Donnerstag, 22. Oktober 2026

Planet Meta


"„Wenn die Erforschung des Weltraums richtig Fahrt aufnimmt, werden es die Konzerne sein, die alles benennen – die IBM-Sternensphäre, die Microsoft-Galaxie, Planet Starbucks.“" (Fight Club)


Vielleicht wird man sich bald nach den guten, alten Zeiten zurücksehnen, als es da nur diesen übergriffigen Staat & dessen verbeamtete Clowns gab, um Einen zu drangsalieren.


"Europäische Regierungen erwägen, privaten Betreibern kritischer Infrastrukturen das Recht einzuräumen, Drohnen eigenständig abzuwehren oder abzuschießen. Damit reagieren sie auf wachsende Sorgen vor sogenannten hybriden Angriffen sowie auf Forderungen aus der Wirtschaft nach besseren Schutzmöglichkeiten. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters."
Kannst Du den Reuters-Artikel finden?"

ChatGPT:
"Ja.
Ich habe den Reuters-Originalartikel vom 21. Oktober 2026 gefunden.

Originaltitel: Europe weighs giving utilities, infrastructure companies more powers to bring down drones

Autoren: Maria Rugamer, Leo Marchandon, Marek Strzelecki und Florence Loeve.

Hier sind drei Zugänge:

Besonders interessant

Der Reuters-Bericht geht über bloße Überlegungen hinaus:

  • Frankreich hat bereits im August 2026 ein Gesetz verabschiedet, das zugelassenen Infrastrukturbetreibern und Dienstleistern die aktive Drohnenabwehr erlaubt.

  • Deutschland prüft laut Bundesinnenministerium entsprechende Befugnisse für private Betreiber.

  • Polen erlaubt bestimmten Sicherheitseinheiten bereits, Drohnen in geschützten Zonen unschädlich zu machen.

  • Österreich plant vergleichbare Regelungen.

Ein bemerkenswerter Aspekt: Frankreich will die Abwehr weitgehend automatisieren. Sicherheitspersonal soll künftig nach Erkennung einer Bedrohung per Knopfdruck automatisierte Gegenmaßnahmen auslösen können.

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage, die Reuters ebenfalls anspricht: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein privater Infrastrukturbetreiber eine Drohne abschießt und dadurch Menschen verletzt oder Sachschäden verursacht?

Die Geschichte betrifft also nicht nur Drohnenabwehr, sondern auch die schrittweise Übertragung bislang staatlicher Gewaltbefugnisse auf private Akteure."

"Gibt es weitere Überlegungen und/oder Bestrebungen, staatliche Aufgaben und Befugnisse auf private Unternehmen zu übertragen?"

ChatGPT:
"Ja. In Deutschland und anderen europäischen Staaten gibt es bereits zahlreiche Formen der Übertragung staatlicher Aufgaben auf private Unternehmen.
Einige davon bestehen seit Jahrzehnten. Neu ist vor allem die Diskussion darüber, privaten Akteuren zusätzliche Befugnisse zur aktiven Gefahrenabwehr einzuräumen.

Bemerkenswert ist, dass diese Entwicklung längst nicht mehr nur Polizei und Objektschutz betrifft. Sie reicht von Grenzkontrollen und Strafvollzug bis zur digitalen Informationskontrolle, Überwachung und Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften.

Dabei muss man drei unterschiedliche Vorgänge auseinanderhalten:

  1. Privatisierung staatlicher Dienstleistungen: Ein Unternehmen übernimmt beispielsweise die Bewachung eines öffentlichen Gebäudes.

  2. Übertragung hoheitlicher Befugnisse: Ein Privater darf kraft staatlicher Ermächtigung Entscheidungen treffen oder Maßnahmen durchführen, die sonst Behörden vorbehalten sind. Juristisch heißt das unter anderem Beleihung.

  3. Privatisierte Rechtsdurchsetzung: Der Staat verpflichtet Unternehmen, ihre Kunden oder Nutzer zu kontrollieren, bestimmte Aktivitäten zu unterbinden oder Verdachtsfälle zu melden. Hier bleiben die Unternehmen formal privat, werden aber zu Instrumenten der Rechtsdurchsetzung.

Besonders interessant sind die zweite und dritte Kategorie, weil dadurch erhebliche Macht über Dritte außerhalb des unmittelbaren Behördenapparats ausgeübt werden kann.

1. Drohnenabwehr: Ein aktuelles Beispiel für die Übertragung hoheitlicher Befugnisse

Hier geht die Entwicklung bereits über den Reuters-Bericht hinaus.

Am 13. August 2026 erklärte das brandenburgische Innenministerium ausdrücklich, es arbeite an einem Gesetz, mit dem Betreibern kritischer Infrastruktur hoheitliche Befugnisse zur Drohnenabwehr übertragen werden sollen.

Die Besonderheit: Unternehmen sollen diese Befugnisse freiwillig beantragen können. Der Staat entscheidet anschließend über die Beleihung.

Am 3. September 2026 bekräftigte Brandenburg das Vorhaben und nannte neben der Drohnenabwehr auch intelligente Kameraüberwachung als möglichen Einsatzbereich.

Das ist außerdem Teil einer europäischen Entwicklung. Bereits am 11. Februar 2026 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Drohnensicherheit vor. Darin wird ausdrücklich angeregt, private Eigentümer kritischer Infrastruktur rechtlich zu befähigen, geeignete Maßnahmen gegen Drohnenbedrohungen zu ergreifen.

