"Das Finanzamt darf nach einer
Entscheidung des Finanzgerichts Münster ein Konto mit Geldern aus der
Corona-Soforthilfe nicht pfänden. In dem Streitfall hatte der
Antragsteller, der einen Reparaturservice betreibt, Umsatzsteuerschulden
für die Jahre 2017 bis 2019. Das Finanzamt hatte daher im November 2019
die Pfändung angeordnet, bekommt auf die Corona-Hilfe aber keinen
Zugriff. Die Corona-Soforthilfe sei zur Milderung der finanziellen
Notlage da, nicht um Gläubigeransprüche zu befriedigen, die vor März
2020 entstanden sind, stellte das Gericht klar (Az.: 1 V 1286/20 AO,
Beschluss vom 13. Mai 2020)."
Handelsblatt
Der Abgrund ruft nach dem Abgrund.
Für so einen Mäuse-Dreck verschwendet hier ein Haufen von studierten, hoch bezahlten Deppen Zeit & Ressourcen.
Eine Hand des scheißdummen Apparates greift in genau die Tasche in die die andere Hand gerade aus fragwürdigen Gründen Geld gestopft hat und dann sagt ein anderer Teil dieses scheißdummen Apparates "So nicht" & gibt sich einen Klaps auf die eigene Hand.
Wenn Du lange genug in die Clownwelt starrst dann starrt die Clownwelt in Dich.
Das ist doch hochgradig ansteckender Wahnsinn was da abläuft.
Dieser ganze Laden gehört abgerissen.
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