächlich auf Konzern-Polizei oder Konzern-Truppen zu, wie zB in Margaret Atwoods MaddAdam-Trilogie."
ChatGPT:
"Die Parallele zu Margaret Atwoods MaddAddam-Trilogie ist tatsächlich bemerkenswert. Besonders zu den CorpSeCorps, jener ursprünglich privaten Sicherheitsorganisation, die sich allmählich zu einer faktischen Polizeimacht im Dienste der Konzerne entwickelt.
Atwood beschreibt dabei einen Prozess, der interessanter ist als das übliche dystopische Szenario eines gewaltsamen Staatsstreichs: Die Konzerne müssen den Staat gar nicht besiegen. Es genügt, wenn sie nach und nach seine Funktionen übernehmen.
In ihrer Welt schützen die CorpSeCorps die privilegierten Unternehmenssiedlungen, während außerhalb dieser Enklaven, in den Pleeblands, Gewalt, Kriminalität und Korruption herrschen. Die privaten Sicherheitskräfte dienen nicht dem Gemeinwohl, sondern den Interessen ihrer Auftraggeber.
Bei der europäischen Entwicklung erkenne ich drei Mechanismen, die in eine ähnliche Richtung führen könnten.
1. Auslagerung aus Kapazitätsmangel
Der Staat erklärt, er könne bestimmte Sicherheitsaufgaben nicht mehr vollständig erfüllen. Private Betreiber erhalten deshalb zusätzliche Befugnisse.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann formulierte das im September 2026 ausgesprochen deutlich:
„Es ist schlicht unmöglich, an jedem Strommast einen Streifenwagen zu postieren.“
Die vorgeschlagene Lösung ist die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Infrastrukturbetreiber.
Wer die wichtigsten Energieanlagen, Kommunikationsnetze, Rechenzentren und Verkehrsknoten kontrolliert, verfügt bereits über erhebliche strukturelle Macht.
Erhält derselbe Akteur zusätzlich rechtliche Befugnisse zum Einsatz von Zwangsmitteln, kommt eine neue Dimension hinzu: Er kann nicht nur über die Nutzung seiner Infrastruktur entscheiden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch eigenständig Bedrohungen abwehren.
3. Die Gefahr eines sich selbst verstärkenden Prozesses
Hier liegt meines Erachtens der analytisch interessanteste Punkt.
Staatliche Sicherheitskapazitäten reichen nicht aus
⇓
Private Unternehmen übernehmen Aufgaben
⇓
Kompetenz und Infrastruktur konzentrieren sich bei privaten Anbietern
⇓
Staatliche Abhängigkeit nimmt zu
⇓
Möglicher Rückkopplungseffekt: Weitere Aufgaben werden ausgelagert
Ein solcher Kreislauf ist keineswegs zwangsläufig, aber institutionell plausibel. Besonders dann, wenn kurzfristige Einsparungen Vorrang vor langfristiger staatlicher Handlungsfähigkeit erhalten.
Ein entscheidender Unterschied zu Atwood
Wir sind noch weit von CorpSeCorps entfernt. In Deutschland sind private Sicherheitsbefugnisse rechtlich begrenzt. Auch die geplante Drohnenabwehr soll einer staatlich kontrollierten Beleihung unterliegen.
Interessanterweise warnt die Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg selbst vor genau dieser Entwicklung. Im Juli 2026 erklärte sie, das staatliche Gewaltmonopol dürfe nicht aus personeller oder technischer Not schleichend auf private Betreiber übertragen werden.
Ein Gedanke, der noch über Atwood hinausgeht
Vielleicht entsteht die Sicherheitsmacht zukünftiger Großkonzerne gar nicht hauptsächlich durch bewaffnete Einheiten.
Ein Unternehmen, das Identitätssysteme, Zahlungsverkehr, Kommunikationsinfrastruktur, Cloud-Dienste und Überwachungstechnologie kontrolliert, kann unter Umständen erheblichen Einfluss ausüben, ohne einen einzigen bewaffneten Wachmann einzusetzen.