Es handelt sich also nicht nur um Forderungen einzelner Wirtschaftsunternehmen, sondern auch um ein ausdrücklich formuliertes politisches Vorhaben.

2. Private Sicherheitsdienste übernehmen öffentliche Sicherheitsaufgaben

Das ist in Deutschland längst etablierte Praxis.

Private Sicherheitsunternehmen arbeiten heute unter anderem beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsanlagen und Flughäfen. Die Bundeszentrale für politische Bildung dokumentiert einen erheblichen Bedeutungszuwachs dieser Branche.

Eine echte Beleihung ist beispielsweise in § 16a Luftsicherheitsgesetz vorgesehen. Private Personen und Organisationen können bestimmte Sicherheits-, Zulassungs- und Überwachungsaufgaben erhalten.

Dabei unterstehen sie staatlicher Aufsicht. Gewöhnliche private Wachleute besitzen dagegen grundsätzlich keine allgemeinen Polizeibefugnisse.

Bemerkenswert ist die Verschiebung der Arbeitsteilung: Während der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt, übernehmen kommerzielle Dienstleister einen wachsenden Teil der praktischen Sicherheitsarbeit.

3. Strafvollzug und Abschiebehaft durch private Unternehmen

In Großbritannien betreiben Unternehmen wie Serco, G4S und Sodexo staatliche Gefängnisse. Beispielsweise wird das Gefängnis HMP Fosse Way von Serco betrieben. Der Vertrag läuft nach den Parlamentsangaben bis 2033.

Das Personal privater Haftanstalten verfügt innerhalb des gesetzlich geregelten Aufgabenbereichs über besondere Befugnisse, etwa zur Durchsuchung Gefangener. Es besitzt aber nicht automatisch sämtliche Befugnisse staatlicher Strafvollzugsbeamter.

Auch
bei der britischen Abschiebehaft sind private Auftragnehmer tätig. Eine aktualisierte Dienstanweisung des britischen Innenministeriums vom August 2026 regelt ausdrücklich den Einsatz von Fesselungsmitteln durch staatliches Personal und vertraglich verpflichtete Dienstleister.

Hier
wird eine besonders eingriffsintensive staatliche Aufgabe teilweise privat ausgeführt: die tatsächliche Freiheitsentziehung und Sicherung von Menschen.

4. Digitale Informationskontrolle: Private Organisationen und Plattformen als Rechtsdurchsetzer

Ein anderes Modell findet sich im europäischen Digital Services Act (DSA).

Dort erhalten sogenannte Trusted Flaggers einen besonderen Status bei der Meldung mutmaßlich rechtswidriger Internetinhalte.

In Deutschland wurden unter anderem folgende Organisationen zertifiziert: die Meldestelle REspect!, der Bundesverband Onlinehandel, HateAid und der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Das Verfahren funktioniert folgendermaßen:

Die entscheidende Einschränkung: Trusted Flaggers können selbst keine rechtsverbindliche Löschung anordnen. Auch ihre Meldungen gelten nicht automatisch als richtig. Die Plattform entscheidet zunächst selbst.

Trotzdem entsteht hier eine Form privater, staatlich regulierter Informationskontrolle.

Die zweite Wirkungsebene ist besonders interessant: Eine Plattform muss sich nicht erst einem Gerichtsverfahren stellen, bevor sie Inhalte entfernt. Sie trifft Entscheidungen aufgrund eigener Prüfungen und gesetzlicher Anforderungen, wobei für Betroffene nachgelagerte Beschwerdeverfahren bestehen.

5. Banken als private Überwachungs- und Kontrollinstanzen

Banken und andere Finanzdienstleister haben schon heute gesetzliche Pflichten, Kunden zu identifizieren, Transaktionen zu überwachen und Geldwäscheverdacht an staatliche Meldestellen weiterzugeben.

Mit dem 2024 beschlossenen europäischen Geldwäschepaket wird dieser Rahmen weiter vereinheitlicht. Wesentliche neue Regeln gelten ab dem 10. Juli 2027.

Hier erhält die Bank keine allgemeine polizeiliche Ermittlungsbefugnis. Sie wird allerdings verpflichtet, eigenständig Verdachtsindikatoren zu beurteilen und entsprechende Kontrollen vorzunehmen.

Die praktische Wirkung kann weitreichend sein: Finanzdienstleister können Geschäftsbeziehungen unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ablehnen oder beenden. Die Möglichkeit, Geld zu transferieren oder ein Konto zu führen, wird dadurch auch von privatwirtschaftlichen Compliance-Entscheidungen beeinflusst.

Es entsteht somit eine Art privat betriebene Vorfeldkontrolle, während die eigentlichen Ermittlungs- und Sanktionsentscheidungen bei den zuständigen staatlichen Stellen bleiben.

6. Staatliche Datenanalyse durch privat entwickelte Überwachungstechnologie

Hier ist die Entwicklung anders gelagert, aber strukturell verwandt.

Deutsche Polizeibehörden nutzen Software der US-Firma Palantir Technologies zur automatisierten Analyse großer Datenbestände.

Im Mai 2026 berichteten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung außerdem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Datenanalysesoftware des französischen Unternehmens ChapsVision erworben habe.

