Dienstag, 26. Mai 2020

Tischlein deck Dich!

- Gymnasiastin fordert vom Jobcenter einen internetfähigen Computer "für den Heimunterricht".
- Jobcenter sagt "Nein".
- Schülerin beantragt Prozesskostenhilfe & klagt.
- Schülerin bekommt plötzlich Laptop von Schule.
- Gericht sagt, der Laptop HÄTTE ihr aber zugestanden & gewährt ihr Prozesskostenhilfe.

In der Folge:

Aus Steuermitteln wird etlichen Blagen aus Arbeitslosenhaushalten ein Zuschuß von 150 € pro Nase nachgeworfen damit die sich einen Laptop zum Zocken & Pornogucken holen können.
Oder was zu Kiffen. Einen Nachweis der Verwendung zu verlangen wäre wohl ein Verstoß gegen die Grundrechte.
Lenovo & der Dealer im Park können jedenfalls schon mal ein Fläschchen Sekt entkorken.

"Im Streitfall hatte eine Achtklässlerin eines Gymnasiums im Ruhrgebiet einen internetfähigen Computer beantragt. Das Jobcenter lehnte dies ab. Um klagen zu können, beantragte die Schülerin Prozesskostenhilfe. Unterdessen stellte allerdings ihre Schule aus einer Spende einen internetfähigen Laptop zur Verfügung.
Ein Bedarf bestehe daher jetzt nicht mehr, er habe ursprünglich aber bestanden, entschied das LSG. Zur Teilnahme an dem „pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld” sei ein internetfähiger Computer erforderlich. Die Kosten hierfür seien im Regelbedarf aber nicht berücksichtigt. Daher handele es sich um einen „unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf”, entschied das LSG.

Zwar dürften Schulen in Nordrhein-Westfalen nur zugelassene Lernmittel einsetzen; Computer und Tablets gehörten dazu bislang nicht. Dies gelte allerdings nur für den normalen Präsenzunterricht, betonte das LSG, aber „nicht im Rahmen eines flächendeckenden und dauerhaften Unterrichts von Zuhause aus während der aktuellen Corona-Pandemie”. In dieser derzeitigen Sondersituation sei das Gerät ein „grundsicherungsrechtlich relevanter Bedarf für Bildung und Teilhabe”.

Die Höhe dieses Bedarfs setzten die Essener Richter auf 150 Euro fest. Dies entspreche den Kosten eines Zehn-Zoll-Tablets und dem Kostenansatz des Bedarfspakets „digitales Klassenzimmer” der Bundesregierung.
Rechtlich sprach das LSG der Schülerin allerdings nur die in der Vorinstanz vom Sozialgericht Gelsenkirchen noch versagte Prozesskostenhilfe zu. Mit ihrem Beschluss vom 22. Mai 2020 wiesen die Essener Richter den Antrag auf Geld für ein Tablet vom Jobcenter dagegen ab, weil die Schülerin dank Spende inzwischen ja über einen internetfähigen Laptop verfüge."

https://www.gegen-hartz.de/news/corona-hartz-iv-mehrbedarf-fuer-schueler-tablet-klage-erfolgreich

Immer schön weiter so.
Bald habt Ihr es geschafft. Jeder hat dann Alles was sein kleines, gieriges Herz begehrt, Alle sind glücklich & Alles ist gut.
Bis der Knüppel aus dem Sack kommt.

Tischlein deck dich, Esel streck dich und Knüppel aus dem Sack.

Junge, was bin ich froh daß ich hier seit 25 Jahren keiner steuerpflichtigen Beschäftigung mehr nachgegangen bin. Sonst müßte ich mich ja glatt über sowas aufregen.

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