Der Ausschluss von bestimmten Dienstleistungen könnte gravierendere Folgen haben als ein polizeiliches Platzverbot. Während staatliche Eingriffe gewöhnlich an öffentlich-rechtliche Verfahren gebunden sind, können privatwirtschaftliche Entscheidungen zunächst über Vertragsbedingungen und Zugangsregeln erfolgen – selbstverständlich ebenfalls innerhalb rechtlicher Grenzen.
Das ist eine andere Form von Macht: nicht das klassische Gewaltmonopol, sondern die Kontrolle über die Bedingungen gesellschaftlicher Teilhabe.
Und hier findet sich eine besonders interessante Verbindung zu Atwood: In MaddAddam sind die CorpSeCorps nicht die eigentliche Ursache der Konzernherrschaft. Sie sind deren sichtbarer, bewaffneter Ausdruck.
Die entscheidende Frage lautet deshalb vielleicht nicht, wann Konzerne ihre eigene Polizei bekommen, sondern ab wann die Gesellschaft so abhängig von ihnen geworden ist, dass sie eine eigene Polizei gar nicht mehr benötigen."
"Der letzte Satz erinnert mich ab dieses Fight Club-Zitat: „When deep space exploration ramps up, it'll be the corporations that name everything, the IBM Stellar Sphere, the Microsoft Galaxy, Planet Starbucks.“"
ChatGPT:
"Das Zitat aus Fight Club (1999) hat inzwischen eine eigentümliche Qualität: Was damals als groteske Überzeichnung des Konsumkapitalismus funktionierte, lässt sich heute beinahe als Beschreibung eines denkbaren Zukunftsmodells lesen.
Bemerkenswert finde ich, dass es darin nicht einmal mehr um Werbung geht. Es geht um die Aneignung der Wirklichkeit durch Benennung.
Die IBM Stellar Sphere trägt keine IBM-Werbung. Sie ist die IBM Stellar Sphere. Die Marke wird zur geografischen Bezeichnung, zur Identität eines Ortes. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Raum und kommerziellem Produkt beginnt sich aufzulösen.
Das verbindet Fight Club mit Atwoods MaddAddam und übrigens auch mit Neal Stephensons Snow Crash (1992). Dort ist die staatliche Souveränität bereits so weit zerfallen, dass private Franchises, Konzerngebiete und Sicherheitsorganisationen wesentliche Funktionen gesellschaftlicher Ordnung übernehmen.
Die drei Werke betrachten unterschiedliche Ebenen derselben möglichen Entwicklung:
Fight Club: Die Konzerne eignen sich die kulturelle und symbolische Welt an.
Snow Crash: Die Konzerne eignen sich territoriale und administrative Funktionen an.
MaddAddam: Die Konzerne verfügen schließlich auch über die Mittel zur Durchsetzung ihrer eigenen Ordnung.
Interessant ist dabei, dass eine solche Entwicklung gar keine zentral gesteuerte Verschwörung voraussetzt. Sie könnte aus zahlreichen isoliert betrachtet rationalen Einzelentscheidungen hervorgehen: Kostensenkung, Effizienzsteigerung, Risikomanagement, Outsourcing, technologische Spezialisierung.
Aus jeder einzelnen Entscheidung lässt sich ein betriebswirtschaftlich vernünftiges Argument machen. Die Summe kann dennoch eine Gesellschaftsordnung ergeben, die niemand ausdrücklich beschlossen hat.
Allerdings ist das keine zwangsläufige Entwicklung. Staatliche Regulierung, demokratische Kontrolle und funktionierende öffentliche Alternativen können diese Machtkonzentration begrenzen.
Besonders treffend finde ich an dem Fight Club-Zitat aber noch etwas anderes: Es handelt von der Erschließung des Weltraums, also jenem Bereich, den man sich traditionell als letzte große Grenze menschlicher Freiheit und Entdeckung vorstellt.
Und selbst dort wartet offenbar schon eine Marketingabteilung.
Die Zukunft gehört uns allen. Die Namensrechte wurden allerdings bereits verkauft."