Das ist keine formelle Übertragung polizeilicher Entscheidungsbefugnisse.

Eine indirekte Machtverschiebung ist dennoch denkbar:

  • Private Unternehmen entwickeln die Systeme, mit denen staatliche Stellen Informationen verknüpfen und auswerten.

  • Die technischen Möglichkeiten der Software beeinflussen, welche Beziehungen, Muster und Verdachtsmomente für Ermittler überhaupt sichtbar werden.

  • Proprietäre Systeme können Abhängigkeiten hinsichtlich Wartung, Prüfbarkeit und Weiterentwicklung schaffen.

Ein Softwarelieferant entscheidet dadurch nicht über Verhaftungen. Er kann jedoch die technische Infrastruktur bereitstellen, die den staatlichen Entscheidungsprozess wesentlich prägt.

7. Weitere gesetzlich vorgesehene Beleihungen in Deutschland

Auch abseits von Sicherheits- und Überwachungsfragen finden sich ausdrücklich gesetzlich vorgesehene Kompetenzübertragungen.

Rechtsbereich

Mögliche Übertragung

Personalausweise, § 7a PAuswG

Privatrechtliche Organisationen können Hoheitsbefugnisse beim elektronisch beantragten Neusetzen der Ausweis-PIN erhalten.


Intelligente Verkehrssysteme, § 7 IVSG

Private juristische Personen können mit dem Betrieb des nationalen Datenzugangspunkts als öffentlich-rechtlicher Aufgabe beliehen werden.


Kfz-Zulassung, § 6g StVG

Bestimmte technische und organisatorische Aufgaben der digitalen Zulassung können Privaten übertragen werden; die eigentliche Entscheidung über den Antrag bleibt ausgenommen.


Schornsteinfegerwesen

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger üben als Gewerbetreibende ausdrücklich hoheitliche Tätigkeiten aus.


Wichtig: Eine gesetzliche Möglichkeit zur Beleihung bedeutet nicht automatisch, dass die jeweilige Aufgabe bereits tatsächlich übertragen wurde.

8. Wo liegen die verfassungsrechtlichen Grenzen?

Das Grundgesetz enthält eine bemerkenswerte Regelung:

Artikel 33 Absatz 4 GG:

Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klargestellt, dass dieser Grundsatz auch bei privatrechtlichen Organisationsformen gilt. Ausnahmen müssen sachlich gerechtfertigt werden.

Das bedeutet: Eine private Übernahme hoheitlicher Aufgaben ist nicht generell verfassungswidrig. Sie darf aber nicht ohne tragfähige gesetzliche Grundlage und hinreichende demokratische Legitimation und Kontrolle stattfinden.

9. Die strukturelle Frage: Wer gewinnt durch solche Übertragungen welche Macht?

Aus den Beispielen lassen sich mehrere mögliche Entwicklungen ableiten.

Erstens: Verantwortung und operative Macht können auseinanderfallen. Der Staat erlässt die Regeln, private Unternehmen setzen sie praktisch um. Bei Fehlern entsteht die Frage, wer haftet, wer kontrolliert und wer tatsächlich für Entscheidungen verantwortlich ist.

Zweitens: Wirtschaftliche Interessen und hoheitliche Aufgaben können kollidieren. Ein Unternehmen ist grundsätzlich anderen wirtschaftlichen Anreizen ausgesetzt als eine Behörde. Das muss kein Fehlverhalten verursachen, verlangt aber geeignete Aufsichts- und Haftungsregeln.

Drittens: Es kann eine ungleiche Sicherheitsversorgung entstehen. Besonders finanzstarke Infrastrukturbetreiber könnten sich ausgefeilte Drohnenabwehr leisten, während kleinere Betreiber dazu nicht in der Lage sind. Genau diese Frage wird in Brandenburg diskutiert.

Viertens: Privatisierung kann auch staatliche Kontrollmöglichkeiten vergrößern. Wenn der Staat Unternehmen gesetzlich zu Überwachung, Meldung und Kontrolle verpflichtet, lassen sich zusätzliche Kontrollkapazitäten schaffen, ohne dass alle operativen Tätigkeiten durch Behördenpersonal erfolgen müssen.

Dieser letzte Effekt ist analytisch besonders relevant: Die Privatisierung staatlicher Aufgaben muss nicht zwangsläufig mit einem Rückzug staatlicher Regulierung einhergehen. Staatliche Regulierung und private Durchführung können gleichzeitig zunehmen.

Es gibt aber auch ein Gegenargument: Betreiber kennen ihre eigenen Anlagen, Bedrohungslagen und technischen Systeme oft genauer als eine allgemeine Polizeidienststelle. Unter definierten Voraussetzungen könnten sie Gefahren schneller erkennen und abwehren. Genau auf diese Kapazitätsfrage verweist Brandenburg bei seinem Drohnenabwehrvorhaben.

Mein analytischer Schlusspunkt

Die Beispiele zeigen keine einheitliche politische Strategie, aber eine wiederkehrende Organisationsform:

Der Staat setzt Ziele und rechtliche Grenzen. Private Akteure übernehmen einen Teil der Überwachung, Durchführung oder Durchsetzung. Die öffentliche Kontrolle muss diesen ausgelagerten Tätigkeiten folgen.

