Dienstag, 19. Mai 2020

Nach der Welle 11 - Abyssus abyssum invocat

"Das Finanzamt darf nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster ein Konto mit Geldern aus der Corona-Soforthilfe nicht pfänden. In dem Streitfall hatte der Antragsteller, der einen Reparaturservice betreibt, Umsatzsteuerschulden für die Jahre 2017 bis 2019. Das Finanzamt hatte daher im November 2019 die Pfändung angeordnet, bekommt auf die Corona-Hilfe aber keinen Zugriff. Die Corona-Soforthilfe sei zur Milderung der finanziellen Notlage da, nicht um Gläubigeransprüche zu befriedigen, die vor März 2020 entstanden sind, stellte das Gericht klar (Az.: 1 V 1286/20 AO, Beschluss vom 13. Mai 2020)."
Handelsblatt

Der Abgrund ruft nach dem Abgrund.

Für so einen Mäuse-Dreck verschwendet hier ein Haufen von studierten, hoch bezahlten Deppen Zeit & Ressourcen.
Eine Hand des scheißdummen Apparates greift in genau die Tasche in die die andere Hand gerade aus fragwürdigen Gründen Geld gestopft hat und dann sagt ein anderer Teil dieses scheißdummen Apparates "So nicht" & gibt sich einen Klaps auf die eigene Hand.
Wenn Du lange genug in die Clownwelt starrst dann starrt die Clownwelt in Dich.
Das ist doch hochgradig ansteckender Wahnsinn was da abläuft.
Dieser ganze Laden gehört abgerissen.

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