"Und... wie läueft es so im großartigsten Land der Welt?"
"Ja, Howdy und so! Ich muss sagen, es läueft alles super hier! Wir haben gerade dieser Frau, die wir hinrichten wollten, das Leben gerettet, nachdem bei der Hinrichtung was schiefgelaufen ist (was schon komisch ist *HONK HONK* weil wir sonst problemlos Millionen von Leuten in 10000 Kilometer Entfernung killen können) & jetzt machen wir sie wieder gesund damit wir sie nochmal hinrichten können. Auch sonst alles gut. HONK HONK!"
"Die zum Tode verurteilte US-Amerikanerin Christa Pike ist nach ihrer gescheiterten Hinrichtung per Giftspritze wieder aus dem Koma aufgewacht und bei Bewusstsein. Wie ihre Anwälte am Dienstag mitteilten, atmet die 50-Jährige inzwischen wieder selbstständig, wurde vom Beatmungsgerät genommen und ist ansprechbar. Sie befindet sich weiterhin auf der Intensivstation eines Krankenhauses in Nashville." (Meldung beim verbotenen Feindsender)
ChatGPT:
Ja. Die Meldung stimmt in ihren wesentlichen Punkten und wird inzwischen von AP, Reuters und anderen Quellen bestätigt. Die Entwicklung ist medizinisch bemerkenswert: Noch am Sonntag war Pike bewusstlos und beatmet; am Dienstag, sechs Tage nach dem Hinrichtungsversuch, war sie wach, konnte sprechen und atmete wieder ohne Beatmungsgerät. Sie liegt allerdings weiterhin auf der Intensivstation. Ihre Ärzte bzw. Anwälte sprechen ausdrücklich noch nicht von einer gesicherten Erholung. Los Angeles Times
Interessant sind einige Details, die in dem von dir zitierten Bericht fehlen. Pikes Arme sollen durch die Injektionen schwer geschädigt, verbrannt und mit Blasen übersät sein. Der Anästhesiologe Joel Zivot, der ihre Anwälte medizinisch berät, hält die jetzige Entwicklung zwar für ein gutes Zeichen, warnt aber, dass weiterhin ernsthafte Komplikationen auftreten können. Erst in Wochen oder Monaten werde man beurteilen können, wie vollständig sie sich erholt hat. Los Angeles Times
Auch neurologisch ist die Sache noch nicht abschließend geklärt. Zivot zufolge kann Pike wieder elementar kommunizieren und ihren Namen nennen; bei der zeitlichen Orientierung lag sie zumindest zunächst noch daneben. Zuvor bestand wegen der möglichen längeren Sauerstoffunterversorgung die Sorge vor Hirnschäden. Das bedeutet nicht, dass solche Schäden vorliegen – nur, dass die erstaunliche Rückkehr des Bewusstseins diese Frage noch nicht beantwortet. AOL.com
Juristisch wird es jetzt besonders interessant
Heute, 7. Oktober, soll es eine Gerichtsanhörung geben. Pikes Anwälte wollen erreichen, dass Tennessee sämtliche Beweismittel des Hinrichtungsversuchs sichert – darunter Medikamentenchargen, Aufzeichnungen und andere Unterlagen. Gleichzeitig verlangen sie von Gouverneur Bill Lee weiterhin die Umwandlung des Todesurteils in lebenslange Haft ohne Bewährung. Lee hat weitere Hinrichtungen vorerst gestoppt und eine externe Untersuchung angeordnet. Washington Post
Die zentrale Frage verschiebt sich damit etwas. Solange Pike möglicherweise sterben oder schwere Hirnschäden davontragen konnte, war ein zweiter Hinrichtungsversuch eher theoretisch. Wenn sie sich weitgehend erholt, wird diese Frage sehr konkret.
Und genau hier besitzt ihr Fall eine juristische Besonderheit: Bei früheren gescheiterten Hinrichtungen wurde der Versuch häufig abgebrochen, weil kein brauchbarer Venenzugang hergestellt werden konnte. Bei Pike dagegen sagt der Staat, er habe das gesamte vorgeschriebene Protokoll einschließlich beider Pentobarbital-Gaben durchgeführt. Sie starb schlicht nicht. Die Rechtsprofessorin Deborah Denno formuliert den entscheidenden Unterschied entsprechend: Der Staat habe jeden vorgesehenen Schritt der Hinrichtung vollzogen. Washington Post
Damit entsteht ein Fall, für den es praktisch keinen direkten Präzedenzfall gibt. Tennessee könnte argumentieren, dass das Urteil die Hinrichtung – also den Tod – verlangt und nicht lediglich einen Hinrichtungsversuch. Pikes Seite kann dagegen argumentieren, dass sie ihre staatlich angeordnete Hinrichtung bereits vollständig durchlitten hat und eine Wiederholung nach einem derart traumatischen Fehlschlag gegen den Eighth Amendment („cruel and unusual punishment“) verstößt. Genau diese beiden Positionen werden von US-Verfassungsrechtlern derzeit vertreten. Washington Post
Eine weitere, etwas makabre Konsequenz kommt hinzu: Ihre medizinische Genesung könnte ihre rechtliche Situation paradoxerweise verschlechtern. Solange neurologische Schäden ihre Fähigkeit beeinträchtigen, Wesen und Grund ihrer Hinrichtung zu verstehen, wäre ihre competency for execution ein zusätzliches Hindernis. Je vollständiger sie geistig wiederhergestellt wird, desto eher entfällt dieses Hindernis. Zivot weist ausdrücklich darauf hin, dass erst später beurteilt werden könne, ob sie wieder ein Kompetenzniveau erreicht, auf dem Tennessee überhaupt erneut versuchen könnte, sie hinzurichten. Los Angeles Times
Der Fall ist damit inzwischen weit mehr als eine „verpfuschte Hinrichtung“. Sollte Tennessee tatsächlich einen zweiten Versuch anstreben, könnte daraus ein bedeutender amerikanischer Verfassungsrechtsfall werden.




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