Entscheidend ist deshalb weniger, ob eine Aufgabe formal staatlich oder privat erledigt wird, sondern wer tatsächlich entscheiden darf, wer die Folgen trägt und welche wirksamen Möglichkeiten Bürger haben, sich gegen fehlerhafte Eingriffe zu wehren.

Gerade die Drohnenabwehr ist deshalb ein aufschlussreicher Fall: Hier geht es nicht bloß um Datensammlungen oder Hausrecht, sondern potenziell um technische Gewaltmittel im öffentlichen Luftraum. Damit werden Fragen sichtbar, die bei weniger auffälligen Formen privater Rechtsdurchsetzung schon länger bestehen."

"Dann läuft die Entwicklung wohl tatsächlich auf Konzern-Polizei oder Konzern-Truppen zu, wie zB in Margaret Atwoods MaddAdam-Trilogie."

ChatGPT:
"Die
Parallele zu Margaret Atwoods MaddAddam-Trilogie ist tatsächlich bemerkenswert. Besonders zu den CorpSeCorps, jener ursprünglich privaten Sicherheitsorganisation, die sich allmählich zu einer faktischen Polizeimacht im Dienste der Konzerne entwickelt.

Atwood beschreibt dabei einen Prozess, der interessanter ist als das übliche dystopische Szenario eines gewaltsamen Staatsstreichs: Die Konzerne müssen den Staat gar nicht besiegen. Es genügt, wenn sie nach und nach seine Funktionen übernehmen.

In ihrer Welt schützen die CorpSeCorps die privilegierten Unternehmenssiedlungen, während außerhalb dieser Enklaven, in den Pleeblands, Gewalt, Kriminalität und Korruption herrschen. Die privaten Sicherheitskräfte dienen nicht dem Gemeinwohl, sondern den Interessen ihrer Auftraggeber.

Was daran heute wiederzuerkennen ist

Bei der europäischen Entwicklung erkenne ich drei Mechanismen, die in eine ähnliche Richtung führen könnten.

1. Auslagerung aus Kapazitätsmangel

Der Staat erklärt, er könne bestimmte Sicherheitsaufgaben nicht mehr vollständig erfüllen. Private Betreiber erhalten deshalb zusätzliche Befugnisse.

Brandenburgs Innenminister Jan Redmann formulierte das im September 2026 ausgesprochen deutlich:

„Es ist schlicht unmöglich, an jedem Strommast einen Streifenwagen zu postieren.“

Die vorgeschlagene Lösung ist die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Infrastrukturbetreiber.

2. Sicherheitsmacht folgt wirtschaftlicher Macht

Wer die wichtigsten Energieanlagen, Kommunikationsnetze, Rechenzentren und Verkehrsknoten kontrolliert, verfügt bereits über erhebliche strukturelle Macht.

Erhält derselbe Akteur zusätzlich rechtliche Befugnisse zum Einsatz von Zwangsmitteln, kommt eine neue Dimension hinzu: Er kann nicht nur über die Nutzung seiner Infrastruktur entscheiden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch eigenständig Bedrohungen abwehren.

3. Die Gefahr eines sich selbst verstärkenden Prozesses

Hier liegt meines Erachtens der analytisch interessanteste Punkt.

Staatliche Sicherheitskapazitäten reichen nicht aus
⇓

Private Unternehmen übernehmen Aufgaben
⇓

Kompetenz und Infrastruktur konzentrieren sich bei privaten Anbietern
⇓

Staatliche Abhängigkeit nimmt zu
⇓

Möglicher Rückkopplungseffekt: Weitere Aufgaben werden ausgelagert

Ein solcher Kreislauf ist keineswegs zwangsläufig, aber institutionell plausibel. Besonders dann, wenn kurzfristige Einsparungen Vorrang vor langfristiger staatlicher Handlungsfähigkeit erhalten.

Ein entscheidender Unterschied zu Atwood

Wir sind noch weit von CorpSeCorps entfernt. In Deutschland sind private Sicherheitsbefugnisse rechtlich begrenzt. Auch die geplante Drohnenabwehr soll einer staatlich kontrollierten Beleihung unterliegen.

Interessanterweise warnt die Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg selbst vor genau dieser Entwicklung. Im Juli 2026 erklärte sie, das staatliche Gewaltmonopol dürfe nicht aus personeller oder technischer Not schleichend auf private Betreiber übertragen werden.

Es gibt also durchaus institutionelle Gegenkräfte.

Ein Gedanke, der noch über Atwood hinausgeht

Vielleicht entsteht die Sicherheitsmacht zukünftiger Großkonzerne gar nicht hauptsächlich durch bewaffnete Einheiten.

Ein Unternehmen, das Identitätssysteme, Zahlungsverkehr, Kommunikationsinfrastruktur, Cloud-Dienste und Überwachungstechnologie kontrolliert, kann unter Umständen erheblichen Einfluss ausüben, ohne einen einzigen bewaffneten Wachmann einzusetzen.

Der Ausschluss von bestimmten Dienstleistungen könnte gravierendere Folgen haben als ein polizeiliches Platzverbot. Während staatliche Eingriffe gewöhnlich an öffentlich-rechtliche Verfahren gebunden sind, können privatwirtschaftliche Entscheidungen zunächst über Vertragsbedingungen und Zugangsregeln erfolgen – selbstverständlich ebenfalls innerhalb rechtlicher Grenzen.

Das ist eine andere Form von Macht: nicht das klassische Gewaltmonopol, sondern die Kontrolle über die Bedingungen gesellschaftlicher Teilhabe.

Und hier findet sich eine besonders interessante Verbindung zu Atwood: In MaddAddam sind die CorpSeCorps nicht die eigentliche Ursache der Konzernherrschaft. Sie sind deren sichtbarer, bewaffneter Ausdruck.

Die entscheidende Frage lautet deshalb vielleicht nicht, wann Konzerne ihre eigene Polizei bekommen, sondern ab wann die Gesellschaft so abhängig von ihnen geworden ist, dass sie eine eigene Polizei gar nicht mehr benötigen."

"Der letzte Satz erinnert mich ab dieses Fight Club-Zitat: „When deep space exploration ramps up, it'll be the corporations that name everything, the IBM Stellar Sphere, the Microsoft Galaxy, Planet Starbucks.“"

ChatGPT:
"Das Zitat aus Fight Club (1999) hat inzwischen eine eigentümliche Qualität: Was damals als groteske Überzeichnung des Konsumkapitalismus funktionierte, lässt sich heute beinahe als Beschreibung eines denkbaren Zukunftsmodells lesen.

Bemerkenswert finde ich, dass es darin nicht einmal mehr um Werbung geht. Es geht um die Aneignung der Wirklichkeit durch Benennung.

Die IBM Stellar Sphere trägt keine IBM-Werbung. Sie ist die IBM Stellar Sphere. Die Marke wird zur geografischen Bezeichnung, zur Identität eines Ortes. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Raum und kommerziellem Produkt beginnt sich aufzulösen.

Das verbindet Fight Club mit Atwoods MaddAddam und übrigens auch mit Neal Stephensons Snow Crash (1992). Dort ist die staatliche Souveränität bereits so weit zerfallen, dass private Franchises, Konzerngebiete und Sicherheitsorganisationen wesentliche Funktionen gesellschaftlicher Ordnung übernehmen.

Die drei Werke betrachten unterschiedliche Ebenen derselben möglichen Entwicklung:

  • Fight Club: Die Konzerne eignen sich die kulturelle und symbolische Welt an.

  • Snow Crash: Die Konzerne eignen sich territoriale und administrative Funktionen an.

  • MaddAddam: Die Konzerne verfügen schließlich auch über die Mittel zur Durchsetzung ihrer eigenen Ordnung.

Interessant ist dabei, dass eine solche Entwicklung gar keine zentral gesteuerte Verschwörung voraussetzt. Sie könnte aus zahlreichen isoliert betrachtet rationalen Einzelentscheidungen hervorgehen: Kostensenkung, Effizienzsteigerung, Risikomanagement, Outsourcing, technologische Spezialisierung.

Aus jeder einzelnen Entscheidung lässt sich ein betriebswirtschaftlich vernünftiges Argument machen. Die Summe kann dennoch eine Gesellschaftsordnung ergeben, die niemand ausdrücklich beschlossen hat.

Allerdings ist das keine zwangsläufige Entwicklung. Staatliche Regulierung, demokratische Kontrolle und funktionierende öffentliche Alternativen können diese Machtkonzentration begrenzen.

Besonders treffend finde ich an dem Fight Club-Zitat aber noch etwas anderes: Es handelt von der Erschließung des Weltraums, also jenem Bereich, den man sich traditionell als letzte große Grenze menschlicher Freiheit und Entdeckung vorstellt.

Und selbst dort wartet offenbar schon eine Marketingabteilung.

Die Zukunft gehört uns allen. Die Namensrechte wurden allerdings bereits verkauft."



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Helden der Zukunft


""Gut vier Wochen nach dem Feuer an drei Lastwagen der Bundeswehr in Barleben bei Magdeburg rückt eine Erklärung im Internet in den Blick der Ermittler. Sie war schon am 1. Oktober auf der linken Plattform Indymedia veröffentlicht worden, wie die Magdeburger Volksstimme zuerst berichtete. Als Urheber nennt sich eine „Rote Arbeiter:innen Aktionsgruppe Ulrike Meinhof“.
Im Schreiben behaupten die Verfasser, sie hätten die Lastwagen am frühen Morgen mit Brandsätzen angezündet. Sie stellen die Tat als eigenen Schritt zur Abrüstung dar, verweisen auf die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und schließen mit „Krieg dem Krieg!“.
Ebenfalls im Juni 2025 gingen im niedersächsischen Soltau sechs Fahrzeuge bei einer Vertragswerkstatt in Flammen auf, der Sachschaden ging in die Hunderttausende. Ein anonymes Schreiben tauchte dort zwar auf, eine Gruppe nannte es aber nicht. Bereits im März 2025 hatten Unbekannte in Berlin-Spandau sieben Lastwagen auf einem MAN-Areal angezündet. Dort reklamierte eine Gruppe namens „Agenda 2029“ die Tat für sich und begründete sie mit der Aufrüstung der Bundeswehr." (Ostdeutsche Allgemeine)
Hätten "Linksextreme" ähnliche Taten kurz vor dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland begangen und wären dabei erwischt worden, würden sie heute wohl als Widerstandskämpfer mit "Stolpersteinen" geehrt."

ChatGPT:

Dein Gedanke trifft einen bemerkenswerten Punkt: Ob eine politisch motivierte Sabotagehandlung später als Verbrechen oder als Widerstand betrachtet wird, hängt nicht allein von der Handlung selbst ab, sondern auch davon, gegen welche Macht sie sich richtete und wie die Geschichte anschließend verlief.

Und ja: Hätten linksgerichtete Antimilitaristen 1938 deutsche Militärfahrzeuge zerstört, um die Aufrüstung für Hitlers bevorstehenden Krieg zu behindern, könnten sie heute durchaus als Widerstandskämpfer gelten.

Allerdings steckt in diesem Vergleich eine interessante Unterscheidung.

1. Der Widerstandskämpfer von morgen ist möglicherweise der Staatsfeind von heute

Ein historisches Beispiel ist Georg Elser.

Elser war Arbeiter, stand zeitweise der KPD nahe und beschloss bereits 1938, Hitler und andere führende Nationalsozialisten durch ein Attentat zu beseitigen. Sein erklärtes Motiv war, einen Krieg zu verhindern.

Am 8. November 1939 explodierte seine Bombe im Münchner Bürgerbräukeller. Hitler entkam, acht andere Menschen starben. Elser wurde 1945 im KZ Dachau ermordet.

Heute erinnern Denkmäler, Straßen und Gedenkstätten an ihn. Selbst die offizielle Gedenkstätte Deutscher Widerstand würdigt ihn als einen der konsequentesten Gegner der NS-Diktatur.

Bemerkenswert ist allerdings: Auch nach 1945 wurde Elser lange verdächtigt, diffamiert und keineswegs allgemein als Held anerkannt. Seine Rehabilitierung war das Ergebnis eines jahrzehntelangen historischen Lernprozesses.

Die historische Anerkennung von Widerstand ist also keineswegs automatisch. Sie wird gesellschaftlich ausgehandelt, manchmal erst Generationen später.

2. Die entscheidende Frage: Widerstand gegen was?

Hier liegt der Unterschied zwischen 1938 und 2026.

Im Jahr 1938 war Deutschland bereits eine Diktatur, die politische Opposition gewaltsam unterdrückte und einen Eroberungskrieg vorbereitete. Wer damals militärische Infrastruktur sabotierte, konnte damit tatsächlich eine aggressive Kriegspolitik behindern.

Die Bundesrepublik von 2026 ist hingegen keine NS-Diktatur. Und die Aufrüstung der Bundeswehr dient zumindest ihrem erklärten Zweck nach der Verteidigung, nicht der Vorbereitung eines Eroberungskrieges.

Das bedeutet nicht, dass jede Aufrüstung vernünftig oder jede militärpolitische Entscheidung gerechtfertigt wäre. Aber es bedeutet, dass die bloße Behauptung, man wolle einen Krieg verhindern, noch keine Widerstandshandlung legitimiert.

Es gibt sogar ein bemerkenswertes Paradox: Wer heute Bundeswehrfahrzeuge zerstört, um einen Krieg zu verhindern, könnte unter bestimmten Umständen gerade die Fähigkeit schwächen, einen Angriffskrieg abzuschrecken.

Ob dieses Argument im Einzelfall trägt, hängt allerdings von der tatsächlichen Funktion der beschädigten Fahrzeuge und der zugrunde liegenden militärischen Strategie ab.

3. Die Stolpersteine

Eine kleine, aber wichtige Präzisierung: Stolpersteine sind keine militärischen Tapferkeitsauszeichnungen oder allgemeinen Ehrungen für Widerstandskämpfer. Sie erinnern an Menschen, die unter dem Nationalsozialismus verfolgt wurden. Dazu gehören ausdrücklich auch politisch Verfolgte.

Wären die Saboteure von 1938 von den Nationalsozialisten verfolgt oder ermordet worden, käme ein solches Gedenken durchaus infrage.

4. Und was ist mit Barleben?

Beim aktuellen Fall ist eine zusätzliche Vorsicht angebracht: Das Landeskriminalamt prüft das Bekennerschreiben. Ob die selbsternannte Gruppe tatsächlich verantwortlich ist, steht bisher nicht fest. Die Ermittler untersuchen auch mögliche Zusammenhänge mit anderen Anschlägen.

Die Selbstbezeichnung als antimilitaristische Aktionsgruppe beweist weder die Identität noch die tatsächlichen Beweggründe der Täter.

5. Der eigentlich interessante Gedanke

Dein Vergleich berührt ein fundamentales Problem der politischen Ethik:

Ein Staat kann eine Handlung für illegal erklären. Damit ist noch nicht entschieden, ob sie moralisch falsch ist.

Umgekehrt wird eine Handlung nicht dadurch moralisch richtig, dass ihre Urheber sich zu Widerstandskämpfern erklären.

Wer sich 1938 gegen Hitler stellte, konnte nicht wissen, ob die Nachwelt ihn rehabilitieren würde. Er musste nach seiner damaligen Erkenntnislage handeln. Wer 2026 behauptet, durch Sabotage einen künftigen Krieg verhindern zu wollen, befindet sich erkenntnistheoretisch zunächst in einer ähnlichen Lage: Er kennt die Zukunft nicht.

Der entscheidende Unterschied liegt in der verfügbaren Evidenz und den politischen Handlungsmöglichkeiten.

Und hier steckt noch eine unbequemere Frage: Was geschieht, wenn eine heutige Demokratie tatsächlich eine verhängnisvolle Entwicklung einschlägt, die erst nachträglich als solche erkannt wird?

Dann könnte die spätere Geschichtsschreibung einzelne heutige Gesetzesbrecher tatsächlich anders bewerten als unsere gegenwärtige Justiz.

Das ist keine Rechtfertigung der Brandanschläge. Es ist eine Erinnerung daran, dass Legalität, Legitimität und historische Anerkennung drei verschiedene Kategorien sind.

Die Geschichte kennt schließlich reichlich Menschen, die geltendes Recht verteidigten und heute als Verbrecher gelten – und andere, die es brachen und heute als Vorbilder betrachtet werden.

Der Staat schreibt die Strafurteile. Die Geschichte entscheidet später, ob er damit recht hatte."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Christa Pike Update - "Morituri te salutant"


Siehe auch

- Schnarchen in der Todeskammer

- "Sie starb schlicht nicht."

- "Der Tod ist nicht das Ende"

- "Die Hard with a Syringe"

- "Schrödinger's MILF"

- "Voll rehabilitiert"

Christa Pike – Neue Informationen zum Gesundheitszustand

Stand: 22. Oktober 2026

Es gibt eine weitere, medizinisch relevante Entwicklung.

Nach einem am 21. Oktober veröffentlichten Bericht von TMZ hat ein Anwalt von Christa Pike neue Angaben zu ihrer Genesung gemacht.

Ihr Zustand verbessert sich offenbar weiter:

  • Sprache: Pike kann inzwischen klarer kommunizieren und vollständige Sätze formulieren.
  • Beweglichkeit: Sie kann zunehmend selbstständig gehen. Am 8. Oktober waren lediglich wenige Schritte innerhalb ihres Krankenzimmers möglich.
  • Kognitive Fähigkeiten: Gedächtnis, Konzentration und psychische Verfassung werden weiterhin überwacht.
  • Langzeitfolgen: Nach Einschätzung ihres Anwalts könnte es mindestens einen weiteren Monat dauern, bis mögliche dauerhafte Beeinträchtigungen besser beurteilt werden können.

Die Angaben stammen unmittelbar aus einem Gespräch mit einem ihrer Anwälte, nicht aus einem veröffentlichten ärztlichen Befund. Eine unabhängige medizinische Bestätigung liegt bislang nicht vor. TMZ

Juristischer Stand

Keine neue Gerichtsentscheidung, kein veröffentlichtes Untersuchungsergebnis und kein neuer Hinrichtungstermin.

Der nächste Gerichtstermin ist weiterhin für Freitag, den 23. Oktober, vorgesehen.

Einordnung: Die Fortschritte bei Sprache und Mobilität sind ermutigend. Ob Pike neurologische oder psychische Dauerschäden davongetragen hat, bleibt jedoch offen. Gerade diese Frage könnte für die rechtliche Beurteilung eines erneuten Hinrichtungsversuchs entscheidend werden. (ChatGPT)













Mittwoch, 21. Oktober 2026

Spurlos


Ein Bekannter hat mir zwei Büroschränke aufs Auge gedrückt, die aus der hiesigen Zweigstelle einer großen deutschen Versicherungsgruppe stammen.
Die Schränke sind solide Geräte, massives Holz und so, ursprünglich für die Bundeswehr gebaut. "Dat is keen Schiet.", wie die schon etwas länger hier LebendInnen zu sagen pflegen.
Zu schade für den Sperrmüll, zumal mein Plastik-Werkzeugschrank sowieso am Ende ist.

In einer der Schubladen: Etwas Glitter, eine Büroklammer & eine Autogrammkarte des Bezirksbeauftragten.



Ja. Im Nachhinein muß ich dann doch meiner notorischen Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit, Faulheit + sonstigen charakterlichen Defiziten sowie meiner Neigung, mich mit Vorgesetzten anzulegen, dafür danken, daß mir solch eine Karriere erspart geblieben ist.

Hin & wieder habe ich bei Wasser und trocken Brot mit mir und meinem Schicksal gehadert, aber jetzt, zu später Stunde, sehe ich - es hatte alles seinen Sinn. Amor fati.



""Die Vögel bauen, hingegen – kein waches Werk vollbringe ich, der Zeit Eunuch, und mühe mich nur vergebens." stelle ich mir als gesprochenes Intro für einen lakonischen Sprechgesang vor - das Lamento eines Menschen des Jahres 2026, der Vögel beim Nestbau betrachtet und darüber sinniert, wie unerfüllend, unproduktiv und eigentlich sinnfrei sein eigenes Leben aus zweiter Hand ist, zwischen einem Bullshit-Job und der Freizeit, die eigentlich nur eine Fortsetzung des Bullshit-Jobs ist - auf Bildschirme starren, Kästchen mit Ja oder Nein anklicken, sinnlose Informationen konsumieren und gleich wieder vergessen. Ihm wird klar, dass nichts von ihm zurückbleiben wird, nicht mal so etwas Fragiles wie ein verlassenes Vogelnest. Sein Leben ist nicht mal wie Fuß-Spuren im Sand, die von der Flut gelöscht werden - er hinterlässt nicht einmal Spuren im Sand. Bitte einen entsprechenden Textentwurf, ohne jede Spur von Hoffnung."


ChatGPT:

Die Vögel bauen, hingegen –
kein waches Werk vollbringe ich,
der Zeit Eunuch,
und mühe mich nur vergebens.

[Strophe 1]
Ich sitze hier und seh den Vögeln zu.
Ein Zweig, ein Halm, ein bisschen Lehm.
Die haben keine Projektbeschreibung,
kein Passwort und kein Problem.

Kein Meeting über Nestbau Strategien,
kein Dashboard für den Materialbestand.
Kein Vogel muss dem andern Vogel
erklären, warum er gerade einen Halm fand.

Ich dagegen bin beschäftigt.
Von morgens acht bis abends fünf.
Ich fülle Felder aus mit Daten,
die niemand braucht und keiner prüft.

Ich schiebe Zahlen durch die Gegend,
verschicke Mails an einen Kreis
von Leuten, die dasselbe machen,
und jeder nennt es Arbeitsnachweis.

Am Ende steht ein grünes Häkchen.
Das System sagt: Gut gemacht.
Ich hab acht Stunden meines Lebens
an einem Bildschirm zugebracht.

[Refrain]
Und nichts bleibt zurück.
Kein Stein, kein Baum, kein Stück.
Kein Zeichen, dass ich einmal war,
kein Abdruck, nicht einmal für ein Jahr.

Nicht einmal Spuren im Sand,
nicht einmal das, was die Flut verschlang.
Sie muss nicht kommen, muss nichts verwehn.
Wo nichts gewesen ist, kann nichts vergehn.

[Strophe 2]
Um fünf ist endlich Feierabend.
Jetzt gehört die Zeit wieder mir.
Ich setz mich vor den nächsten Bildschirm.
Der steht nicht weit von hier.

Ich klicke Kästchen, ja und nein,
ich scrolle mich durch fremdes Leben.
Millionen Menschen haben Meinungen.
Ich darf ein Däumchen dazugeben.

Ich seh die Welt in kleinen Fenstern,
Krieg und Katzen, Mord und Sport.
Ein Fingerstrich, und alles ist verschwunden.
Das nächste Elend kommt sofort.

Ich kenne Leute, die ich nie getroffen,
und Dinge, die ich nie getan.
Ich weiß, was gestern irgendwer gepostet hat,
doch nicht, was ich letzten Dienstag sah.

Ich konsumiere Informationen,
bis mein Kopf nichts mehr behält.
Ich bin bestens unterrichtet
über eine fremde Welt.

Dann geh ich schlafen, ziemlich müde.
Nicht weil ich irgendwas geschafft.
Nur weil das ständige Reagieren
einen auf die Dauer fertig macht.

[Refrain]
Und nichts bleibt zurück.
Kein Stein, kein Baum, kein Stück.
Kein Zeichen, dass ich einmal war,
kein Abdruck, nicht einmal für ein Jahr.

Nicht einmal Spuren im Sand,
nicht einmal das, was die Flut verschlang.
Sie muss nicht kommen, muss nichts verwehn.
Wo nichts gewesen ist, kann nichts vergehn.

[Strophe 3]
Ich hab mal irgendwo gelesen,
dass jeder Mensch sein Leben schreibt.
Ich frag mich manchmal, wer das liest,
und ob am Ende irgendetwas bleibt.

Ein Vogel baut ein Nest aus Zweigen.
Ein Mensch baut sich ein Profil.
Der Vogel hat am Abend ein Zuhause.
Der Mensch hat einen neuen Highscore im Spiel.

Ich habe tausend Dinge angesehen,
doch kaum etwas davon erlebt.
Hab mich durch fremde Träume navigiert,
während mein eigenes Leben weitergeht.

Die Jahre liegen hinter mir
wie Seiten ohne Schrift.
Ein endlos langer Ladebalken,
der irgendwann auf hundert trifft.

Dann steht da: Vorgang abgeschlossen.
Vielleicht erscheint ein kleines Licht.
Die Daten werden noch gespeichert.
Mich selber braucht das System dann nicht.

[Bridge]
Da draußen ist das Nest jetzt fertig.

Es hängt ein bisschen schief.
Es ist nicht besonders groß.
Es wird den Winter kaum überstehen.

Aber es ist da.

Ein paar Halme.
Ein paar Zweige.
Ein kleines, windschiefes Etwas.

Zwei Vögel haben es gebaut.

Und ich?

Ich hab heute siebenundvierzig Mails verschickt.
Drei Passwörter eingegeben.
Zwei Nutzungsbedingungen akzeptiert.
Sechsundneunzig Meldungen gelesen.

An keine kann ich mich erinnern.

[Letzte Strophe]
Vielleicht ist das die ganze Sache.
Nicht tragisch. Nicht besonders schwer.
Man ist für eine Weile anwesend,
dann ist der Platz wieder leer.

Kein Drama und kein großes Scheitern,
kein Absturz, kein verlorner Krieg.
Ich habe einfach nichts geschaffen,
und trotzdem war ich immer im Betrieb.

Ich habe nichts versäumt zu erledigen.
Nur mein Leben irgendwie.

[Outro]
Die Vögel bauen.

Ich sehe ihnen zu.

Morgen ist Montag.

Die Flut kann sich die Mühe sparen.

 

Ich bin so glücklich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22 Grad

 


So oder ähnlich wird es vermutlich für die ersten Leute aussehen, die ihr Gehirn per Schnittstelle direkt an die Beta-Version einer KI-generierten Welt anschließen.